Pflegegrad 3 in der Pflegeversicherung in Deutschland | Leistungen 2024

Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 und welche Voraussetzungen müssen für den Pflegegrad 3 erfüllt sein?
Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 und welche Voraussetzungen müssen für den Pflegegrad 3 erfüllt sein?
Wissenswertes zum Pflegegrad 3 in Kürze
  • Einstufung und Voraussetzungen: Pflegegrad 3 beschreibt eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Um diesen Grad zu erreichen, müssen im Begutachtungsverfahren 47,5 bis unter 70 Punkte erzielt werden.
  • Leistungen: Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegegeld (545 Euro/Monat), Pflegesachleistungen (1.298 Euro/Monat), Kombinationsleistungen, Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat) und Unterstützung für stationäre Pflege (1.262 Euro/Monat).
  • Verteilung der Pflegegrade: In Deutschland haben etwa 28,5% der Pflegebedürftigen Pflegegrad 3, was etwa 1.414.000 Menschen entspricht.
  • Begutachtungsverfahren: Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Person in sechs Modulen bewertet.
  • Zusätzliche Leistungen: Pflegebedürftige können auch Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für pflegebedingte Umbaumaßnahmen und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

Diese Seite im Überblick

Was ist Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 ist eine Einstufung im deutschen Pflegeversicherungssystem, die den Umfang der Pflegebedürftigkeit einer Person beschreibt. Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 ersetzt der Pflegegrad die früheren Pflegestufen.

Pflegegrad 3 bedeutet, dass eine Person eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten” hat.

Auf FinNet.de finden Sie detaillierte Informationen zu Pflegegrad 3, einschließlich der Voraussetzungen für die Einstufung, des Begutachtungsverfahrens und der verfügbaren Leistungen.

Zudem beantworten wir häufig gestellte Fragen und bieten hilfreiche Tipps sowie weiterführende Hintergrundinformationen. Für die Pflegegrade 1, 3, 4 und 5 haben wir separate Seiten erstellt, die jeweils spezifische Informationen bereitstellen.

Wann bekommt man den Pflegegrad 3?

Um in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, muss die Pflegebedürftigkeit anhand eines Punktesystems ermittelt werden. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch andere von der Pflegekasse beauftragte Gutachter.

Die Begutachtung umfasst sechs Module:

  1. Mobilität: Fähigkeit, sich fortzubewegen und die Körperhaltung zu ändern.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und sich verständlich zu machen.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unregelmäßigkeiten im Verhalten und psychische Probleme.
  4. Selbstversorgung: Fähigkeit, sich zu waschen, zu kleiden, zu essen usw.
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Umgang mit Krankheiten und deren Behandlung.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Teilnahme am sozialen Leben.

Punkte und Leistungen für Pflegegrad 3

  • Punktebereich: Um Pflegegrad 3 zu erreichen, müssen im Begutachtungsverfahren 47,5 bis unter 70 Punkte erzielt werden.
  • Leistungen: Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, darunter:
    • Pflegesachleistungen: Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (bis zu 1.298 Euro pro Monat).
    • Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege durch Angehörige (545 Euro pro Monat).
    • Kombinationsleistung: Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld.
    • Entlastungsbetrag: Zusätzlicher Betrag für Entlastungsleistungen (125 Euro pro Monat).
    • Stationäre Pflege: Unterstützung für die Unterbringung in einem Pflegeheim (1.262 Euro pro Monat).
    • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Finanzielle Unterstützung bei vorübergehender Pflege durch andere Personen oder Einrichtungen.

Pflegegrad 3 ist somit eine wichtige Einstufung, die erhebliche finanzielle und pflegerische Unterstützung für Betroffene und ihre Angehörigen bedeutet.

Wie häufig ist der Pflegegrad 3?

In Deutschland gibt es derzeit etwa 5 Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind. Diese Zahl bezieht sich auf Personen, die gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) pflegebedürftig sind, und zeigt eine stetige und rasche Zunahme in den letzten Jahren.

