Gesundheitsfonds Informationen 2024 | Hintergrund und FAQs

Was ist der Gesundheitsfonds und aus welchen Gründen wurde er ins Leben gerufen?
Was ist der Gesundheitsfonds und aus welchen Gründen wurde er ins Leben gerufen?

Kurz zusammengefasst: Der Gesundheitsfonds in Deutschland

  • Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen
  • Förderung qualitativ hochwertiger Versorgung
  • Sicherstellung gleicher Chancen für alle Versicherten

Welche Funktionen hat der Gesundheitsfonds ?

Der Gesundheitsfonds fungiert als zentrale Stelle für die eingezogenen Beiträge der Krankenkassen. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 legte die Bundesregierung einen standardisierten Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten fest.

Seit 2009 spielt der Gesundheitsfonds eine zentrale Rolle in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland.

Doch was genau steckt dahinter und wie funktioniert das System?

Ein Topf für alle: Der Gesundheitsfonds und seine Aufgaben

Der Gesundheitsfonds dient als Sammelstelle für verschiedene Einnahmen:

Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und anderen Sozialversicherungsträgern Bundeszuschüsse vom Staat

Aus diesem gemeinsamen Topf werden die Krankenkassen dann mit den notwendigen Mitteln für die Versorgung ihrer Versicherten versorgt.

Wieviel Geld bekommt jede Kasse?

Die Verteilung der Gelder erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf einem ausgeklügelten System:

Grundpauschale: Alle Kassen erhalten zunächst eine fixe Summe pro versichertem Mitglied.

Zu- und Abschläge: Diese berücksichtigen verschiedene Faktoren wie Alter, Geschlecht und Erkrankungen. So erhalten z.B. Kassen mit vielen älteren oder kranken Versicherten mehr Geld, da diese Risikogruppe erfahrungsgemäß höhere Kosten verursacht.

Zusatzleistungen: Zusätzlich gibt es Zuweisungen für Verwaltungskosten, Satzungsleistungen und andere Ausgaben.

Risikostrukturausgleich: Faire Chancen für alle Kassen

Dieses System des Risikostrukturausgleichs soll sicherstellen, dass alle Kassen gleiche Wettbewerbsbedingungen haben. Denn ohne diesen Ausgleich müssten Kassen mit vielen kranken oder einkommensschwachen Versicherten finanzielle Nachteile hinnehmen.

Seit 2021 wurde der Risikostrukturausgleich mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz weiterentwickelt. Jetzt werden noch mehr Faktoren berücksichtigt, wie z.B. spezifische Krankheitsbilder und regionale Besonderheiten.

Zusatzbeiträge: Individuelle Anpassung der Krankenkassen

Neben den Geldern aus dem Gesundheitsfonds können die Krankenkassen zusätzlich einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Die Höhe dieser Beiträge variiert von Kasse zu Kasse und hängt von wirtschaftlichen Faktoren ab. Steigt der Zusatzbeitrag einer Kasse, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Der Gesundheitsfonds ist ein komplexes System mit klaren Zielen

Der Gesundheitsfonds und der Risikostrukturausgleich bilden ein komplexes System, das für eine gerechte und ausgewogene Finanzierung der GKV sorgt. Trotz seiner Komplexität verfolgt das System klare Ziele:

Was waren die Ziele des Gesundheitsfonds?

Hinweis beachten - Krankenkassen Wechsel

Bereits im Jahr 2007 wurde der Gesundheitsfonds für 2009 angekündigt. Seit dem 1 Januar 2009 galt, dass jeder gesetzlich Krankenversicherte den gleichen Beitragssatz entrichtet. Der Gesundheitsfonds gründet sich aus den Geldern der Versicherten, der Arbeitgeber und aus Steuereinnahmen.

In der Vergangenheit hatten die gesetzlichen Krankenkassen die Höhe ihrer Beiträge noch selbst festgelegt. Heute ist dafür das Bundesgesundheitsministerium zuständig. Seit Juni 2009 wurde der Beitragssatz von zuvor 15,5 % auf 14,9 gesenkt.

Davon teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer 14 %, die verbliebenen 0,9% sind aus eigener Tasche zu entrichten.

Die Bundesregierung versprach sich im Zuge der Gesundheitsreform durch die Einführung des Gesundheitsfonds drei große Ziele.

