PKV Studenten | Private Studenten Krankenversicherung | Angebote 2025
Kompakt: PKV für Studenten in Kürze
- Studenten in Deutschland müssen krankenversichert sein, können aber zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen.
- Die Wahl zur PKV muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn erfolgen und ist bindend für die Dauer des Studiums.
- Mit 25 Jahren oder bei eigenem Einkommen endet die kostenlose Mitversicherung über die Eltern.
- Nach dem Studium ist meistens die Rückkehr zur GKV aufgrund von Einkommensgrenzen die Regel.
- Studenten erhalten Zuschüsse wenn sie Bafög-Empfänger sind.
PKV für Studenten | Private Krankenversicherung für Studenten
In Deutschland müssen Studenten eine Krankenversicherung nachweisen können, denn für sie besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Allerdings können sie auch unter bestimmten Umständen die private Krankenversicherung (PKV) wählen, da ihnen das Recht zusteht, sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur bis zum Ablauf der ersten der Monate der Versicherungspflicht.
Ferner ist die Befreiung von der Pflichtversicherung auch nach dem Ende der Familienversicherung in der GKV möglich. Entscheidend ist es in diesem Zusammenhang zu wissen, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht während der gesamten Studienzeit über unwiderruflich ist.
Wer sich als Student also einmal für die PKV entschieden hat, der muss dort auch versichert bleiben.
Wann genau können Studenten in die PKV wechseln?
Aufgrund der Einschreibung an einer Hochschule können sich Studenten in Deutschland von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.
Hierfür muss der Antrag auf die Befreiung innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden. Im Klartext bedeutet dies, dass der Antrag auf Befreiung nach der Einschreibung im ersten Semester erfolgen muss.
Wie lange können sich Studenten in der PKV versichern?
Ferner endet die Versicherungspflicht in der GKV ohnehin nach dem 14. Fachsemester bzw. spätestens mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Hinzu kommt, dass nach der Beendigung der Familienversicherung der GKV eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist.
Für die Befreiung ist der Nachweis eines Antrags auf eine PKV nicht unbedingt erforderlich. Entscheidend für den Wechsel in die PKV ist nur, dass genannte Anforderungen erfüllt und Fristen eingehalten werden.
Studenten, die sich noch in der Versicherungspflicht der GKV befinden, können dennoch die bestehenden Versorgungslücken durch eine private Krankenzusatzversicherung schließen. Viele Versicherer bieten an dieser Stelle für Studenten besondere Tarife an.
Das Ende der Familienversicherung der GKV
Sind die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, besteht die Möglichkeit, Kinder kostenlos mitzuversichern, was Familienversicherung genannt wird. Den kostenlos versicherten Kindern stehen dabei die gleichen Leistungen der GKV zu, wie den „zahlenden“ Versicherungsnehmern.
Daher bietet die Familienversicherung für Studenten auch den erforderlichen Schutz bei Krankheiten. Jedoch besteht die Möglichkeit zur Familienversicherung nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Hat man jedoch den Wehrdienst oder alternativ den Zivildienst abgeleistet, denn bleibt man die Zeit, die über dem 25. Lebensjahr hinaus geht, ebenfalls familienversichert.
Entscheidend für die Familienversicherung ist, dass bis zum 25. Geburtstag das regelmäßige Einkommen des Kindes den Grenzbetrag von 360 Euro pro Monat nicht übersteigt. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und hier auf monatlich 400 Euro kommt, der kann ebenfalls noch den Schutz der Familienversicherung genießen.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz ist nicht mehr gegeben, wenn nur der Elternteil mit dem geringeren Einkommen in der GKV versichert ist und der andere Elternteil mehr als 4.012,50 Euro monatlich verdient.
Aufgrund dieser Tatsachen fallen Studenten aus der Familienversicherung heraus, werden nach dem Wegfallen dieser Voraussetzungen aber wieder versicherungspflichtig. Ein Wechsel in die PKV ist dann nur durch den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.
Die Kosten der PKV für Studenten
Ebenso unterschiedlich wie die vielen Versicherer der privaten Krankenversicherung (PKV) sind, sind auch deren Tarife. Während die einen Versicherungsgesellschaften Studenten nach ihren normalen Tarifen versichern, bieten wieder andere Versicherer spezielle Tarife für Studenten an.
Dabei sollte man wissen, dass bei einem Normaltarif bereits sehr früh mit den Altersrückstellungen begonnen wird – das kann sich später als entscheidender Vorteil erweisen.
Der Studententarif in der PKV
Bei einem Studententarif in der PKV werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Hinzu kommt, dass hierbei die Erstattung von ärztlichen Leistungen auf das 1,7-fache der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt ist. Auch bei der zahnärztlichen Behandlung gibt es eine Höchstgrenze, die bei dem 2-fachen der Gebührenordnung für Zahnärzte liegt.
Weitere Einschnitte sind im Bezug auf die stationäre Versorgung gegeben. Wer mit dem speziellen Studententarif in der PKV versichert ist, bekommt die allgemeinen Krankenhausleistungen, in denen aber die Wahlleistungen wie die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, nicht enthalten sind.
