Selbständige – Private Krankenversicherung | Informationen 2025
Kompakt: PKV für Selbständige in Kürze
- Selbstständige haben die Wahl zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV).
- In der PKV können Selbstständige individuelle Tarife wählen und haben mehr Freiheiten bei Leistungen, Medikamenten und Arztwahl.
- Die Beiträge in der PKV richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
- In der GKV hängen die Beiträge vom Einkommen ab und es gibt einen festen Versicherungsschutz.
- Die PKV bietet umfangreichere Leistungen, während die GKV eine kostenlose Familienversicherung ermöglicht.
Selbständige in der PKV | Selbständige und Freiberufler in der Privaten Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist für Selbstständige und Freiberufler eine wichtige Entscheidung. Sie haben die Möglichkeit, sich entweder privat in der PKV zu versichern oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzusichern.
Im Gegensatz zu Angestellten sind Selbstständige nicht verpflichtet, sich in der GKV zu versichern. Sie haben die Wahlfreiheit, ob sie den Versicherungsschutz in der PKV bevorzugen. Dabei tragen Selbstständige die Kosten für ihre Krankenversicherung selbst, da sie keinen Arbeitgeber haben, der sich daran beteiligt.
Die Beiträge in der PKV können insbesondere in jungen Jahren niedriger sein als die Beiträge für die freiwillige GKV-Versicherung. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter ansteigen.
Bei der Entscheidung für die passende Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler gibt es wichtige Faktoren zu beachten.
Besteht eine Krankenversicherungspflicht für Selbstständige und Freiberufler?
Für Selbstständige und Freiberufler gilt auch eine Krankenversicherungspflicht. Dies bedeutet, dass sie sich entweder privat in der PKV oder freiwillig in der GKV versichern müssen. Um sich freiwillig in der GKV zu versichern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sollte eine gesetzliche Versicherung für mindestens zwölf Monate bestanden haben. Alternativ ist eine Versicherungszeit von insgesamt 24 Monaten in den vorangegangenen fünf Jahren nachzuweisen.
Es ist wichtig, den Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft bei der GKV innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des vorherigen Angestelltenverhältnisses zu stellen. Verpasst man diese Frist, ist ein Beitritt zur GKV nicht mehr möglich.
- Selbstständige haben jedoch auch die Möglichkeit, sich privat in der PKV zu versichern. Hierbei sollte die Selbstständigkeit die Haupteinnahmequelle sein, während ein Nebenjob weniger Einkommen generiert.
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige
Die Höhe der Beiträge zur GKV für Selbstständige und Freiberufler richtet sich nach verschiedenen Faktoren:
Die Entscheidung für oder gegen Krankengeldzahlungen ab der siebten Woche einer Erkrankung.
Die Einkünfte, die neben dem Arbeitseinkommen auch Einkünfte aus Kapitalanlagen und Vermietung und Verpachtung umfassen.
Die Wahl der Krankenkasse, da der Beitragssatz je nach Krankenkasse variieren kann.
Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt zunächst 14,6 Prozent der Einkünfte. Dabei sind neben dem Arbeitseinkommen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalanlagen zu berücksichtigen.
Der Beitrag steigt jedoch nur bis zu einer Einkommensgrenze von 58.000 Euro brutto pro Jahr (4.837,50 Euro im Monat) an. Ab diesem Betrag bleibt der Beitrag auf dem Höchstbetrag konstant.
Es gibt auch eine Mindestbemessungsgrundlage, die bei 1.096,67 Euro brutto pro Monat liegt. Erst ab diesem Einkommen steigen die Beiträge im Verhältnis zum Einkommen. Die Beiträge zur Krankenversicherung können steuerlich geltend gemacht werden.
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser liegt durchschnittlich bei 1,3 Prozent, kann aber je nach Krankenkasse variieren. Der Zusatzbeitrag wird zusammen mit dem allgemeinen Beitrag an den Gesundheitsfonds abgeführt und von dort an die gesetzlichen Krankenkassen verteilt.
Die Verteilung berücksichtigt Faktoren wie Alter, Behandlungskosten und Einkommen der Versicherten.
Der Zusatzbeitrag soll sicherstellen, dass die Krankenkassen vorausschauend und kosteneffizient planen können, um die finanziellen Mittel für das folgende Jahr angemessen zu decken.
Pflegeversicherung für Selbstständige
Ähnlich wie bei Angestellten sind Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, auch pflegeversichert. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt für Versicherte mit Kindern 3,05 Prozent. Personen über 23 Jahre ohne Kinder zahlen einen Beitragssatz von 3,4 Prozent, unabhängig davon, ob die Kinderlosigkeit gesundheitsbedingt ist oder nicht.