Das erste war eine größere Transparenz der Krankenkassen. So sollten Kassen, die mit der zusätzlichen Hilfe aus dem Gesundheitsfonds nicht auskamen, zusätzlichen Beitrag von ihren Mitgliedern verlangen.

Kassen, die hingegen mit diesem Geld auskamen, konnten Prämien an ihre Mitglieder zahlen. Als zweites Ziel sollte mehr Gerechtigkeit zwischen den Kassen erreicht werden.

Durch den Gesundheitsfonds wurden die Gelder, welche aus Beiträgen und Steuern erzielt wurden, an alle Krankenkassen gerecht verteilt. Hier erhielten Kassen, die viele Mitglieder mit Leistungsbedarf hatten, auch einen höheren Beitrag als Kassen, deren Mitglieder kaum Leistungen in Anspruch nahmen.

Und als drittes Ziel sollte der Wettbewerb unter den Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds gesteigert werden.

Hier hatten durch den einheitlichen Beitragssatz vor allem die Kassen Vorteile, die ihren Versicherten umfangreiche Leistungen bieten konnten.

Wie funktionierte der Gesundheitsfonds ursprünglich?

Der Gesundheitsfonds ist aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Steuern aufgebaut. Diese Gelder werden an die Krankenkassen weitergegeben. Zusätzlich erhält jede Kasse für jedes Mitglied noch einen pauschalen Beitrag aus dem Fonds. Auf diese Pauschalbeiträge entfallen auch Zu- oder Abschläge.

Diese waren abhängig vom Alter, vom Geschlecht und dem Gesundheitszustand der Mitglieder. Mit dieser Zahlung sollten die unterschiedlichen Risikostrukturen jeder Kasse mit eingebunden werden. Hier berücksichtigte der Gesundheitsfonds vor allem Krankenkassen, deren Mitglieder kostenintensive chronische Krankheiten hatten.

Dazu wurde ab dem 1. Januar 2009 ein sogenannter morbiditäts-orientierter Risikostrukturausgleich eingeführt. Hierzu wurden für bis zu 80 chronische Erkrankungen Morbiditätszuschläge ermittelt.

Diese Abschläge mussten in der jeweiligen Kasse mindestens fünfzig Prozent der durchschnittlichen landesweiten gesetzlichen Krankenkassenausgaben übersteigen. Das hieß, die Ausgaben der Kasse für ihren Versicherten mussten um die Hälfte höher sein als der landesweite Durchschnitt solcher Ausgaben.

Sollten Krankenkassen mit dem ihnen zugeteilten Geld nicht auskommen, konnten diese von ihren Versicherten einen Zuschlag zum Beitrag verlangen. Dies konnte ohne die Prüfung des Einkommens einen Betrag von monatlich acht Euro ausmachen.

Wurden höhere Zusatzbeiträge verlangt, durften diese jedoch ein Prozent des Einkommens nicht übersteigen. Bis zum Jahresende 2010 wurde der Beitrag der Versicherten wie bisher von den Kassen eingezogen.

Ab 2012 gab es für Arbeitgeber die Möglichkeit, alle Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gemeinsam an eine Weiterleitungsstelle zu schicken. Diese leitete die Beiträge an die Stellen der Sozialversicherung weiter.

Ursprüngliche Ziele des Gesundheitsfonds

Durch den im Januar 2009 eingeführten Gesundheitsfonds wollte sich die Bundesregierung einen besseren Einblick in die wirtschaftlichen Leistungen und Abläufe der Krankenkassen verschaffen. Der Gesundheitsfonds sollte den Kassen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, die sie für die optimale Versorgung ihrer Kunden benötigten.

Kassen, die überwiegend Risikopatienten versicherten, konnten so kosteneffizient unterstützt werden, und einer Weiterverschuldung konnte vorgebeugt werden. Krankenkassen, die durch den Gesundheitsfonds ihre finanziellen Defizite jedoch nicht ausgleichen konnten und weiterhin in wirtschaftlich schlechter Lage waren, konnten nun von ihren Versicherten die nötigen Zusatzbeiträge einfordern.

Für die Kunden war es wichtig zu wissen, dass ihnen im Falle eines Beitragszuschlags eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses zustand. Die Kasse musste also ihre Kunden über das Sonderkündigungsrecht, das ihnen zustand, informieren.

