Loss Of Licence | Fluguntauglichkeit Versicherung – Angebote 2024

Loss of Licence – Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten, Flugbegleiter, Fluglotsen u.a.

Loss of Licence Versicherung für Piloten, Flugbegleiter, Fluglotsen
Loss of Licence Versicherung für Piloten, Flugbegleiter, Fluglotsen u.a.

Piloten, Flugingenieure, Flugbegleiter, Fluglotsen  u.a. sind in ihrer Berufsausübung hohen Ansprüchen ausgesetzt und dürfen sich keinerlei gesundheitliche Schwächen erlauben. Ihren Beruf dürfen diese Berufsgruppen nur ausüben, wenn sie über eine entsprechende Lizenz verfügen. Aus diesem Grund müssen sie sich in regelmäßigen Zeitabständen körperlichen und geistigen Untersuchungen unterziehen.

Erfüllen sie gesundheitlich nicht mehr die Ansprüche, die an diese Berufe gestellt werden, wird ihnen unter Umständen die Lizenz entzogen mit der Folge, dass sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Eine solche Konsequenz entsteht unabhängig davon, ob bereits das Renteneintrittsalter erreicht wurde.

Was ist die Loss of License LOL?

Zum Nachweis Ihrer Eignung sind Piloten verpflichtet, regelmäßig einen medizinischen Check, also einen Eignungstest, durchzuführen (sog. medical). Kann bei diesem Test die fliegerärztliche Tauglichkeit nicht bestätigt werden, können hohe Einkommenseinbußen entstehen, da der Großteil der Vergütung innerhalb der sogenannten Blockzeiten verdient wird.

Hinweis beachten

Zwar kann bei vielen (nicht bei allen) Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen das Berufsbild des Piloten oder des Flugbegleiters versichert werden, jedoch führt die fliegerärztliche Untauglichkeit nicht automatisch zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente.

Daher ist unbedingt eine zusätzliche Klausel zur Loss of License erforderlich. Diese sog. Loss of Licence Klausel ist eine Zusatzvereinbarung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, welche die Leistungspflicht des Versicherers gewährleistet, sobald eine Fluguntauglichkeit festgestellt wurde.

Zusätzlich enthält die Loss of Licence Klausel eine Vereinbarung, aufgrund derer eine Befreiung von der Beitragspflicht für die BU-Hauptversicherung und alle inkludierten Zusatzversicherungen stattfindet.

Leistungsausschlüsse der Loss Of Licence Versicherung

Innerhalb der Loss of Licence Klausel gibt es allerdings oft Einschränkungen:

  • maximales Endalter: 55 Jahre
  • Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für den aktuellen Arbeitgeber und  nur solange eine unbefristete Vollzeittätigkeit vorliegt.
  • In manchen Tarifen sind von der Leistung durch den Versicherer gesundheitliche Störungen psychischer oder nervöser Art ausgeschlossen, sofern sie nicht durch einen Unfall oder ein organisches Leiden verursacht wurden.

Auch wenn die Fluguntauglichkeit in Folge einer Drogen- oder Alkoholsucht oder auch nur durch Drogen- oder Alkoholmissbrauch entsteht, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Flüge im Rahmen von militärischen Einsätzen sind meist ebenfalls nicht in einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Loss of Licence Klausel eingeschlossen.

Merkmale und Leistungsbeginn der Loss of Licence Versicherung

Loss of Licence Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - für Piloten, Flugbegleiter, Fluglotsen
Loss of Licence Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung – für Piloten, Flugzeugbegleiter, Fluglotsen etc.

Gerade Beschäftigte in diesen anspruchsvollen Berufsgruppen benötigen einen speziellen Schutz vor finanziellen Schäden durch Berufsunfähigkeit, die allein durch den Lizenz-Entzug entsteht.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten,  Flugbegleiter, Flugingenieure, Fluglotsen u.a. muss somit die sog. Loss of Licence Klausel enthalten, damit Leistungen aus der Versicherung empfangen werden können, wenn Beschäftigten dieser Berufsgruppen vor Vollendung des 55. Lebensjahres ihre Lizenz entzogen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht verlängert wird.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist für Piloten bei den meisten Versicherern aber nur auf einen Höchstbetrag von 2.500 Euro begrenzt, für Fluglotsen teilweise sogar auf nur 1.000 Euro.

Die Rentenzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Loss of Licence-Klausel beginnt grundsätzlich in dem Monat, in dem die Fluguntauglichkeit eintritt. Wechselt ein Pilot den Arbeitgeber, so besteht die Möglichkeit, die Weiterversicherung zu beantragen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Loss of Licence Klausel für Piloten, Flugbegleiter, Fluglotsen u.a.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Loss of Licence-Klausel können neben Piloten von Flugzeugen auch Hubschrauberpiloten, Luftschiffführer, Flugnavigatoren, Bordfunker, Flugingenieure sowie Bordwarte in Hubschraubern von Bundesgrenzschutz, ADAC und Polizei abschließen.

Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer bei einem deutschen Luftfahrtunternehmen oder einer deutschen Charterfluggesellschaft beschäftigt ist, sowie bei einer deutschen Firmenflotte mit Genehmigung zum Luftverkehr und einer deutschen Behörde.

Das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers darf das 40. Lebensjahr nicht überschreiten, während das Endalter des Versicherungsschutzes das 55. Lebensjahr darstellt.

Welche Leistungen hat die Loss of Licence Versicherung?

Der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Lost of Licence Klausel tritt ein, wenn die Fluguntauglichkeit durch ein Gutachten der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. festgestellt wird.

Erhält bspw. ein Pilot, Flugingenieur oder Fluglotse Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, so muss er den Versicherer umgehend informieren, wenn die Flugerlaubnis wieder erteilt wird. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, einmal jährlich die bestehende Fluguntauglichkeit nachzuweisen, wenn der Versicherer es verlangt.

Wer schreibt hier?

Autor Steffen

Autor: Steffen Baumann
Steffen beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Bereich der Personenabsicherung und kennt sich insbesondere bestens mit Einkommensabsicherungen aus. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen kennt er sowohl die Sicht einer Versicherung sowie diejenige von Kunden. Seine Schwerpunktthemen sind: Absicherung von Arbeitskraft, Einkommen, Hinterbliebenen, u.a. Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeiten, Schwere Krankheiten, Risikolebensversicherung.

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