Ein kinderloser Selbstständiger, der sich für den allgemeinen Beitragssatz entscheidet und der Zusatzbeitrag durchschnittlich bei 1,3 Prozent liegt, zahlt insgesamt 19,3 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.
Auswahl der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige
Die Entscheidung für die richtige Krankenkasse als Selbstständiger kann nicht nur einen Unterschied von mehreren hundert Euro im Jahr ausmachen. Es ist jedoch ratsam, bei der Wahl des Versicherungsschutzes nicht nur auf die Kosten zu achten.
Besonders die Entscheidung, ob man den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent wählt oder nicht, spielt eine wichtige Rolle. Wenn man sich für das Krankengeld entscheidet, das ab der siebten Woche einer Krankschreibung greift und etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder maximal knapp 3.400 Euro netto pro Monat beträgt, ist man finanziell besser abgesichert.
Auch die Kostenunterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen sollten abgewogen werden. Dabei ist es wichtig zu bedenken, was einem wichtiger ist: ein niedrigerer monatlicher Beitrag oder zusätzliche Leistungen wie Früherkennungsuntersuchungen für Krebs bereits in jüngeren Jahren oder die Übernahme bestimmter Impfungen.
Was ist, wenn Selbstständige ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht zahlen können?
In der Regel werden Selbstständige und Freiberufler einmal im Jahr von ihrer Krankenkasse gebeten, ihre voraussichtlichen Einkünfte für das kommende Jahr anzugeben. Krankenkassen verlangen in der Regel auch die Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheids.
Sollte sich dann herausstellen, dass man weniger verdient hat als geschätzt, erstattet die Krankenkasse die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Es kann jedoch auch vorkommen, dass eine Nachzahlung geleistet werden muss.
Dieses Vorgehen basiert darauf, dass Selbstständige oft kein regelmäßiges Einkommen haben, im Gegensatz zu Angestellten. Die Geschäftslage kann schwanken, und besondere Umstände wie eine Pandemie oder eine chronische Erkrankung können nicht immer vorhergesehen werden.
Wenn Selbstständige ihre Beiträge zur Krankenversicherung nicht zahlen können, sollten sie umgehend Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen. In solchen Fällen bieten die privaten Krankenversicherungen in der Regel individuelle Lösungen an, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Es kann beispielsweise möglich sein, die Beiträge zu stunden oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Durch eine frühzeitige Kommunikation mit der Versicherung lassen sich oft geeignete Lösungen finden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei Nichtzahlung der Beiträge die Versicherungsleistungen eingeschränkt werden können. Im schlimmsten Fall besteht das Risiko, dass die Versicherung den Vertrag kündigt. Daher ist es ratsam, frühzeitig mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen und mögliche finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.
Beiträge in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige
Die Beiträge für die private Krankenversicherung werden nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter und eventuellen Vorerkrankungen des Versicherten berechnet. Zudem kann man als Selbstständiger oder Freiberufler individuelle Versicherungspakete zusammenstellen, indem man zahnärztliche, ambulante und stationäre Tarife kombiniert. In der Regel gilt: Je umfangreicher der Tarif mit Leistungen, desto teurer wird er.
Als Selbstständiger oder Freiberufler kann man somit selbst entscheiden, ob man beispielsweise ein Einzelzimmer bei stationären Behandlungen wünscht oder ob man vom Chefarzt persönlich betreut werden möchte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Selbstbehalt festzulegen, also einen Betrag, den man pro Behandlung oder Medikament selbst trägt, bevor die Krankenkasse einspringt.
Des Weiteren kann man Obergrenzen für Leistungen festlegen, was bedeutet, dass man eine Kostengrenze festlegt, bis zu der der Versicherer die Kosten übernimmt. Bei privaten Versicherern besteht in der Regel auch die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung: Wenn man ein Jahr lang keine Rechnungen bei der Krankenversicherung einreicht, erhält man oft einen Teil der Beiträge zurückerstattet.
Wann ist eine private Krankenversicherung für Selbstständige sinnvoll?
Für junge, gesunde und gutverdienende Selbstständige kann die private Krankenversicherung besonders attraktiv erscheinen. Schließlich können sie sich dort bereits ab etwas mehr als 200 Euro im Monat versichern, während Gutverdiener in der gesetzlichen Krankenkasse fast 1.000 Euro zahlen müssten.
Allerdings steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung in manchen Tarifen mit zunehmendem Alter an, was jedoch auch bei den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist.