Der Grad der Beeinträchtigung wird in fünf Pflegegraden (1 bis 5) bemessen. Pflegegrad 3 bedeutet “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 benötigen erheblich mehr Unterstützung im Alltag als Menschen mit geringeren Pflegegraden.

Sie sind in ihrer Mobilität und Selbstversorgung stark eingeschränkt und benötigen in der Regel regelmäßige Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme und bei der Fortbewegung.

Die Pflegebedürftigen verteilen sich in Deutschland aktuell wie folgt auf die verschiedenen 5 Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: ungefähr 13,4% (ca. 665.000 Menschen)
  • Pflegegrad 2: ungefähr 40,8% (ca. 2.024.000 Menschen)
  • Pflegegrad 3: ungefähr 28,5% (ca. 1.414.000 Menschen)
  • Pflegegrad 4: ungefähr 12,3% (ca. 615.000 Menschen)
  • Pflegegrad 5: ungefähr 4,9% (ca. 245.000 Menschen)

Die größte Gruppe bildet somit Pflegegrad 2, gefolgt von Pflegegrad 3. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen sind ältere Menschen: 79% sind 65 Jahre und älter, und ein Drittel ist mindestens 85 Jahre alt.

Etwa 4 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause betreut, was etwa 82% der Gesamtzahl entspricht. Viele von ihnen erhalten ausschließlich Pflegegeld und werden hauptsächlich von Angehörigen versorgt. Rund 0,9 Millionen Menschen, also 18%, leben in Pflegeheimen oder nutzen andere ambulante Pflege- und Betreuungsdienste.

Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, um diesen Menschen die notwendige Unterstützung zu bieten. Der Pflegegrad bestimmt den Grad der Beeinträchtigung und beeinflusst die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Tabelle: Einstufung in Pflegegrade nach Punktzahl

PflegegradPunktzahl
00 bis unter 12,5 Punkte
112,5 bis unter 27 Punkte
227 bis unter 47,5 Punkte
347,5 bis unter 70 Punkte
470 bis unter 90 Punkte
590 bis 100 Punkte

Tabellarische Übersicht der Leistungen

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld für häusliche Pflege332 €573 €765 €947 €
Pflegesachleistung760 €1.298 €1.612 €1.995 €
Entlastungsbetrag125 €125 €125 €125 €125 €
Kurzzeitpflege (jährlich)1.774 €1.774 €1.774 €1.774 €
Verhinderungspflege (jährlich)1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €
Tages- und Nachtpflege689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Wohnumfeld-Verbesserung4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €

Welche Voraussetzungen gelten für den Pflegegrad 3?

Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit:

    • Der Pflegebedürftige muss in mindestens sechs der neun Module des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI) 17,5 bis unter 30,5 Punkte erreichen. Die Module umfassen:
      • Mobilität
      • Körperpflege
      • Ernährung und Verzehr
      • Exkretion
      • Kommunikation und Interaktion
      • Mentale und kognitive Funktionen und Verhaltensweisen
      • Psychische Situation und Belastungen
      • Sozialkontakte und Aktivitäten des täglichen Lebens
      • Haushaltsführung und Alltagskompetenz
  2. Pflegebedarf von mindestens 5 Stunden pro Tag:

    • Der Pflegebedarf muss im Durchschnitt mindestens 5 Stunden pro Tag betragen.
  3. Keine Bewusstlosigkeit oder Apallisches Syndrom:

    • Der Pflegebedürftige darf nicht dauerhaft bewusstlos sein oder an einem Apallischen Syndrom leiden.

Beachten Sie: Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten der Pflege ab. Eigenleistungen durch Angehörige und/oder Kosten für zusätzliche Leistungen müssen ggf. mit einer zusätzlichen Pflegeversicherung selbst getragen werden.

Wie erfolgt die Feststellung des Pflegegrads 3?

Die Einstufung in Pflegegrad 3 wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgelegt. Dabei besucht ein Gutachter die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet deren Einschränkungen anhand der sechs Module des Begutachtungsinstruments für die Pflegebedürftigkeit (NBA).

