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Zahnzusatzversicherung berechnen - Kosten von Zahnversicherung mit und ohne Altersrückstellungen im Vergleich
Zahnzusatzversicherung berechnen – Kosten von Zahnversicherung mit und ohne Altersrückstellungen im Vergleich

Guter Zahnersatz dank der privaten Zahnzusatzversicherung

Ein makelloser Zahnersatz kostet oft ein kleines Vermögen und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt hier nur noch Festbeträge. Zudem werden viele Behandlungen nicht oder nur noch eingeschränkt übernommen.

So wird bspw. eine Wurzelbehandlung von der Gesetzlichen Krankenkasse nur noch einmalig erstattet. Ist eine zweite Wurzelbehandlung notwendig, so muss der Versicherte diese selbst bezahlen.

Wer auf ein strahlendes Lächeln Wert legt, der kommt heute daher fast nicht mehr darum herum, mit einer privaten Zahnzusatzversicherung die gesetzlichen Lücken zu schließen. Durch die Zahnzusatzversicherung werden hohe Zuzahlungen zu Kronen, Inlays und Implantaten vermieden.

Die Festzuschüsse der GKV beim Zahnersatz basieren auf der Regelversorgung. Damit können große Versorgungslücken entstehen, auch wenn man durch das Bonusheft die Zuzahlungen der GKV steigern kann.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass jeder gesetzlich Krankenversicherung zukünftig wahrscheinlich mit weiteren Leistungskürzungen in der GKV rechnen muss. Daher ist die private Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen und den Zahnersatz in jedem Fall zu empfehlen.

Welche Leistungen hat die Zahnzusatzversicherung?

Welche Leistungen im Einzelnen in der Zahnzusatzversicherung enthalten sind, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Hinzu kommt, dass die einzelnen Versicherer unterschiedliche Tarife für diesen Bereich bereit halten, sodass eine eingehende Beratung vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu empfehlen ist.

Hinweis beachten

Während der eine Versicherer beispielsweise Inlays erstattet, sind diese bei einem anderen Versicherer vom Leistungsumfang ausgeschlossen.

Die Unterschiede im Leistungskatalog erstrecken sich aber nicht nur auf bestimmte Behandlungen, sondern auch auf die Höhe der Erstattungssätze.

Während bei dem einen Versicherer 100 Prozent des Festzuschusses der gesetzlichen Kassen übernommen werden (die sog. Verdoppelung des Festzuschusses – eine sehr geringe Leistung), sind es bei anderen Versicherungsgesellschaften z.B. 80 Prozent des gesamten Rechnungsbetrages einer privatzahnärztlichen Versorgung.

Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen bieten:

  • eine Zahn-Prophylaxe bzw. professionelle Zahnreinigung,
  • Zahnersatz (Implantate, Brücken, Kronen, Prothesen),
  • Inlays, Onlays sowie
  • kieferorthopädische Behandlungen.

Vergleich verschiedener Zahnzusatzversicherungen

Um den richtigen Versicherungstarif zu finden, sollten nicht nur die Angebote der einzelnen Versicherer genau unter die Lupe genommen und miteinander verglichen werden. Denn es gibt nicht nur in puncto Beitrag und Prozentsätze der Leistungserstattung große Unterschiede, sondern häufig werden erst im Kleingedruckten relevante Unterschiede sichtbar.

So ist bspw. eine hohe Erstattung im Bereich Implantologie sehr sinnvoll, jedoch sollten auch zusätzliche Leistungen, wie z.B. der Knochenaufbau erstattungsfähig sein. Denn in den allermeisten Fällen ist der zugehörige Knochenaufbau die Voraussetzung für das Einsetzen des Implantats bzw. der Implantate.

Welche Behandlungen im Einzelfall überhaupt in Frage kommen könnten, sprich, welche Leistungen für den einzelnen sinnvoll sind, kann der Laie nicht beantworten, sodass im Vorfeld ein Gespräch mit dem eigenen Zahnarzt zu empfehlen ist.

Er kann wertvolle Hinweise darauf geben, mit welchen Behandlungen in Zukunft evtl. zu rechnen ist. Mit diesenn Informationen kann man sich dann auf die Suche nach der passenden privaten Zahnzusatzversicherung machen.

Ist es sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung zu wechseln?

Was ist, wenn eine Zahnzusatzversicherung bereits besteht, die Leistungen aber nicht ausreichend sind?

Wer mit einem Zahnersatz oder mit Inlays zu rechnen hat, sollte vor dem Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen lassen und diesen dem privaten Versicherer vorlegen. Die Behandlung sollte erst dann begonnen werden, wenn der Versicherer seine Kostenzusage erteilt hat.

Lehnt der Versicherer den Heil- und Kostenplan ab, kann zusammen mit dem Zahnarzt eine Anpassung erfolgen. Beginnt man mit der Behandlung, ohne das der Versicherer seine Zusage gegeben hat, kann er die Leistungen kürzen oder sogar komplett verweigern.

Ferner sollte man wissen, dass grundsätzlich in den ersten Versicherungsjahren die Erstattungsbeträge begrenzt sind. So möchte der Versicherer vermeiden, dass sich Personen günstig versichern, aber gleich hohe Leistungen in Anspruch nehmen – Stichwort: Summenbegrenzung.

Umgesetzt wird so ein Schutz der Versichertengemeinschaft. Bei den meisten Versicherern gibt es zudem besondere Wartezeiten, die sich auf Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen beziehen. Diese Wartezeit betragen gemäß den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung acht Monate im Bereich Zahnersatz und 3 Monate im Bereich Zahnbehandlung.

Diese Wartezeit kann man manchmal umgehen, indem man zu Beginn der Zahnzusatzversicherung dem Versicherer ein aktuelles zahnärztliches Attest vorlegt.

 

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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