Aus Sicht der Versicherungsunternehmen macht dies Sinn, da ältere Menschen häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Doch stellt sich die Frage, ob die private Krankenversicherung auch für die Kunden eine sinnvolle Alternative ist.
Was ist der Beitragsentlastungstarif?
Viele Versicherungsunternehmen bieten Entlastungstarife an, die den Versicherten später eine Beitragssenkung in ihrer Krankenversicherung ermöglichen.
Da die private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen berechnet wird, ändert sich mit dem Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich nichts am Beitrag zur Krankenversicherung. Allerdings ersetzt ein Rentenversicherungszuschuss den wegfallenden Arbeitgeberzuschuss, und die Alterungsrückstellungen werden immer bedeutender.
Zusätzlich verringert sich der Gesamtbeitrag merklich, da ab dem Alter von 60 Jahren der gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag und eine möglicherweise vereinbarte Krankentagegeldversicherung entfallen.
Viele Unternehmen bieten zudem Entlastungstarife an, um die Beiträge weiter zu reduzieren. Dabei zahlen die Versicherten einen zusätzlichen Beitrag, der verzinst wird und später eine garantierte Beitragssenkung ermöglicht. Obwohl sich die Angebote der Versicherungsunternehmen unterscheiden können, gelten im Allgemeinen folgende Aspekte:
- Die Beitragssenkung erfolgt in der Regel im Alter von 65 Jahren, kann jedoch auch vorverlegt oder nach hinten verschoben werden (zum Beispiel auf 55, 60 oder 70 Jahre).
- Die Beitragsermäßigung ist abhängig vom Versicherungsunternehmen und beträgt in der Regel zwischen 60 und 100 Prozent des Beitrags, den der Versicherte beim Abschluss des Entlastungstarifs für den eigentlichen Versicherungsschutz zahlt.
- Der Zusatzbeitrag kann nachträglich angepasst werden, was sich auf die spätere Beitragssenkung auswirkt.
- Während der Zeit der Beitragsentlastung ist der Beitrag für den Entlastungstarif weiterhin zu zahlen.
- Der Beitrag ist für den Arbeitgeberzuschuss berechtigt.
Die Entlastungstarife werden wie andere Tarife kalkuliert. Daher gilt auch hier: Je früher sie abgeschlossen werden, desto vorteilhafter. Wer frühzeitig eine Entscheidung trifft, muss weniger für eine spätere Beitragssenkung im Alter zahlen oder profitiert von einer höheren Beitragsermäßigung.
Tabelle – Unterschiede PKV und GKV
Wichtige Unterschiede zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV):
Merkmal | PKV | GKV |
---|---|---|
Versicherungsschutz | Individuelle Auswahl möglich | Vorgegebener Versicherungsschutz durch Krankenkasse/Gesetzgeber |
Tarifwechsel | Wechsel in anderen Tarif möglich | Nur ein Tarif wählbar |
Beitragsentwicklung | Steigende Beiträge im Alter | Beiträge altersunabhängig, staatliche Anpassungen möglich |
Beitragsberechnung | Einkommensunabhängig | Einkommensabhängig bis zur Beitragsbemessungsgrenze |
Arztwahl | Freie Arztwahl, schnelle Terminvergabe | Hausarzt als erste Anlaufstelle, Überweisung an Facharzt |
Unterbringung im Krankenhaus | Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, Chefarzt | Mehrbettzimmer, keine Mitbestimmung bei behandelndem Arzt |
Kostenübernahme Medikamente | Volle Kostenübernahme | Kostenübernahme mit Zuzahlung (5 bis 10 Euro) |
Zahnersatz | Bis zu 100% Kostenübernahme | 50% Kostenübernahme bei Regelversorgung |
Vorsorgeuntersuchungen | Kostenübernahme | Kostenübernahme ab bestimmtem Alter |
Abrechnung von Arztrechnungen | Rechnungen müssen eingereicht werden | Kein Einreichen der Rechnungen erforderlich |
Familienversicherung | Nicht möglich | Familienmitglieder können mitversichert werden |
Gesundheitsprüfung und Annahmebedingungen | Gesundheitsprüfung, Ablehnung möglich | Keine Gesundheitsprüfung erforderlich |
Wechsel zurück in GKV | Schwierig | Wechsel in PKV möglich |
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Übersicht um allgemeine Informationen handelt und die tatsächlichen Leistungen und Bedingungen von Versicherungsunternehmen und Krankenkassen variieren können.
Es wird empfohlen, vor einer Entscheidung für eine Krankenversicherung eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen zu berücksichtigen.
Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
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