Wie läuft die Begutachtung für Pflegegrad 3?

Hinweis beachten
  • Die Bewertung für Pflegegrad 3 erfolgt vor Ort durch den MDK. Eine Gutachterin oder ein Gutachter wird zur häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen gesandt, um die spezifischen Beeinträchtigungen in den festgelegten Modulen zu beurteilen.

  • Es wird empfohlen, den Termin zur Begutachtung frühzeitig zu planen. Während der Begutachtung kann der Pflegebedürftige sich von einer vertrauten Person begleiten lassen.

  • Nach der Begutachtung fertigt der MDK einen detaillierten Bericht über die festgestellten Beeinträchtigungen in jedem Modul.

  • Die Pflegekasse prüft anschließend dieses Gutachten und entscheidet auf Basis der Ergebnisse über die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad.

Beantragung des Pflegegrads 3

Den Pflegegrad 3 können Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse beauftragt dann einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, den Pflegebedarf des Antragstellers zu beurteilen.

Der Gutachter besucht den Pflegebedürftigen zu Hause und erstellt anhand eines standardisierten Fragebogens und einer körperlichen Untersuchung ein Pflegegutachten.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung des Pflegegrads 3:

  • Antragsformular der Pflegekasse
  • Ärztliche Bescheinigungen über die pflegebedürftige Person
  • Nachweise über den Pflegebedarf (z.B. Pflegedokumentation)
  • Personalausweis oder Reisepass der pflegebedürftigen Person

Tipps zur Beantragung des Pflegegrads 3:

  • Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
  • Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen sorgfältig vor.
  • Seien Sie bei der Begutachtung durch den MDK anwesend und beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß.
  • Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Angehörigen, Freund oder einem professionellen Berater unterstützen.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Tabelle: Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3

LeistungBetragBeschreibung
Pflegegeld572 Euro pro MonatGeldbetrag zur freien Verfügung für die Organisation der Pflege
Pflegesachleistungen1.431 Euro pro MonatProfessionelle Hilfeleistungen durch ambulante Pflegedienste
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro pro MonatLeistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
KurzzeitpflegeBis zu 56 Tage pro JahrVollstationäre Pflege in einer Einrichtung
VerhinderungspflegeBis zu 1.698 Euro pro JahrEntlastung der pflegenden Angehörigen durch eine Ersatzpflegekraft
Tages- und NachtpflegeZuschuss möglichBetreuung und Versorgung

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist ein Geldbetrag, den Sie von der Pflegekasse monatlich ausgezahlt bekommen. Mit dem Pflegegeld können Sie die Pflege selbst organisieren und bezahlen. Im Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld aktuell 572 Euro pro Monat.

Beispiel: Frau Schmidt lebt alleine und benötigt aufgrund einer chronischen Erkrankung Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen und bei der Nahrungsaufnahme.

Sie wird von ihrer Tochter täglich für etwa zwei Stunden versorgt. Frau Schmidt erhält Pflegegrad 3 und entscheidet sich, das Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Mit dem Pflegegeld von 572 Euro pro Monat kann Frau Schmidt ihre Tochter für die Pflegehilfe bezahlen.

Wichtig: Wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, verringert sich Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig. Die Pflegekasse berechnet dann, welcher Anteil des Pflegegeldes für die durch den Pflegedienst erbrachten Leistungen benötigt wird und zieht diesen Betrag vom monatlichen Pflegegeld ab.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind professionelle Hilfeleistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Diese Leistungen umfassen unter anderem:

  • Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, An- und Auskleiden, Toilettengang)
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Mobilität (Fortbewegung innerhalb der Wohnung, Begleitung bei Arztbesuchen)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung (Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen)
  • Beaufsichtigung und Betreuung

Der aktuelle Höchstbetrag für Pflegesachleistungen im Pflegegrad 3 liegt bei 1.431 Euro pro Monat. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten direkt mit dem Pflegedienst ab. Sie müssen also in der Regel keine Vorauszahlung leisten.

