PKV Wechsel 2025 | Wechsel in die Private Krankenversicherung
Wechsel von der GKV zur PKV und von der PKV zu einer anderen PKV
Bei einem beabsichtigten Wechsel in die private Krankenversicherung gibt es gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Wer allerdings schon Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist, kann unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen jederzeit den Versicherer wechseln. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann also einerseits den Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung bedeutet und zum anderen den Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten Krankenversicherung.
In jedem Fall sind verschiedene Kriterien zu beachten, wenn ein Wechsel der Krankenversicherung gewünscht ist. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann unter Umständen Vorteile haben, wenn er in die private Krankenversicherung wechselt.
Da die Angebote sehr unterschiedlich sind, sowohl in Bezug auf die Leistungen der Versicherer, als auch bezüglich der Preise, sollte vor dem PKV Wechsel ein Vergleich der Anbieter vorgenommen werden. Häufig sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung niedriger, als in der gesetzlichen Krankenkasse.
PKV Wechsel – Voraussetzungen
Nicht alle Bürger sind zur Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung berechtigt. Gesetzliche Bestimmungen regeln genau, wie die Absicherung für den Krankheitsfall erfolgen muss.
Nur Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können sich privat versichern. Grundsätzlich gehören dazu Selbstständige und Freiberufler, aber auch Beamte. Angestellte und Berufsanfänger können nur dann Mitglied in der privaten Krankenversicherung werden, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt (Stand 2023: 66.600 Euro). Unterhalb dieser Grenze sind Angestellte in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Erfüllen Angestellte diese Voraussetzung und erwägen einen Wechsel in die private Krankenversicherung, dann haben sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Kündigungsfrist von 2 vollen Monaten zum Monatsende einzuhalten, sofern die individuellen Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht eine andere Kündigungsfrist vorsehen. Das bedeutet der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse kann zum Ende des übernächsten Monats beendet werden.
PKV Wechsel – Ablauf des Wechsels
Für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Damit verbunden sind die Beantwortung von Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand und oft sogar eine Gesundheitsprüfung. Erst danach entscheidet der Versicherer, ob er den Antragsteller aufnimmt und zu welchen Bedingungen.
Es kann also auch nicht pauschal ein Versicherungsbeitrag ermittelt werden, denn dieser ist nicht nur vom Alter und Geschlecht des Antragstellers abhängig, sondern auch von seinem Gesundheitszustand.
Der Versicherer wird dem Antragsteller ein Angebot unterbreiten, ihn entweder zum Normaltarif entsprechend seines Lebensalters und Geschlechts zu versichern, den Beitrag um einen Risikozuschlag aufgrund bestehender Erkrankungen zu erhöhen oder ggf. bestimmte Erkrankungen von der Versicherung auszuschließen.
Wechsel zwischen privaten Krankenversicherungen
Jeder, der schon Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist, kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einem anderen Versicherer wechseln. Dabei sollte man jedoch bedenken, dass der Wechsel unter Umständen Nachteile mit sich bringen kann.
Unzufriedenheit mit den Leistungen der bisherigen Versicherung oder mit der Höhe der Beiträge können jedoch gute Gründe für einen Wechsel sein. Wie in fast allen Versicherungen sind eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung der bisherigen Krankenversicherung möglich.
Die ordentliche Kündigung kann bei fast allen Versicherern jeweils zum Ende des Kalender- oder des Versicherungsjahres erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Versicherungsablauf.
Hat der bisherige Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass damit zusätzliche Leistungen verbunden sind, hat jeder Versicherte das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat zum Erhöhungsdatum. Der Versicherer ist daher verpflichtet, seine Mitglieder rechtzeitig über die geplante Erhöhung zu informieren.
PKV Wechsel – Kündigung der Privaten Krankenversicherung
Die Kündigungsfristen der bisherigen Versicherung sollten beachtet werden, um eine Doppelversicherung zu vermeiden, denn diese wäre auch mit doppelten Kosten verbunden. Da nicht alle Versicherer dieselben Kündigungsfristen von in der Regel drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres haben, müssen die individuellen Vertragsbedingungen beachtet werden.
Unter Umständen ist auch eine vereinbarte Mindest-Vertragslaufzeit zu berücksichtigen, während der überhaupt nicht gekündigt werden kann, es sei denn, es entsteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse oder der Versicherte hat das Recht auf außerordentliche Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung.
Das Ende des Versicherungsjahres fällt nicht immer mit dem Ende des Kalenderjahres zusammen. Oft ist der Turnus abhängig vom Monat des Versicherungsbeginns. All das sind Kriterien, die bei einem Wechsel des Versicherers wichtig sind.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte zum Nachweis der Fristeinhaltung als Einschreiben an den Versicherer geschickt werden.
Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
Diese Seite bewerten?
Durchschnittliche Bewertung 4.3 / 5. Anzahl Bewertungen: 32
Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.