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Rentenversicherung 2024 | Erbschaftssteuer bei Rentenversicherungen
Rentenversicherungen ermöglichen steuerbegünstigtes Erbe
Steuerliche Vorteile bestehen sowohl bei Kapitallebens- als auch bei Rentenversicherungen, und zwar in der herkömmlichen Form oder als fondsgebundene Versicherung. Da beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung zusätzlich Kosten für den Todesfallschutz anfallen, stellt die Rentenversicherung die günstigere Variante dar. Während eine fondsgebundene Lebensversicherung eine höhere Rendite bewirken kann, ist sie aber auch mit einem entsprechend hohen Risiko verbunden, denn die Rendite ist vom Wert der Aktienfonds und somit vom Wertpapiermarkt abhängig. Sie hat zudem den Nachteil, dass sie häufig mit hohen Gebühren verbunden sind. Die konventionelle Lebensversicherung ist die sicherere Methode zur Vermögensbildung. Neben einem Garantiebetrag schüttet sie Überschussbeteiligungen aus, die von der Zinsentwicklung während der Laufzeit abhängig sind. Ist das Vermögen der schenkenden Person groß genug, um ein Risiko eingehen zu können, kann sich der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung lohnen, andernfalls sollte auf die konventionelle Lebensversicherung zurück gegriffen werden.
Rentenversicherungen - Freibeträge bei Vererbung
Es gibt Finanzexperten, die in der Lebensversicherung und auch Rentenversicherung zur steuerbegünstigten Weitergabe von Vermögen nicht die ideale Lösung sehen. Lebensversicherungen haben in der Regel keine hohen Renditeerwartungen und sind aufgrund hoher Abschlussgebühren relativ teuer, zudem unflexibel. Rentenversicherungen sind diesbezüglich in der Regel renditestärker. Da auch mit einer Lebensversicherung Vermögen nur innerhalb der Freibetrags-Grenzen weitergegeben werden kann, besteht genauso gut die Möglichkeit, Geldsummen bis zur Grenze des Freibetrags zu verschenken, und zwar immer im Abstand von zehn Jahren. Dem halten Versicherungsexperten entgegen, dass durch andere Formen der Vermögensübertragung ebenfalls Kosten wie zum Beispiel Notar-Gebühren, anfallen.
Rentenversicherungen - Steuerfreibeträge in der Erbschaftssteuer
Werte bis zu einer Höhe von 500.000 Euro können steuerfrei an Ehepartner vererbt werden. Für Kinder beläuft sich der Freibetrag nicht nur für das Erbe, sondern auch für Schenkungen auf 400.000 Euro in einem Zeitraum von zehn Jahren. Unverheiratete Lebenspartner werden bezüglich der Erbschaft behandelt, wie Freunde und entfernte Verwandte, können also nur bis zu 20.000 Euro steuerfrei erben. Eingetragene Lebenspartner hingegen sind mit Ehepartnern gleichgesetzt. Enkel müssen ein Erbe bis zum Höchstbetrag von 200.000 Euro nicht versteuern, für Urenkel beträgt der Freibetrag 100.000 Euro. Sind Eltern, Groß- und Urgroßeltern die Erben, dann beträgt der steuerfreie Höchstbetrag ebenfalls 100 000 Euro. Alle weiteren Personenkreise können höchstens 20.000 Euro steuerfrei erben.
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