Beispiel: Herr Schulze lebt mit seiner Frau zusammen. Aufgrund eines Schlaganfalls benötigt Herr Schulze Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen und bei der Nahrungsaufnahme.

Er kann die Wohnung nicht mehr alleine verlassen. Das Ehepaar entscheidet sich, einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege zu beauftragen. Herr Schulze erhält Pflegegrad 3 und die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegesachleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.431 Euro pro Monat.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Neben der pflegerischen Versorgung benötigen Pflegebedürftige oft auch Betreuung und Entlastung. Hierfür stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 monatlich 125 Euro zur Verfügung. Dieses Geld können Sie für verschiedene Leistungen verwenden, zum Beispiel:

  • Besuchsdienste
  • stundenweise Betreuung durch einen Betreuungsdienst
  • Teilnahme an niedrigschwelligen Betreuungsangeboten (z.B. Gedächtnistraining, Singkreis)
  • Verhinderungspflege

Wichtig: Das Geld für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist zweckgebunden und kann nicht angespart werden. Nicht in Anspruch genommene Beträge verfallen am Jahresende.

Kurzzeitpflege

Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, zum Beispiel weil die pflegende Angehörige in den Urlaub fährt oder krank ist, können Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege findet in einer vollstationären Pflegeeinrichtung statt.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf höchstens 56 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflege in der Einrichtung bis zu einem festgelegten Betrag.

Für die Unterkunft und Verpflegung müssen Sie allerdings einen Eigenanteil leisten.

Beispiel: Frau Wagner wird von ihrem Sohn zu Hause gepflegt. Der Sohn plant im August einen zweiwöchigen Urlaub. Um die Pflege während seiner Abwesenheit sicherzustellen, bringt er seine Mutter für diese Zeit in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung unter.

Da Frau Wagner Pflegegrad 3 hat, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflege in der Einrichtung. Für die Unterkunft und Verpflegung muss Frau Wagner jedoch einen monatlichen Eigenanteil bezahlen.

Verhinderungspflege

Ähnlich wie die Kurzzeitpflege dient die Verhinderungspflege der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, zum Beispiel weil die pflegebedürftige Person erkrankt ist oder die pflegende Angehörige im Krankenhaus liegt, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1.698 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann alternativ auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Die Verhinderungspflege kann durch verschiedene Personen sichergestellt werden, zum Beispiel:

  • Angehörige
  • Freunde
  • Nachbarn
  • professionelle Pflegekräfte

Wichtig: Die Person, die die Verhinderungspflege übernimmt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht im selben Haushalt wohnen wie der Pflegebedürftige.

Beispiel: Herr Meyer wird von seiner Tochter zu Hause gepflegt. Die Tochter muss sich jedoch aufgrund einer Operation für zwei Wochen ins Krankenhaus begeben. Um die Pflege ihres Vaters während dieser Zeit sicherzustellen, beauftragt sie eine professionelle Pflegekraft mit der Verhinderungspflege.

Da Herr Meyer Pflegegrad 3 hat, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1.698 Euro pro Jahr.

Tagespflege und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege ist ein spezielles Angebot für Pflegebedürftige, die tagsüber oder nachts besonders intensive Betreuung benötigen. In der Tagespflege werden die Pflegebedürftigen tagsüber in einer speziellen Einrichtung betreut und versorgt. Abends und nachts kehren sie dann wieder in ihre eigene Wohnung zurück.

Die Nachtpflege hingegen findet in der Wohnung des Pflegebedürftigen statt. Eine Pflegefachkraft kommt nachts vorbei und übernimmt die Betreuung und Versorgung.

