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Reiseversicherung für Arbeiter im Ausland 2024

Reiseversicherung - Wer im Ausland arbeiten will, braucht einen umfassenden Versicherungsschutz

Einen längeren Zeitraum außerhalb von Deutschland zu arbeiten, ist der Traum von so manchem. Gelingt dies, muss jedoch genau geprüft werden, welche Policen man unbedingt benötigt. Schließlich ist nicht sicher, ob die bestehende Kranken- und Sozialversicherung des entsandten Mitarbeiters auch im Ausland greifen.
Was Sozialversicherungen anbelangt, so gibt es grundsätzliche Regelungen. Für die EU sowie für Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein gilt, dass keine Doppelversicherungen bestehen dürfen, sondern lediglich die entsprechende Versicherung des jeweiligen Landes Gültigkeit hat. In einigen anderen Staaten wiederum muss der auswärts Arbeitende sich darüber informieren, ob und bis zu welchem Grad er im Zielland sozialversicherungspflichtig ist, und des Weiteren, ob die Pflicht besteht, in Deutschland weiter versichert zu sein. Zu Problemen kann eine nötige Krankenversicherung führen. Es gibt zwar Abkommen der gesetzlichen Kassen mit den Kassen anderer Staaten, die regeln, inwieweit und welche Behandlungskosten übernommen werden. Dennoch heißt das noch nicht, dass die Kosten, die in Deutschland übernommen würden, auch in anderen Ländern problemlos getragen werden.

Nur eine Urlaubskrankenversicherung ist nicht genugReiseversicherung für Mitarbeiter im Ausland

Mehr Sinn als eine Urlaubsversicherung macht eine private Auslandskrankenversicherung. Denn die gewöhnlichen Reiseversicherungen bieten oft nur bis zu ca. zwei Monaten Schutz. Wer jedoch von seinem Arbeitgeber zum Arbeiten in ein anderes Land versendet wurde, benötigt einen extra Versicherungsschutz. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitsortwechsel für länger als ein Jahr vorgesehen ist.
Ein besonderes Augenmerk auf die Versicherung sollten auch in Deutschland privat Versicherte haben. Denn ein lückenloser Auslandsschutz durch den Privatversicherer ist in keinem Fall selbstverständlich. Im Regelfall wird der Vertrag dann fortgesetzt, wenn zuvor eine Vereinbarung mit der Versicherung getroffen wurde.

Bei zahlreichen Versicherern sind für Mitarbeiter, die ins Ausland gehen, Komplettpakete erhältlich. Bei diesen Angeboten ist es aber von großer Bedeutung, dass der entsandte Mitarbeiter das Leistungsspektrum der Police noch einmal genau prüft. Denn viele zusätzliche Leistungen dieser Rundum-Sorglos-Pakete bräuchten normalerweise nicht abgeschlossen werden oder sind bereits durch andere Policen desselben Pakets mitversichert. Hierunter können die Gepäckversicherung, Notfallhilfe oder eine Unfallversicherung zählen.

Haftpflicht und Hausrat im Zielland abschließen

Bezüglich einer Haftpflichtversicherung sollte man seinen Vertrag noch einmal genau lesen. Es kann nämlich sein, dass für längere Auslandsaufenthalte kein Versicherungsschutz gewährt wird. Dann muss der zu entsendende Mitarbeiter eine extra Haftpflichtversicherung für den anstehenden Auslandsaufenthalt abschließen. Auch kann es unter Umständen sinnvoller sein, einen Vertrag über eine Haftpflichtversicherung direkt im Zielland zu unterzeichnen, da durch diesen im Fall der Fälle auch unberechtigte Ansprüche abgewiesen werden können. Das ist besonders von Vorteil, weil die Rechtsvorschriften des jeweiligen Ziellandes unbekannt sind und kann sehr vorteilhaft sein.

Für zusätzliche Hausratsversicherungen muss gelten, dass ein Abschluss meist nicht sinnvoll ist. Das liegt daran, dass sie lediglich bei Aufenthalten, die vorübergehend sind, und auch nur unter bestimmten Bedingungen Schutz gewähren. Auch hier empfiehlt es sich, seinen Hausrat direkt im Zielland zu versichern.

Fordern Sie mit unserem Formular rechts oben ein unverbindliches Angebot für eine Reiseversicherung für Mitarbeiter im Ausland an.

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Letzte Aktualisierung: 09.03.2024