Dienstunfähigkeitsversicherung | Angebote & Leistungen 2024

BU für Beamte - Dienstunfähigkeitsversicherung für den Fall einer Dienstunfähigkeit
BU für Beamte – Dienstunfähigkeitsversicherung für den Fall einer Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte – Für den Fall der Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit ist ein Begriff, den es nur bei öffentlichen Arbeitgebern gibt und der für Beamte, aber auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine Aussage über die Berufsunfähigkeit darstellen kann. Denn bei Beamten spricht man in Bezug auf eine Arbeitsunfähigkeit nicht von Berufsunfähigkeit, sondern von Dienstunfähigkeit.

Dienstunfähigkeit tritt dann ein, wenn ein Beamter aufgrund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Die Dienstunfähigkeit kann vorübergehend, aber auch dauerhaft sein und wird von einem beauftragten Amtsarzt festgestellt.

Dienstunfähigkeit – Gesetzliche Definition

Für Beamte hat die Feststellung der dauerhaften Dienstunfähigkeit (sog. dauernde Dienstunfähigkeit) zur Folge, dass sie in einem gewissen Rahmen Anspruch auf Ruhegehalt haben. Wird durch einen Amtsarzt die Dienstunfähigkeit für Beschäftigte attestiert, so ist das allein noch keine Aussage über die Berufsunfähigkeit, denn diese muss darüber hinaus auch vom Rentenversicherungsträger bestätigt und als verminderte Erwerbsfähigkeit anerkannt werden.

Hinweis beachten

Dienstunfähigkeit wird laut § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) folgendermaßen definiert:

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Beamte benötigen besonderen Schutz gegen Dienstunfähigkeit – Eine reguläre BU greift zu kurz

Obwohl die Altersversorgung für Beamte nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt ist, sondern durch den Arbeitgeber, haben auch sie im Fall der Dienstunfähigkeit nicht automatisch Anspruch auf das Altersruhegeld in voller Höhe, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf Betreiben des Dienstherrn und aufgrund einer dauerhaften Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden.

Ähnlich wie Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Beamte in einem solchen Fall teils erhebliche Abschläge in Kauf nehmen. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach ihrer Einstellung haben Beamte sogar überhaupt keinen Anspruch auf Altersruhegeld. Das zeigt, wie wichtig es auch für Beamte ist, über eine zusätzliche Dienstunfähigkeit-Absicherung zu verfügen.

Dienstunfähigkeit – Beamte auf Probe

Beamte auf Probe haben keinen Leistungsanspruch gegen ihren Dienstherrn. Im Falle einer Dienstunfähigkeit erfolgt für Beamte auf Probe die Entlassung aus dem Dienst. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhalten von dort, wie auch alle gesetzlich Rentenversicherten, ihre Leistungen. Ereignete sich bei einem Beamten auf Probe die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls bzw. einer dienstlichen Beeinträchtigung, so wird der Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt und nicht entlassen. Der Grund hierfür ist die Fürsorgepflicht des Dienstherren.

Dienstunfähigkeit – Beamte auf Widerruf

Beamte auf Widerruf haben ebenfalls keinen Leistungsanspruch gegen ihren Dienstherrn. Im Falle einer Dienstunfähigkeit werden auch Beamte auf Widerruf aus dem Dienst entlassen. Sie werden ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhalten von dort ihre Leistungen.

Dienstunfähigkeit – Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten ihre Leistungen durch den Dienstherrn. Lediglich in den ersten fünf Jahren erhalten auch Beamte auf Lebenszeit im Falle einer krankheitsbedingten dauerhaften Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt.

Dienstunfähigkeit ist nicht das gleiche wie Berufsunfähigkeit

Beamte, die eine finanzielle Vorsorge für den Fall einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit treffen wollen, müssen darauf achten, dass sie nicht eine “herkömmliche” Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Dennoch wird leider häufig von Versicherungsvermittlern eine ebensolche angeboten. Es gibt eindeutige Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit, denen eine Dienstunfähigkeitsversicherung Rechnung trägt.

In beiden Fällen sind zwar die Voraussetzungen, nämlich die Unfähigkeit, aufgrund einer körperlichen oder seelischen Erkrankung oder von Kräfteverfall den ausgeübten Beruf weiter ausüben zu können, ähnlich. Während es jedoch im Fall der Berufsunfähigkeit noch eine abstrakte Verweisung durch den Rentenversicherer gibt, die die Definition der Dienstunfähigkeit nicht kennt, kann die Dienstunfähigkeit auf Betreiben des Dienstherrn festgestellt und von ihm ausgesprochen werden, was bei einer Berufsunfähigkeit nicht der Fall ist.

Beamte sind darüber hinaus als dienstunfähig einzustufen, wenn sie aufgrund einer Erkrankung innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate dem Dienst fernbleiben und auch in den nächsten sechs Monaten keine Aussicht auf Besserung besteht. Im Falle eines Angestellten oder Arbeiters sieht der Rentenversicherungsträger in einem solchen Fall noch längst keine Veranlassung, eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit anzuerkennen.

Würde ein Beamter eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, dann könnte das zur Folge haben, dass diese die Leistung verweigert, weil allein eine Dienstunfähigkeit noch keine Berufsunfähigkeit nach sich zieht.

Konsequenz bei Dienstunfähigkeit

Bei Beamten trifft somit ausschließlich der Dienstherr die Entscheidung, ob der Beamte als dauernd dienstunfähig einzustufen ist. Ist für eine entsprechende Absicherung gesorgt (also eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel), so muss der Versicherer leisten, sobald die Dienstunfähigkeitserklärung vom Amtsarzt vorliegt. Der Versicherer darf also nicht selbst den Grad einer etwaigen Berufsunfähigkeit prüfen, sondern ist an die Entscheidung des Dienstherrn gebunden.

