Studenten PKV | Krankenversicherung für Studenten 2025

Studenten PKV | Krankenversicherung für Studenten - Gesetzlich oder privat?
Studenten PKV | Krankenversicherung für Studenten – Gesetzlich oder privat?

Kompakt: PKV für Studenten auf einen Blick

  • Studenten können sich bis zum Ende des ersten Monats der Versicherungspflicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
  • Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden.
  • Die Familienversicherung in der GKV endet normalerweise mit Vollendung des 25. Lebensjahres, es sei denn, der Student absolviert Wehr- oder Zivildienst.
  • Studenten können entweder in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (KVdS) oder in der privaten Krankenversicherung versichert sein.
  • Die Entscheidung für die Krankenversicherung hängt von Faktoren wie Kosten, Einkommen und individuellen Ansprüchen ab.

Wann genau können Studenten in die PKV wechseln?

In Deutschland müssen Studenten eine Krankenversicherung nachweisen, da sie grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen sie auch die private Krankenversicherung (PKV) wählen können, da sie das Recht haben, sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen.

Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bis zum Ende des ersten Monats der Versicherungspflicht. Darüber hinaus ist es auch nach dem Ende der Familienversicherung in der GKV möglich, sich von der Pflichtversicherung befreien zu lassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine einmalige Befreiung von der Versicherungspflicht während des gesamten Studiums gilt. Wenn sich ein Student also für die PKV entscheidet, muss er dort auch versichert bleiben.

Die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) variieren je nach Versicherer und Tarif. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Studenten spezielle Tarife an, während andere sie nach regulären Tarifen versichern.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem Normaltarif frühzeitig Altersrückstellungen gebildet werden, was sich später als vorteilhaft erweisen kann.

Welche Fristen gilt es bei der Studenten Krankenversicherung zu beachten?

Aufgrund der Immatrikulation an einer Hochschule können Studenten in Deutschland sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden.

Hinweis beachten

Hinweis: Das bedeutet, dass der Antrag nach der Einschreibung im ersten Semester erfolgen muss. Die Versicherungspflicht in der GKV endet ohnehin nach dem 14. Fachsemester oder spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem Ende der Familienversicherung in der GKV. Für die Befreiung ist der Nachweis eines Antrags auf eine PKV nicht unbedingt erforderlich.

Entscheidend für den Wechsel in die PKV ist nur, dass die genannten Anforderungen erfüllt und Fristen eingehalten werden. Studenten, die sich noch in der Versicherungspflicht der GKV befinden, können jedoch bestehende Versorgungslücken durch eine private Krankenzusatzversicherung schließen.

Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Studenten in dieser Situation an.

Das Ende der Familienversicherung in der GKV

Wenn die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, besteht die Möglichkeit, dass Studenten kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden. Dabei haben die kostenlos mitversicherten Studenten die gleichen Leistungen der GKV wie die zahlenden Versicherungsnehmer.

Daher bietet die Familienversicherung für Studenten auch den erforderlichen Schutz im Krankheitsfall. Allerdings gilt die Möglichkeit der Familienversicherung nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Wenn jedoch der Wehrdienst oder alternativ der Zivildienst absolviert wurde, bleibt man auch über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert.

Tabelle – Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung 2025

Kostenschätzung der Krankenversicherung für Studenten in Abhängigkeit von Alter, Situation und Versicherungsart

AlterSituationVersicherungsartBeitrag pro Monat
Unter 25 JahreTeil der FamilienversicherungFamilienversicherung bleibt bestehen0 Euro
Unter 23 JahreNicht Teil einer gesetzlichen FamilienversicherungVergünstigte studentische Krankenversicherung115 Euro
Zwischen 23 und 30 JahrenNicht Teil einer gesetzlichen FamilienversicherungVergünstigte studentische Krankenversicherung118 Euro
Über 30 JahreVergünstigte studentische Krankenversicherung greift nicht mehr, kein Kind, Einkommen von rund 1.100 Euro pro MonatFreiwillige gesetzliche Krankenversicherung201 Euro
Über 30 JahreVergünstigte studentische Krankenversicherung greift nicht mehr, mit Kindern, Einkommen von rund 1.100 EuroFreiwillige gesetzliche Krankenversicherung198 Euro

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Durchschnittswerte handelt und die tatsächlichen Beiträge je nach individuellen Umständen variieren können. Wir empfehlen, sich bei der jeweiligen Krankenversicherung oder einer Beratungsstelle für Studenten über die genauen Kosten zu informieren.