Leistungen der Tagespflege und Nachtpflege:

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Medikamentengabe
  • Beaufsichtigung und Betreuung
  • Soziale Kontakte und Aktivitäten

Die Kosten für die Tages- und Nachtpflege werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können jedoch einen Zuschuss zu den Kosten beantragen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

Zuschuss zur Wohnraumanpassung

Wenn der Wohnraum aufgrund der Pflegebedürftigkeit nicht mehr barrierefrei zugänglich ist, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 einen Zuschuss zum Umbau der Wohnung beantragen. Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 4.000 Euro der Kosten. Zuschussfähig sind zum Beispiel folgende Umbaumaßnahmen:

  • Verbreiterung von Türen
  • Einbau von Rampen
  • Umbau des Badezimmers (z.B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
  • Einbau eines Treppenlifts

Wichtig: Bevor Sie mit Umbaumaßnahmen beginnen, müssen Sie unbedingt einen Antrag auf Zuschuss bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Umbaumaßnahmen notwendig und zumutbar sind.

Zuschuss für pflegebedingte Umbaumaßnahmen

Neben dem Zuschuss zur Wohnraumanpassung können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 auch einen Zuschuss für pflegebedingte Umbaumaßnahmen im öffentlichen Bereich beantragen.

Dieser Zuschuss kann zum Beispiel für den Einbau eines behindertengerechten Aufzugs im Haus oder für die Verbreiterung von Gehwegen beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der Umbaumaßnahme und wird von der Pflegekasse im Einzelfall festgelegt.

Beratung und Schulung

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf Beratung und Schulung durch die Pflegekasse.

Die Pflegekasse bietet Informationsveranstaltungen und Schulungen zu verschiedenen Themen rund um die Pflege an. Zum Beispiel können Sie sich zu folgenden Themen beraten lassen:

  • Antragstellung auf Pflegeleistungen
  • Auswahl eines Pflegedienstes
  • Umgang mit Demenz
  • häusliche Pflege

Kombinationsmöglichkeiten der Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3 können miteinander kombiniert werden. So können Sie beispielsweise Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombinieren.

In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die von den Pflegediensten erbrachten Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag. Der verbleibende Betrag des Pflegegeldes steht Ihnen dann weiterhin zur freien Verfügung.

Beispiel: Frau Müller lebt alleine und benötigt aufgrund einer Gehbehinderung Hilfe bei der Körperpflege und beim Anziehen. Sie entscheidet sich, einen Pflegedienst mit der Pflege zu beauftragen und beantragt gleichzeitig Pflegegeld.

Frau Müller erhält Pflegegrad 3 und die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegesachleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.431 Euro pro Monat.

Da die tatsächlichen Kosten der Pflegeleistungen niedriger sind, verbleibt ein Restbetrag des Pflegegeldes, den Frau Müller frei verwenden kann.

Mögliche Kombinationsmöglichkeiten der Leistungen:

  • Pflegegeld + Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld + Kurzzeitpflege
  • Pflegegeld + Verhinderungspflege
  • Pflegesachleistungen + Kurzzeitpflege
  • Pflegesachleistungen + Verhinderungspflege
  • Pflegegeld + Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegesachleistungen + Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Welche Kombination für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihrem individuellen Pflegebedarf und Ihren persönlichen Wünschen ab. Lassen Sie sich hierzu am besten von der Pflegekasse oder einem Pflegberater beraten.

Tipps zur Beantragung und Nutzung der Leistungen

  1. Informieren Sie sich frühzeitig: Je früher Sie sich über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung informieren, desto besser können Sie planen und die für Sie passende Versorgung auswählen.
  2. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag: Die Bearbeitung von Anträgen auf Pflegeleistungen kann einige Zeit dauern. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig, damit die Leistungen so schnell wie möglich zur Verfügung stehen.
  3. Lassen Sie sich beraten: Nutzen Sie die Beratungsangebote der Pflegekasse oder wenden Sie sich an einen Pflegberater. Diese können Sie bei der Antragstellung unterstützen und Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Leistungen helfen.
  4. Heben Sie Quittungen auf: Bewahren Sie Quittungen für alle Pflegeleistungen auf, die Sie selbst bezahlen. Diese können Sie später möglicherweise bei der Steuererklärung geltend machen.
  5. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Pflegebedarf: Der Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit verändern. Lassen Sie deshalb regelmäßig den Pflegegrad neu begutachten, damit Sie immer die Leistungen erhalten, die Sie benötigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Pflegegrad 3

Kann ich das Pflegegeld auch sparen?

