Beamte Krankenversicherung Praxisgebühr von 2004 bis 2012

Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2004 bis 2012
Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2004 bis 2012

Beamte in der PKV und die Praxisgebühr

Die Praxisgebühr war eine von 2004 bis 2012 erhobene Zuzahlungsgebühr in Höhe von 10 Euro, die alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei jedem Arztbesuch pro Quartal zahlen mussten. Auch Beamte bzw. beihilfeberechtigte Personen musste die Praxisgebühr unter Umständen bezahlen.

Dies galt sowohl für Besuche bei allgemeinen Ärzten, als auch bei Zahnärzten oder auch Psychotherapeuten. Des weiteren auch im kassenärztlichen Notdiensten bzw. Krankenhäusern.

Ab dem Jahr 2013 entfiel die Praxisgebühr vollständig und wurde auch nicht durch eine andere Gebühr ersetzt.

Frühere Praxisgebühr für Beamte in der Krankenversicherung

Wer zum Arzt, Zahnarzt oder zu einem Psychotherapeuten ging, der musste seit dem 1. Januar 2004 pro Quartal die Praxisgebühr von zehn Euro bezahlen. Das galt zwar grundsätzlich nicht für Personen, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, jedoch für Beamte, die einen Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherren haben. Allerdings gab es bei Beamten die Besonderheit, dass die zehn Euro Praxisgebühr von der Beihilfe abgezogen wurde.

Unter bestimmten Umständen gab es aber teilweise keinen Abzug. Dies war bei Aufwendungen für Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres sowie bei Schwangeren der Fall.

Bei letzteren allerdings nur, wenn die Aufwendungen mit Schwangerschafts-Beschwerden oder mit der Entbindung im Zusammenhang standen. Ferner erfolgte kein Abzug bei Aufwendungen von ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorgeleistungen sowie Leistungen, die durch Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten entstanden waren.

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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