Möglichkeiten der Krankenversicherung für Studenten

Vor dem Beginn Ihres Studiums haben Sie eine Entscheidung zu treffen: Sie können sich entweder privat oder gesetzlich krankenversichern. Es ist wichtig, diese Wahl sorgfältig zu treffen, da Sie während des Studiums nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit haben, die Art Ihrer Versicherung zu ändern.

In der Regel werden Studenten automatisch in die gesetzliche studentische Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich zu Beginn des Studiums für eine private Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden.

Die gesetzliche studentische Krankenversicherung ist kein eigenständiger Versicherungstyp, sondern lediglich ein spezieller Status innerhalb der GKV. Als Student können Sie von günstigeren Konditionen profitieren.

Innerhalb der GKV gibt es verschiedene Optionen

Sie können sich familienversichern lassen oder sich in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichern. Darüber hinaus gibt es noch einen Unterschied zwischen

  • der Pflichtversicherung
  • und der freiwilligen Versicherung.
  • Diese unterscheiden sich in den Beitragssätzen und hängen vom Alter und Einkommen ab.

Worauf Sie als Student bei der Krankenversicherung achten sollten

Als Student haben Sie bis zu einem bestimmten Alter die Möglichkeit, über Ihre Eltern versichert zu bleiben. Danach müssen Sie sich selbst versichern. Dabei spielt auch Ihr Einkommen eine Rolle. Weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Absätzen.

Gesetzliche Versicherung: Familienversicherung

Wenn Sie bereits als Schüler über die Familienversicherung Ihrer Eltern, die von der GKV angeboten wird, versichert waren, müssen Sie während des Studiums keinen eigenen Beitrag zahlen. Sie können den Status der “familienversicherten” Person einfach beibehalten.

Solange Ihre Eltern Kindergeld für Sie erhalten (was bis zum 25. Lebensjahr der Fall ist), entfällt Ihr eigener Beitrag. Falls Sie nach dem Abitur ein Jahr Bundesfreiwilligendienst geleistet haben, verschiebt sich die Altersgrenze auf Ihr 26. Lebensjahr.

Einkommensgrenze bei der Familienversicherung

Wenn Sie familienversichert bleiben möchten und neben dem Studium eine Beschäftigung haben, können Sie eine geringfügige Beschäftigung suchen. Dabei darf Ihr monatliches Einkommen 520 Euro (seit dem 1. Oktober 2022) nicht überschreiten. Dies gilt sowohl für einen Nebenjob als auch für ein bezahltes Praktikum.

Arbeiten Sie als Werkstudent, erhöht sich die Verdienstgrenze auf 620 Euro. Dies ist möglich, da Sie zu den 520 Euro einen Freibetrag für Werbungskosten hinzurechnen können.

Gesetzliche Versicherung: studentische Krankenversicherung

Es gibt zwei Fälle, in denen Sie nicht mehr über die Familienversicherung versichert bleiben können und sich stattdessen selbst versichern müssen. Dies trifft zu, wenn

Sie älter als 25 Jahre sind oder Ihr Einkommen aus selbstständiger Arbeit parallel zum Studium mehr als 520 Euro pro Monat beträgt. In diesen Fällen unterliegen Sie jedoch der günstigeren studentischen Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie nicht den vollen Beitragssatz zahlen müssen. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie im Abschnitt “Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten”.

Einkommensgrenze für die studentische Versicherung

Um den Status der studentischen Krankenversicherung aufrechtzuerhalten, muss Ihr Studium den größten Teil Ihrer Zeit in Anspruch nehmen, beispielsweise als Vollzeitstudium.

Während der Vorlesungszeit dürfen Sie in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese 20-Stunden-Grenze darf in einem Jahr für 26 Wochen überschritten werden. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel in den Semesterferien mehr arbeiten können.

