Dienstunfähigkeitsklausel | DU für Beamte | Angebote & Leistungen 2024
Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
- Es besteht ein signifikanter Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit.
- Wenn Beamte aufgrund gesundheitlicher Probleme dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen, “könnten” sie von ihrem Arbeitgeber als dienstunfähig erklärt werden.
- Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit ist für die Feststellung der Dienstunfähigkeit kein bestimmtes Ausmaß der Beeinträchtigung erforderlich.
- Wenn der Arbeitgeber eine Dienstunfähigkeit feststellt, wäre es von Vorteil, wenn sich der private Versicherer für Berufsunfähigkeit diesem Urteil anschließt.
- In umgekehrter Situation wäre es jedoch günstiger, den Begriff der Berufsunfähigkeit anzuwenden.
Dienstunfähigkeit ist bei Beamten keine Ausnahme
Die Kenntnis des Unterschieds zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit kann für verbeamtete Personen einen erheblichen Vorteil darstellen, insbesondere in Bezug auf die Absicherung ihrer Arbeitskraft. Beamte werden allgemein als gut versorgt angesehen, sei es im Ruhestand oder bei Krankheit. Im Falle einer Dienstunfähigkeit trifft dies grundsätzlich auch zu, allerdings erst nach einigen Jahren in einem unbefristeten Dienstverhältnis. Beamte auf Widerruf oder Probe können jedoch ohne Versorgungsansprüche entlassen werden. Auch in den ersten Jahren eines unbefristeten Dienstverhältnisses ist der Versorgungsanspruch begrenzt.
Statistiken des Bundesamtes für Statistik untermauern die Tatsache, dass Dienstunfähigkeit kein isoliertes Phänomen ist. Im letzten Jahr wurden beispielsweise 16% der insgesamt 63.500 neu in den Ruhestand versetzten Beamten und Soldaten aufgrund von Dienstunfähigkeit pensioniert. Das durchschnittliche Alter, in dem aufgrund von Dienstunfähigkeit der Ruhestand angetreten wurde, lag bei knapp 57 Jahren.
DU Klauseln im Vergleich – 20 Anbieter von DU-Klauseln
Wenn Beamte der Anregung folgen möchten, eine zusätzliche Arbeitskraftabsicherung zu erwägen, müssen sie sich eingehend mit den Details auseinandersetzen. Eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht immer die passendste Lösung, da Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig mit Berufsunfähigkeit gleichgestellt ist.
Daher ist es ratsam, eine sogenannte Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel) in Betracht zu ziehen. Es ist jedoch zu beachten, dass eine echte DU-Klausel keineswegs von jedem Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereitgestellt wird. Darüber hinaus gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede in der Dienstunfähigkeitsversicherung.
Aktuell stellen 20 Versicherungsunternehmen DU-Klauseln zur Verfügung.
Was ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU Klausel)?
Die wichtigste Voraussetzung einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte (die sog. Dienstunfähigkeitsversicherung) ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel in den Vertragsbedingungen, denn nur dann, wenn diese enthalten ist, besteht auch die Gewähr, dass der Versicherer im Fall der Dienstunfähigkeit Leistungen erbringt, also die vereinbarte BU-Rente bzw. DU-Rente zahlt. Die Formulierung einer echten Dienstunfähigkeitsklausel lautet bspw. wie folgt:
“Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.”
Weitere, spezielle Formulierungen muss der Vertrag über die Berufsunfähigkeitsversicherung dann enthalten, wenn es sich um Beamte des Vollzugs- oder Polizeidienstes handelt.
Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Keinen vollständigen Schutz für Beamte bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel. Sie kann z.B. lauten:
“Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.”
Verbreitet ist auch die nachfolgende Formulierung:
“Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder, allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.”
Enthält eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel eine dieser Formulierungen, so ist lediglich die Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer allgemeinen Dienstunfähigkeit geregelt, nicht aber die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der dauerhaften Dienstunfähigkeit.
Diese Klausel bietet lediglich dann einen Schutz vor finanziellen Einbußen durch Dienstunfähigkeit, wenn bereits die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt ist. Jüngere Beamte auf Probe oder auf Widerruf aber sind von dieser Klausel nicht erfasst, da sie nicht in den Ruhestand versetzt, sondern lediglich entlassen werden können.
Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Eigentlich wirkungslos ist eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel innerhalb des Vertrags einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die nachfolgende Formulierung legt vielmehr für die Dienstunfähigkeit dieselben Voraussetzungen zugrunde, wie für die allgemeine Berufsunfähigkeit.
Für den Beamten bedeutet diese Klausel daher, dass er unter Umständen keine Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, wenn der Dienstherr ihn wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlässt.
“Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.”
Dienstunfähigkeitsklausel – Auf die genaue Formulierung kommt es an
Wie diese verschiedenen Formulierungen bereits zeigen, gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung viele Unsicherheiten für den Fall der Dienstunfähigkeit Beamter. Über die hier aufgeführten Klauseln hinaus gibt es weitere Mischformen, die nicht alle aufgeführt werden können.
Will man als Versicherungsnehmer beurteilen, wie sich die jeweilige Klausel auswirkt und ob es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel handelt, so muss die Formulierung sehr genau überprüft werden. Nur noch wenige Versicherer bieten überhaupt Berufsunfähigkeitsversicherungen an, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten.
Daher sollten sich Beamte vor dem Abschluss der Versicherung eingehend über die Klausel und ihre Wirkung erkundigen. Im Zweifelsfall sollte eine unabhängige Institution zu Rate gezogen werden, bevor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird.
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