Hat ein Beamter aber lediglich eine “herkömmliche” Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel) abgeschlossen, so kann es vorkommen, dass ihm die Leistung vom Versicherer verweigert wird, obwohl er als dienstunfähig eingestuft wurde. Es reicht in dem Fall aus Sicht des Versicherers aus, dass der Beamte unter Umständen einen anderen Beruf ausüben könnte, der seiner Ausbildung und Erfahrung sowie seinem bisherigen Lebensstand entspricht, um die Leistung zu versagen. Es spielt sogar keine Rolle, ob der Beamte tatsächlich einen anderen Beruf ausübt oder überhaupt eine Anstellung erhält.

Warum benötigen Beamte eine Dienstunfähigkeitsklausel?

Wenn Beamte sich gegen die finanziellen Nachteile einer Dienstunfähigkeit versichern wollen, benötigen sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel, auch Beamtenklausel genannt.

Nur dann, wenn die richtige Dienstunfähigkeitsklausel in den Versicherungsbestimmungen enthalten ist, besteht auch die Gewähr, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall der Dienstunfähigkeit Leistungen erbringt, und zwar die echte Dienstunfähigkeitsklausel, die sich von der unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel oder der unechten Dienstunfähigkeitsklausel unterscheidet.

Der Wortlaut der Klausel muss daher vor der Unterschrift des DU Versicherungsantrags genau geprüft werden.

Echte oder unechte DU-Klausel

Die echte DU-Klausel

Eine vorteilhafte DU-Klausel zeichnet sich dadurch aus, dass sie dem Versicherten tatsächlich ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren (Leistungsanerkennung) bietet. Manche Versicherungsanbieter verzichten sogar auf das Recht, ihre eigene Prüfung durchzuführen, wenn ein Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.

Wenn dies der Fall ist, sprechen wir von einer “echten” oder zumindest “teilweise echten” DU-Klausel. Die Einschränkung bedeutet in diesem Kontext, dass der Versicherer eine Dienstunfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen anerkennt und somit zumindest diesen Aspekt prüfen kann.

Ein solches Prüfungsrecht kann den Versicherer oder die Gemeinschaft der Versicherten vor Willkür eines Dienstherrn schützen.

Die unechte DU-Klausel

Wenn eine Regelung beispielsweise so lautet: “Ist die versicherte Person aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht in der Lage, ihre Dienstpflichten zu erfüllen und wurde sie daher in den Ruhestand versetzt wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit”, dann begründet dies ein vollständiges eigenes Prüfungsrecht des Versicherers.

Denn durch die “und”-Formulierung darf der Versicherer sowohl das Vorliegen von Dienstunfähigkeit als auch überprüfen, ob die Beeinträchtigung ursächlich für die Nichterfüllung der Dienstpflicht ist. Daher kann ein Versicherer zu einer anderen Einschätzung als der Dienstherr gelangen, was möglicherweise bedeutet, dass keine Versicherungsleistungen erbracht werden.

Die Günstiger-Prüfung

Es kann auch vorkommen, dass Beamte nach den BU-Bedingungen berufsunfähig sind, der Dienstherr sie jedoch nicht als dienstunfähig betrachtet. Stattdessen werden sie auf einen anderen Posten versetzt.

In solchen Fällen ist eine Formulierung in den Bedingungen wie “Bei Beamten liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn …” vorteilhaft. Das “auch” bedeutet, dass eine 50%-ige Berufsunfähigkeit ausreichend wäre, um die Leistung zu erhalten.

Beamtenanwärter und Beamte auf Probe

Es gibt auch spezielle Aspekte für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe. Hier stoßen wir oft auf Einschränkungen in den Vertragsbedingungen, die sich auch in einer zeitlichen Begrenzung der Leistung auf 24 oder 36 Monate äußern können. Zu beachten ist hier, dass Beamte auf Widerruf oder Probe (letztere mit Ausnahmen bei DU aufgrund von Dienstbeschädigung /-unfall) ohne Versorgungsansprüche entlassen werden können, da sie in der Regel die versorgungsrechtliche Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt haben.

Neu: Verzicht auf konkrete Verweisung bei der Nachprüfung von Beamten auf Lebenszeit: Ein neues Kriterium für klare Klauseltexte ist das Verhalten bei der Nachprüfung. Einige Anbieter verzichten in ihrer DU-Klausel darauf, Beamte auf eine andere konkret ausgeübte Tätigkeit zu verweisen.

Dies kann durch eine entsprechende Klarstellung in den Bedingungen erfolgen. Oder, falls keine expliziten Regelungen getroffen wurden, durch die Bestätigung, dass der Versicherer so lange leistet, wie die in den Ruhestand versetzte versicherte Person fortlaufende Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachweist (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt).

Teil-Dienstunfähigkeit

Falls ein Beamter bzw. eine Beamtin nur noch eingeschränkt dienstfähig ist, kann eine Versetzung in den Ruhestand vermieden bzw. darauf verzichtet werden (siehe § 45 BBG bzw. § 27 BeamtStG).

Die Arbeitszeit und damit auch die Besoldung werden dann entsprechend der eingeschränkten Dienstfähigkeit reduziert, wobei teilweise Ausgleichszahlungen erfolgen. Dies kann besonders bei jungen Beamten zu einer Versorgungslücke führen, die mit der Absicherung der Teil-Dienstunfähigkeit geschlossen werden kann.

Die möglicherweise kostenpflichtige Teil-Dienstunfähigkeitsklausel erbringt bei einer eingeschränkten Dienstunfähigkeit eine anteilige Versicherungsleistung. Die Rolle der eingeschränkten DU sollte jedoch nicht überbewertet werden.

Weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

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