Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker | Abrechnung nach dem GebüH 2025

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker - Wie wird nach dem GebüH abgerechnet?
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – Wie wird nach dem GebüH abgerechnet?

Auf einen Blick: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

  • Erstattung nach GebüH: Wussten Sie, dass gute Heilpraktikerversicherungen bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker leisten?
  • Dienstverträge mit Heilpraktikern: Haben Sie schon einmal von Dienstverträgen zwischen Heilpraktikern und Patienten gehört?
  • Kostenübersicht: Wie wird das Honorar für Heilpraktikerleistungen festgelegt und abgerechnet?
  • Rechnungserstellung: Warum ist eine detaillierte und nachvollziehbare Rechnung wichtig für die Erstattung durch die Heilpraktikerversicherung?
  • Sorgfältige Prüfung: Überprüfen Sie Ihre Rechnungen auf Einhaltung der GebüH-Vorgaben, um Kürzungen zu vermeiden?
  • Heilpraktikerversicherung – wichtige Aspekte: Kennen Sie die entscheidenden Punkte, auf die Sie bei Ihrer Heilpraktikerversicherung achten sollten?

Erstattung der Heilpraktikerversicherung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Grundsätzlich gilt bei einer guten Heilpraktikerversicherung: sie sollte bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker leisten. Was jedoch versteht man genau darunter? Aus welchen Behandlungsrechnungen setzt sich das sog. GebüH zusammen?

Heilpraktiker schließen Dienstverträge mit ihren Patienten

Hinweis beachten

Da Heilpraktiker Freiberufler sind, schließen sie mit einem Patienten, den sie behandeln, einen Dienstvertrag ab. Durch diesen wird der Heilpraktiker zur Erbringung der vereinbarten Behandlungsleistungen verpflichtet.

Auf der anderen Seite muss der Patient durch den Dienstvertrag das Honorar in der Höhe zahlen, welches für die Erbringung der Behandlungsleistung vertraglich vereinbart wurde.

Im Grunde genommen kann ein Heilpraktiker für seine Behandlung verlangen, was er möchte. Anders als Ärzte ist er nicht an die Gebührenordnung für Ärzte gebunden. Wenn allerdings vor der Behandlung keine Höhe der Vergütung ausgehandelt, dann kann sich der Patient darauf verlassen, dass diese Rechnung im Rahmen des üblichen liegen wird, das geht aus dem § 612 BGB hervor.

Berechnet wird die übliche Höhe der Vergütung nach dem so genannten billigen Ermessen beurteilt (§315 BGB).

Wann gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker?

Durch das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker wird das „billige Ermessen“ dargestellt, denn es basiert auf Umfrageergebnissen unter in Deutschland tätigen Heilpraktikern. Damit kann sich der Patient also darauf verlassen, dass wenn kein Honorar vor der Behandlung ausgehandelt wurde, sich die Vergütung am GebüH orientiert.

Aus dem Dienstvertrag ergibt sich auch die Nebenpflicht des Heilpraktikers, eine übersichtliche und nachvollziehbare Rechnung zu erstellen. Neben dem Namen des Patienten sollte sie auch die vollständige Diagnose und eine Auflistung der Einzelleistungen des Heilpraktikers in Form der entsprechenden GebüH Ziffer enthalten. Ferner muss in der Rechnung das entsprechende Datum der Behandlung vermerkt sein.

Was ist zu beachten bei einer Heilpraktikerversicherung?

Ist in der Heilpraktikerversicherung vereinbart, dass der Patient die Leistungen im Rahmen der versicherten Sätze erstattet bekommt, die eine solche Rechnung besonders wichtig. Wenig hilfreich sind dabei pauschale Rechnungen, auf denen z.B. ein Pauschalbetrag von 50 Euro für homöopathische Behandlungen aufgeführt sind.

Ferner ist es hilfreich eine extra Rechnung zu erstellen, wenn der Heilpraktiker Medikamente und Arzneien nicht verordnet, sondern sie aus Praxisbeständen dem Patienten mitgibt.

Nur so ist hinterher auch gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer auch Geld aus seiner Heilpraktikerversicherung bekommt. Erbringt der Heilpraktiker Leistungen, die nicht im GebüH definiert sind, kann er diese entsprechend einer ähnlichen GebüH- Ziffer errechnen und in Rechnung stellen.

Ein Heilpraktiker sollte diese genannten Punkte im Interesse seiner Patienten erfüllen. Grundsätzlich sei es Versicherten geraten, die Rechnungen bei Erhalt nach diesen Vorgaben überprüfen und ggf. Korrekturen vornehmen zu lassen, damit es nicht zu Kürzungen in der Heilpraktikerversicherung kommt.

Kürzungen werden nicht willkürlich vorgenommen, sondern basieren i.d.R. auf einer falschen Rechnungsstellung, sodass die Schuld meist bei den Heilpraktikern liegt.

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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