Nein, das Pflegegeld ist nicht als Sparanlage gedacht. Es soll dazu dienen, die Pflege zu finanzieren. Nicht in Anspruch genommenes Pflegegeld verfällt am Ende des Monats.

Muss ich die Pflegeleistungen selbst organisieren, wenn ich Pflegegeld beziehe?

Nein, Sie können die Pflege auch selbst organisieren und mit dem Pflegegeld bezahlen. Sie können aber auch einen Pflegedienst beauftragen und die Kosten dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen lassen.

Was passiert, wenn der Pflegebedarf höher ist als der Pflegegrad 3 abdeckt?

Wenn der Pflegebedarf höher ist als der Pflegegrad 3 abdeckt, können Sie einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen. Bei der Begutachtung durch den MDK wird dann erneut der Pflegebedarf festgestellt.

Wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass der Pflegebedarf höher ist als ursprünglich angenommen, wird der Pflegegrad entsprechend heraufgestuft.

Kann ich bei Pflegegrad 3 auch in ein Pflegeheim ziehen?

Ja, bei Pflegegrad 3 können Sie auch in ein Pflegeheim ziehen. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für die Pflege in der Einrichtung bis zu einem festgelegten Betrag.

Für die Unterkunft und Verpflegung müssen Sie allerdings einen Eigenanteil leisten.

Was ist, wenn ich die Kosten für die Pflege nicht aufbringen kann?

Wenn Sie die Kosten für die Pflege trotz der Leistungen der Pflegeversicherung nicht aufbringen können, können Sie Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen.

Zusammenfassung zum Pflegegrad 3

Die Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 verschiedene Leistungen zur Unterstützung. Welche Leistungen für Sie am besten geeignet sind, hängt von Ihrem individuellen Pflegebedarf und Ihren persönlichen Wünschen ab.

Lassen Sie sich hierzu am besten beraten und informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten.

Überblick zur Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung in Deutschland ist eine vergleichsweise junge Sozialversicherung, die 1995 ins Leben gerufen wurde. Ihr Zweck ist es, die finanzielle Belastung durch Pflegekosten von der gesetzlichen Krankenversicherung zu verringern und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Entwicklungsschritte der Pflegeversicherung:

JahrMeilenstein
1995Einführung der Pflegeversicherung als eigenständige Sozialversicherung
1999Einführung der Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit
2008Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I) zur Verbesserung der Pflegebedingungen
2013Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zur Förderung häuslicher Pflege
2015Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) mit neuem Begutachtungsinstrument
2017Viertes Pflegestärkungsgesetz (PSG IV) zur Stärkung der ambulanten Pflege
2022Abschaffung der Zusatzleistungen beim Pflegegeld

Die Pflegeversicherung wird laufend weiterentwickelt, um den sich wandelnden Anforderungen im Bereich der Pflege gerecht zu werden.

Ziele und Aufgaben der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung verfolgt das Ziel, die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Hauptaufgaben:

  • Leistungen für häusliche Pflege: Bereitstellung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Förderung ambulanter Pflege: Unterstützung von Pflegeeinrichtungen und -diensten
  • Unterstützung pflegender Angehöriger: Entlastung und Unterstützung durch verschiedene Leistungen
  • Qualitätssicherung: Gewährleistung einer hohen Pflegequalität

Finanzierung der Pflegeversicherung

Die Finanzierung der Pflegeversicherung erfolgt durch Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sowie durch Zuschüsse des Bundes.

Beitragsstruktur:

AspektDetails
Beitragssatz3,45 % des Bruttoarbeitsentgelts
BeitragsaufteilungArbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte des Beitragssatzes
BeitragsbemessungsgrenzeBeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben
BundeszuschüsseZusätzlich zu den Beiträgen erfolgt eine Finanzierung durch Bundeszuschüsse

Diese Struktur gewährleistet eine stabile Finanzierung der Pflegeversicherung, die sowohl auf Beiträgen als auch auf staatlichen Zuschüssen basiert.

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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