Wenn Sie diese Grenze überschreiten, gilt Ihr Studium nicht mehr als Hauptbeschäftigung und die allgemeine Versicherungspflicht für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung greift. Je nach Einkommen können die Beiträge dann höher ausfallen.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Studenten sind. Es ist ratsam, sich bei Ihrer Krankenversicherung oder einer Beratungsstelle für Studierende über Ihre individuellen Möglichkeiten und Bedingungen zu informieren.

Bei Überschreiten des 30. Lebensjahres

Wenn Sie älter als 30 Jahre sind und noch studieren, entfällt auch für Sie die günstige studentische Krankenversicherung. In diesem Fall müssen Sie sich “freiwillig krankenversichern”. Die Höhe der Beiträge richtet sich jedoch – wie bei allen gesetzlich Versicherten – nach Ihrem Einkommen. Mindestens beträgt der Beitrag jedoch 166,69 Euro pro Monat.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung (PKV) haben, haben Sie nach Abschluss Ihres Studiums nicht automatisch die Möglichkeit, zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren. Dafür müssen Sie zum Beispiel einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass Sie einen Job als Arbeitnehmer benötigen. Eine andere Möglichkeit wäre, zu heiraten. Wenn Ihr Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, können Sie gewissermaßen mitversichert werden. Sie wären dann über Ihren Partner familienversichert.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten (KVdS)

Auch als Student haben Sie selbstverständlich Anspruch auf alle regulären Leistungen und Zusatzleistungen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse allen Kunden anbietet.

Als gesetzlich Versicherter haben Sie zum Beispiel Anspruch auf

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlungen,
  • Vorsorgeuntersuchungen,
  • Krankenhausbehandlungen,
  • Leistungen bei Schwangerschaft oder Pflegebedürftigkeit und vieles mehr.

Die genauen Leistungen können Sie dem Sozialgesetzbuch V entnehmen. Mit Ausnahme der Zusatzleistungen müssen alle gesetzlichen Krankenkassen Ihnen dieselben Leistungen anbieten.

Das kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten hängen von Ihrem Status in der GKV ab – ob Sie familienversichert, studentisch versichert oder freiwillig versichert sind. Auch Ihr Alter spielt eine Rolle.

Was bisher vereinfacht dargestellt wurde, ist die Tatsache, dass zur Krankenversicherung auch immer eine Pflegeversicherung gehört, die Sie gesetzlich ebenfalls abschließen müssen.

Die private Krankenversicherung für Studenten

Auch als Student können Sie sich privat krankenversichern. Dabei tragen Sie jedoch von Anfang an selbst die Kosten für Ihre Versicherung. Denn es hier keine kostenlose Familienversicherung.

Die private Krankenversicherung bietet aber viele Vorteile. Zum Beispiel kann sie individuell auf die Bedürfnisse eines Studenten zugeschnitten werden und übernimmt oft die Kosten für Medikamente, für die Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Eigenanteil leisten müssten.

Da der Beitrag in der privaten Krankenversicherung jedoch nicht einkommensabhängig ist, kann es für Sie als privat Versicherte/r problematisch werden, wenn Sie kein Einkommen haben. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, ob Sie als Student die Beiträge jederzeit aufbringen können und ob Sie auch in Zukunft privat versichert bleiben möchten.

Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht gedeckelt und können im Laufe der Zeit steigen.

Übrigens: Erinnern Sie sich noch an die 20-Stunden-Regel, wenn Sie während des Studiums arbeiten? Wenn Sie als privat Versicherter diese Regel überschreiten, gelten Sie nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer und müssen sich in der Regel gesetzlich versichern.

Leistungen der privaten Krankenversicherung für Studenten

Die Leistungen, die Ihre private Krankenversicherung Ihnen bietet, sind wählbar. Klassische Leistungen, auf die viele Wert legen, sind zum Beispiel die Behandlung durch einen Chefarzt, ein Einzelzimmer im Krankenhaus, Krankentagegeld und Zahnzusatzversicherungen. Private Krankenversicherungen punkten auch oft mit der möglichen vollständigen Erstattung von Medikamenten.

Kosten der privaten Krankenversicherung für Studenten

Versicherungsanbieter werben mit speziellen Tarifen für Studenten. Da der Leistungsumfang und die Kosten einer privaten Krankenversicherung je nach Anbieter stark variieren können, lohnt sich ein Vergleich verschiedener Angebote.