Ein Versicherter konnte von seinem Arbeitgeber keinen Zuschuss für den Beitragszuschlag verlangen, er musste den Betrag persönlich aufbringen.

Bei Versicherten, die über das Sozialamt versichert waren, konnte der Zusatzbetrag von dieser Stelle übernommen werden. Gleiches galt für die Bundesagentur für Arbeit, welche die Zusatzbeiträge in bestimmten Fällen ebenfalls übernahm.

Gesundheitsfonds – Familienversicherung

Für Ehepartner und Kinder, die als familienversichert galten, musste jedoch kein Zuschlag entrichtet werden. Den Krankenkassen sollte auch eine Art Vertragsfreiheit eingeräumt werden. In Zukunft sollte es möglich sein, in Kooperation mit bestimmten Kliniken oder Arztpraxen zusammenzuarbeiten.

Der Gesundheitsfonds, welcher im Rahmen der Gesundheitsreform eingerichtet wurde, sollte der Bundesregierung also eine gewisse Transparenz und auch Kontrolle über die Finanzen der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen einräumen. Krankenkassen, die mit den Geldern gut zu wirtschaften in der Lage waren, konnten ihren Kunden sogar die übrig gebliebenen Überschüsse zugänglich machen.

Das konnte in Form von Leistungen oder auch vergünstigten Tarifen geschehen. Ein weiteres Ziel des Gesundheitsfonds war, den Wettbewerb unter den Krankenkassen anzugleichen, aber auch fairer zu gestalten.

So hatten Kassen mit einem hohen Anteil an chronisch Kranken oder auch älteren Versicherten oft einen großen Nachteil durch die um einiges höheren Kosten, die es aufzubringen galt.

Der Gesundheitsfonds überbrückte die Differenzen, die eine Krankenkasse mit hoher Risikostruktur ausweist.

Gesundheitsfonds – Zusatzbeitrag

Reichten die Gelder aus dem Fonds nicht aus, griffen nun die Zusatzbeiträge, welche einkommensunabhängig um bis zu 8 Euro und einkommensabhängig um bis zu 1 Prozent des Einkommens berechnet werden durften.

Dies sollte die Versicherten vor der finanziellen Überlastung schützen. Der Zusatzbeitrag war nur vom Arbeitnehmer zu zahlen. Der Arbeitgeber brauchte hier auch keinen Zuschuss an den Arbeitnehmer zu bezahlen.

Ausgenommen von den Zusatzbeiträgen waren mitversicherte Ehepartner und Kinder. Erhob eine Krankenkasse zur Finanzierung ihrer Leistungen einen Zusatzbeitrag, so musste diese ihre Versicherten auch über das Sonderkündigungsrecht informieren.

Dies hätte in einem solchen Fall zur Anwendung kommen können, und der Versicherte konnte dadurch seine Kasse wechseln.

Gesundheitsfonds erntete Kritik

Der als kostensenkend beschriebene und hochgelobte Gesundheitsfonds nahm auch immer mehr an Kritik zu. Experten wiesen schon lange vor der durchgesetzten Gesundheitsreform darauf hin, dass sich die Beiträge mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen würden.

Alles deutete darauf hin, dass sich gesetzlich Versicherte ab dem 1. Januar auf steigende Beiträge einrichten mussten. Insgesamt waren bis zu 44 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Versicherungen von den steigenden Beiträgen betroffen.

Versicherte mussten zum Teil mit einer Beitragerhöhung von bis zu 59 Euro rechnen. Immer öfter wurden Stimmen laut, auf den Gesundheitsfonds komplett zu verzichten.

Auch wurde immer öfter eine komplette Umstellung des gesamten Gesundheitssystems gefordert, anstatt die Löhne der Versicherten aufs Neue zu belasten. Experten sahen im Gesundheitsfonds eine große Bedrohung, so zum Beispiel für kleinere Handwerksbetriebe.

Die steigenden Lohnzusatzkosten könnten ein großes Problem für beschäftigungsintensive Betriebe darstellen. Ebenfalls wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die Zusatzbeiträge eine große Belastung für Geringverdiener bedeuten könnten.

