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Betriebshaftpflichtversicherung 2024 - Günstigste Angebote

Betriebshaftpflicht Vergleich 2024

Wenn ein Unternehmer oder ein Mitarbeiter des Unternehmens einem Kunden oder Dritten einen Schaden zufügt, haftet der Unternehmer für den entstanden Schaden. Grundsätzlich kann durch die AGBs die Haftung vermindert, jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.  Bei einem Einzelunternehmen erstreckt sich Haftung nicht nur auf das Betriebs- sondern auch auf das Privatvermögen. Gerade selbständige Handwerker, andere Kleinunternehmer aber auch Freiberufler würden im Fall eines hohen Schadens in eine zum Teil sogar existenzbedrohende Situation geraten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer jedoch einen umfangreichen Schutz, sie übernimmt die Kosten für die betrieblichen entstanden Sach- und Personenschäden Dritter. Zum Teil sind auch Vermögensschäden mit abgesichert.

Betriebshaftpflichtversicherung - VersicherungsumfangBetriebshaftpflichtversicherung

Jeder Betrieb unterscheidet sich seinem Angebot und seiner Struktur von den anderen. Aus diesem Grund sollte auch jede Betriebshaftpflichtversicherung den Bedürfnissen des einzelnen Unternehmens angepasst sein. Deshalb werden grundsätzlich keine pauschalen Angebote unterbreitet. In Abhängigkeit von der Branche, der Anzahl der Mitarbeiter aber auch der Gestaltung des Firmengeländes sind verschiedene Versicherungsbestandteile denkbar. Ein Freiberufler im Außendienst mit einem Arbeitszimmer muss beispielsweise keine Geschäftsräume absichern. Im Gegensatz dazu kann sich ein Kunde in einem Handelsbetrieb verletzen. Deshalb sollte ein Handelsbetrieb gegen dieses Risiko versichert sein.
Grundsätzlich haftet eine Betriebshaftpflichtversicherung bei  Personen- und Sachschäden. Vermögensschäden hingegen sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung nur eingeschlossen, wenn sie die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.  Ein typisches Beispiel für einen versicherten Vermögensschaden ist der Verdienstausfall aufgrund eines Personenschadens. Sollte hingegen ein Vermögensschaden aufgrund einer nicht fristgerechten Lieferung eintreten, haftet der Unternehmer zwar für diesen Schaden, eine Regulierung über die Betriebshaftpflichtversicherung erfolgt jedoch nicht.
Grundsätzlich sind bei einer Betriebshaftpflichtversicherung alle vertraglich vereinbarten und im Versicherungsschein aufgelisteten Gefahren versichert. Dabei ist es prinzipiell unerheblich, ob der Unternehmer selbst oder seiner Mitarbeiter den Schaden herbeigeführt hat. Auch bei unberechtigten Schäden ist die Versicherung für den Einspruch verantwortlich, im Fall eines Prozesses übernimmt sie die Kosten für das Verfahren.

Mögliche Versicherungsausschlüsse der Betriebshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich ausgeschlossen werden in der Betriebshaftpflichtversicherung reine Vermögensschäden. Hierfür bieten sich eine Vermögenshaftpflichtversicherung an. Ebenfalls nicht inkludiert sind Schäden, die zwar durch ein versichertes Risiko entstanden sind, aber nicht Dritten zugefügt wurden. Für die Regulierung von Schäden des Unternehmers aber auch der Mitarbeitern werden andere Versicherungen angeboten. Zusätzlich sind selbstverständlich alle vorsätzlich verursacht Schäden sowie Schäden oberhalb der Deckungssumme als auch privat veranlasste Schäden nicht versichert.
Neben diesen generellen Versicherungsausschlüsse sehen einige Versicherungsgesellschaften einen Leistungsausschluss in bestimmten Situationen vor. So gibt es beispielsweise Gesellschaften, die Schäden im Ausland sowie Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen nicht regulieren. Auf den ersten Blick erscheinen diese Ausschlüsse zwar relativ unbedeutend, da viele Unternehmen nur im Inland agieren und eigene Maschinen besitzen. Häufig sind jedoch auch Messebesuche und Verhandlungen  im Ausland erforderlich. Falls sich dort jemand am Messestand verletzt, ist dies nicht abgesichert. Ähnliches gilt beim  Ausschluss der gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen, hier ist zum Beispiel jeder Schaden am gemieteten Firmengebäude ausgeschlossen.
Auch Umweltschäden sowie die Schäden durch Subunternehmen verursacht wurden, sind nicht immer eingeschlossen. Grundsätzlich hat zwar im Schadensfall das Unternehmen Anspruch gegenüber dem Subunternehmer, sollte dieser jedoch über keinen Versicherungsschutz verfügen und den Schaden nicht ersetzen können, wird der Hauptauftragnehmer in Anspruch genommen. Bei einem Ausschluss muss der Unternehmer den Schaden dann selbst regulieren.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll die Konditionen der verschiedenen Anbieter genau zu überprüfen, nur so kann ein umfangreicher Versicherungsschutz garantiert werden.

Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung erst nach einer ausführlichen Beratung abgeschlossen werden. Dabei ist darauf zu achten, ob die Mindestversicherungssummen ausreichen. Es sollte nie das Ziel wegen einer möglichen Beitragsminderung unterversichert zu sein. Einen wesentlich höheren Schutz gibt es zumeist bereits für einen geringen Aufschlag. Der Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung ist vor allem von der Branche abhängig, zum Teil wird diese Versicherung bereits zu einem Jahresbeitrag von rund 200 Euro angeboten.
Neben der Betriebshaftpflicht selbst sollte während des Beratungsgespräch auch die Notwendigkeit des Abschlusses anderer Versicherungen überprüfet werden. Neben einer Vermögenshaftpflichtversicherung ist in vielen Fällen auch eine Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll. Viele Unternehmer sind sich nicht der Tatsache bewusst, dass sie auch noch nach Ablauf ihrer gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Folgeschäden durch ihr Produkt haften. Sollte ein defekter Fön beispielsweise einen Brand verursachen, muss der Produzent auch noch nach Jahren dafür haften.

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Letzte Aktualisierung: 02.03.2024