In unserer Tabelle auf der Vergleichsseite haben wir Tarife ausgewählt, die die wesentlichen Punkte abdecken.

Der Studententarif in der PKV

Im Studententarif der PKV werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Zudem gibt es Einschränkungen in Bezug auf die Erstattung ärztlicher Leistungen, die auf das 1,7-fache der Gebührenordnung begrenzt ist. Auch bei zahnärztlichen Behandlungen gibt es eine Höchstgrenze von das 2-fache der Gebührenordnung.

Weiterhin sind im Studententarif Einschränkungen bei der stationären Versorgung vorhanden. Leistungen wie die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind in der Regel nicht enthalten.

Die Beiträge für den Studententarif werden seit dem 1. April 2002 individuell von den Versicherern berechnet. Daher variieren die Beiträge stark zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Ein Vergleich der Leistungen und Beiträge ist daher ratsam.

Der Studententarif kann von Studenten genutzt werden, die sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen oder aus anderen Gründen aus der GKV ausscheiden. Dies ist jedoch in der Regel nur bis zum 34. Lebensjahr möglich. Einige Versicherer haben zudem spezifische Altersgrenzen für die Aufnahme in den Studententarif festgelegt, die teilweise bei 30 Jahren liegen. Wenn diese Altersgrenze überschritten wird, ist nur eine Versicherung nach dem Normaltarif möglich.

Die frühere Alternative zum Studententarif: Basis- oder Elementartarif

Studenten, die aus verschiedenen Gründen keinen Anspruch auf den Studententarif in der PKV haben, können in der Regel auf Basis- oder Elementartarife zurückgreifen, die von verschiedenen Versicherern angeboten werden.

Die Beiträge für einen Normaltarif hängen von den gewählten Leistungen, dem Alter zu Beginn des Versicherungsvertrags, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Antragstellers ab. Durch eine Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten kann der Beitrag bei vielen Tarifen gesenkt werden. Dabei bezahlt der Versicherungsnehmer kleinere Rechnungen für ärztliche Leistungen bis zu einer vereinbarten Grenze aus eigener Tasche.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass Versicherungsnehmer, die im Kalenderjahr keine Leistungen der PKV in Anspruch genommen haben, eine Beitragsrückerstattung erhalten. Die Höhe der Rückerstattung wird in der Regel vom Versicherer festgelegt und beträgt im Durchschnitt zwei Monatsbeiträge.

Wichtig: Studenten, die Anspruch auf Bafög haben, können auf Antrag einen Zuschuss zur PKV vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten.

Voraussetzungen für Studenten in der PKV

Um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können, müssen Studenten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gilt, dass Studenten, die aufgrund ihrer Immatrikulation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig werden, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen können.

Es ist wichtig, dass der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt wird, also nach der Einschreibung im ersten Semester. Diese Frist gilt auch, wenn der Student aus anderen Gründen von der Versicherungspflicht befreit wird oder die Familienversicherung in der GKV nicht mehr möglich ist. Der Antrag auf Befreiung wird bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.

Es sollte beachtet werden, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht nicht widerrufen werden kann. Sobald sich ein Student für die PKV entschieden hat, bleibt er dort versichert. Dies bedeutet auch, dass kein erneuter Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV gestellt werden muss.

Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält der Student von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung, die er bei der Hochschule vorlegen muss. Es ist nicht erforderlich, einen Nachweis über eine Versicherung bei einer PKV vorzulegen. Die Art der Krankenversicherung hat keinen Einfluss auf die Einschreibung oder die Zulassung an einer Hochschule, außer im Saarland, wo es spezielle Vorschriften gibt.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherungspflicht eintritt, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Andernfalls gilt die Befreiung ab dem Beginn des folgenden Kalendermonats nach Antragstellung.

Und nach dem Studium?

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums werden die meisten Studenten wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies liegt daran, dass sie in der Regel mit einem geringen Einkommen in das Berufsleben starten und somit unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Mit diesem Einkommen endet auch die Möglichkeit, in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist erforderlich.