Wie hoch die Beiträge für den Studententarif schlussendlich sind, wird seit dem 1. April 2002 unternehmensindividuell berechnet. Das bedeutet, dass jeder Versicherer der PKV seine ganz eigenen Berechnungen vornimmt, weshalb die Beiträge auch sehr stark variieren. Ein Vergleich der Leistungen und Beiträge ist also in jedem Fall zu empfehlen.
Der Studententarif kann von Studenten in Anspruch genommen werden, die sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben befreien lassen bzw. die aus anderen Gründen aus der GKV ausscheiden.
Möglich ist dies jedoch höchstens bis zum 34. Lebensjahr. Dabei gibt es bei einigen Versicherern besondere Grenzen, bis zu denen eine Neuaufnahme überhaupt nach dem Studententarif möglich ist. Diese liegt teilweise bei 30 Jahren. Ist diese Altersgrenze überschritten, ist nur eine Versicherung nach dem Normaltarif möglich.
Die Alternative zum Studententarif: der Basis- oder Elementartarif
Wer aus welchen Gründen auch immer den Studententarif in der PKV nicht in Anspruch nehmen kann, kann meist Basis- oder Elementartarife nutzen, die von verschiedenen Versicherern der PKV angeboten werden.
Wie hoch der Beitrag in einem Normaltarif ist, hängt von den gewählten Leistungen, dem Alter zu Beginn des Versicherungsvertrags, vom Geschlecht sowie vom Gesundheitszustand des Antragstellers ab. Bei einer Vielzahl von Tarifen können die Beiträge gesenkt werden, in dem der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten vereinbart.
Hierbei bezahlt der Versicherungsnehmer kleinere Rechnungen für ärztliche Leistungen aus der eigenen Tasche, bis zu einer vertraglich definierten Grenze. Dabei kann der Versicherungsnehmer bei vielen Tarifen selbst entscheiden, wo diese Grenze liegen soll und so seine Beiträge zur PKV maßgeblich senken.
Ferner gibt es die Möglichkeit, dass Versicherungsnehmer, die im Kalenderjahr keine Leistungen der PKV in Anspruch genommen haben, eine Beitragsrückerstattung bekommen. Die Höhe der Rückerstattung wird meist vom Versicherer fest vorgegeben und beträgt im Durchschnitt zwei Monatsbeiträge.
Wissenswert: Wer während des Studiums einen Anspruch auf Bafög hat, der kann durch das Amt für Ausbildungsförderung auf Antrag einen Zuschuss zur PKV bekommen.
Voraussetzungen für Studenten in der PKV
Studenten müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit für sie eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich ist. Grundsätzlich gilt: wer aufgrund der Einschreibung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig wird, kann sich nur auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Dabei muss eine bestimmte Frist eingehalten werden: denn der Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV kann nur innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn der Versicherungspflicht, also nach der Einschreibung im ersten Semester, gestellt werden.
Ferner trifft diese Frist auch dann zu, wenn der Student wegen anderer Gründe aus der Versicherungspflicht ausscheidet oder die kostenlosen Familienversicherung in der GKV nicht mehr in Frage kommt. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht wird bei der jeweils zuständigen Krankenkasse gestellt.
Weitere wichtige Details zur PKV für Studenten
Ferner sollte man vor diesem Schritt wissen, dass man die Befreiung nicht widerrufen kann. Hat man sich also einmal für die PKV entschieden, bleibt man für die Dauer es Studiums auch privat versichert.
Dies bringt wiederum den Vorteil mit sich, dass man nicht jedes Semester aufs Neue einen Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV stellen muss. Wird der Antrag genehmigt, bekommt der Student von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung, die er bei der Hochschule vorlegen muss.
Ein Nachweis über eine Versicherung bei einer PKV ist nicht erforderlich. Von der Art der Krankenversicherung sind auch die Einschreibung oder die Annahme an einer Hochschule nicht betroffen. Jedoch gibt es im Saarland hierzu besondere Vorschriften.
Ihre Gültigkeit hat die Befreiung von der Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Versicherungspflicht eintritt, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Ansonsten wirkt die Befreiung vom Beginn des Kalendermonats an, der nach der Stellung des Antrags auf Befreiung folgt.
Wie geht es nach dem Studium weiter mit der Krankenversicherung?
Ist das Studium erfolgreich beendet, werden die meisten Studenten zunächst wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dies ist darin begründet, dass sie in der Regel mit einem geringen Einkommen die Arbeit nach dem Studium aufnehmen und damit nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Mit diesen Einkommen endet für den dann ehemaligen Studenten auch die Möglichkeit, in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Er muss wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bei vielen Versicherern der PKV ist jedoch für diesen Fall eine sog. „Anwartschaftsversicherung“ möglich.
Durch sie kann der ehemalige Student später wieder in die PKV wechseln, wenn er die Versicherungspflichtgrenze mit seinem Einkommen übersteigt, ohne das eine erneute Risikoprüfung erfolgt. Möglich ist dies aber nur dann, wenn er wieder zu dem privaten Krankenversicherer geht, bei dem er schon als Student versichert war.
Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
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