Bei vielen PKV-Versicherern besteht jedoch die Möglichkeit einer sogenannten “Anwartschaftsversicherung“. Dadurch kann der ehemalige Student später wieder in die PKV wechseln, wenn er die Versicherungspflichtgrenze mit seinem Einkommen überschreitet, ohne erneut einer Risikoprüfung unterzogen zu werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn er zu demselben privaten Krankenversicherer zurückkehrt, bei dem er bereits als Student versichert war.

Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die Entscheidung, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung für Sie als Student sinnvoller ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen unter anderem:

  • die Höhe der Beiträge, die Sie zahlen müssen
  • Ihr Einkommen während des Studiums und Ihre zukünftigen Jobaussichten
  • Ihre individuellen Ansprüche an eine Krankenversicherung

Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen.

Kosten und Nutzen der Krankenversicherung

Die kostengünstigste Option ist es, wenn Sie die Möglichkeit haben, in der Familienversicherung zu bleiben. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass Sie aus der Familienversicherung ausscheiden, wenn Ihr Einkommen zu hoch ist und Sie älter als 25 Jahre sind.

Wenn Sie jedoch neben dem Studium arbeiten müssen, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, kann eine gesetzliche Krankenversicherung eine günstigere Option sein. Insbesondere solange Sie noch über die studentische Krankenversicherung versichert sein können, sind die Beiträge in der Regel niedriger als bei einer umfassenden privaten Versicherung.

Ihr Alter bei Antragstellung

Sind Sie als Student über 30 Jahre alt, müssen Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Dabei steigen jedoch die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auf mindestens 166,69 Euro pro Monat an.

Nebenverdienst

Für eine private Krankenversicherung spielt Ihr Einkommen keine Rolle. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es jedoch einige Aspekte zu beachten:

  • Wenn Sie weniger als 520 Euro monatlich verdienen und somit unter der Minijob-Grenze bleiben, können Sie bis zum Alter von 25 Jahren in der Familienversicherung bleiben.
  • Verdienen Sie mehr, müssen Sie sich entweder privat versichern oder können eine studentische gesetzliche Versicherung nutzen.
  • Sind Sie älter als 30 Jahre und haben keine private Krankenversicherung abgeschlossen, müssen Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Dabei richtet sich die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung jedoch nach Ihrem Einkommen. Je höher Ihr Verdienst ist, desto höher werden die Kosten – und eine private Krankenversicherung könnte möglicherweise sinnvoll sein.
  • Wenn Sie besondere Ansprüche an eine Krankenversicherung haben, ist eine private Versicherung oft besser geeignet als eine gesetzliche. Wenn Sie nach dem Studium wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, benötigen Sie eine Anstellung.

Entscheidung für die gesetzliche Studenten Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung

Die Entscheidung, ob Sie sich zu Beginn Ihres Studiums gesetzlich oder privat versichern möchten, kann eine schwierige Situation sein. Es ist besonders unangenehm, dass Sie diese Wahl bereits zu Studienbeginn treffen müssen. In jungen Jahren spielen umfangreiche medizinische Leistungen normalerweise noch keine große Rolle. Daher sollten Sie Ihre Entscheidung vor allem anhand der zu erwartenden Kosten treffen.

Wenn Sie sich in der Familienversicherung befinden, ist dies natürlich eine unschlagbare Option – es sei denn, Sie müssen ein ausreichendes Einkommen erzielen, um Ihr Studium zu finanzieren. In diesem Fall werden Sie aus der Familienversicherung herausfallen und müssen sich gesetzlich versichern.

Solange Sie unter 30 Jahre alt sind, können Sie sich weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem vergünstigten Tarif für Studenten versichern. Dies ist in der Regel attraktiver als eine private Versicherung, da Sie dadurch Kosten sparen können.

Wenn Sie bereits über 30 Jahre alt sind, müssen Sie sich während Ihres Studiums freiwillig gesetzlich versichern.

Nach Abschluss Ihres Studiums und dem Einstieg in das Berufsleben als Angestellter gelten bestimmte Regelungen für Ihre Krankenversicherung. Wenn Ihr Einkommen weniger als 64.350 Euro brutto pro Jahr beträgt, sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Verdienen Sie mehr, haben Sie die Möglichkeit, entweder freiwillig versichert zu bleiben oder sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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