Das Gesundheitssystem müsse laut Aussage von Experten statt des Fonds eine Reformierung erfahren. Und auch im Bundestag sorgte der Gesundheitsfonds für viel Gesprächsstoff. So waren einige Berater der Meinung, dass die Einführung des Gesundheitsfonds ganz klar zu steigenden Beiträgen führen würde und deshalb keinesfalls in dieser Form durchgesetzt werden sollte.

Egal, ob der Gesundheitsfonds eingeführt würde oder nicht, die Beiträge zur Gesundheit würden auch in Zukunft steigen.

Höhere Belastungen durch den Gesundheitsfonds

An einigen Stellen wurde sogar darauf hingewiesen, dass durch die höhere Lebenserwartung der Menschen und den Fortschritt auf dem Gebiet der Medizin die Erhaltung der Gesundheit eben teurer werde. Dies sei jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds zu sehen.

Der Gesundheitsfonds war gesetzlich festgelegt und sollte so kommen, wie er beschlossen wurde. Aber auch hier gab es eine positive Seite des Ganzen: Während sich die Beiträge für die einen erhöhten, so wurden sie für die anderen sogar etwas niedriger. Kunden, die zurzeit höhere Beiträge zahlten, konnten bei Festlegung des Beitragssatzes bei 15,5 Prozent mit einem geringeren Beitragssatz rechnen.

Davon könnten immerhin 5,5 Millionen gesetzlich Versicherte betroffen sein, die mit einem Betrag von etwa 259 Euro jährlich entlastet würden.

Zusatzbeitrag: Diskussionen zum Gesundheitsfonds – Sind Versicherte die Leidtragenden?

Unter Umständen können die neuen Regelungen zum Gesundheitsfonds für die Versicherten mit Nachforderungen durch die Krankenkassen verbunden sein, die in der zweiten Hälfte des Jahres auf sie zukommen, obwohl die Beiträge sich schon zum 1. Januar für viele Pflichtversicherte in der Krankenkasse erhöht haben.

Beinahe geräuschlos ging dieses riesige Reformpaket unter dem Namen Gesundheitsreform zu Beginn des Jahres 2009 an den Start. Die Reform war schon im voraus kritisiert worden und wurde nicht als große Idee gefeiert, dennoch setzte man sie durch, jedoch nicht, ohne schon kurz danach die erste Nachbesserung hinterher zu schicken.

Verbunden mit dieser Reform ist eine Umverteilung der Mittel unter den zweihundert gesetzlichen Krankenkassen, wie es sie in der Geschichte der Sozialversicherung noch nicht gegeben hat. Ein komplizierter Schlüssel liegt dieser Umverteilung zugrunde, in deren Rahmen die knapp 170 Millionen Euro des Fonds unter den gesetzlichen Versicherern aufgeteilt werden.

Aus diesen Mitteln müssen die Kassen sämtliche Gesundheitskosten all ihrer Versicherten bestreiten.

Konsequenzen der Gesundheitsreform – Gesundheitsfonds Zusatzbeiträge

Obwohl der Sinn einer Reform eigentlich darin besteht, die bestehenden Verhältnisse zu verbessern, kann man es von dieser Reform nicht so behaupten. Die Versicherten haben in zweierlei Hinsicht das Nachsehen, ihr Beitrag erhöht sich und gleichzeitig werden die Leistungen verringert.

Grund dafür ist der hohe Wettbewerbsdruck, dem die Krankenkassen durch diese auf den ersten Blick gleichmacherische Reform ausgesetzt sind.

Vereinheitlicht wurde der Beitragssatz für alle Krankenversicherer. Hatten die Krankenkassen noch bis zum Jahr 2008 die Möglichkeit, über die Höhe der Beitragssätze ihren eigenen Haushalt zu bestreiten und diesen gleichzeitig als Anreiz für neue Mitglieder einzusetzen, so muss nun nach anderen Motivationen gesucht werden.

Da 172 Krankenkassen ihre Beiträge infolge der Reform erhöhen mussten, sollte davon ausgegangen werden können, dass sie mit den höheren Einnahmen problemlos ihre Leistungen erbringen.

Aber wir haben es hier mit einer Reform zu tun und das bedeutet, dass das gesamte Finanzierungskonzept der gesetzlichen Krankenversicherung verändert wurde. In diesem Rahmen müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen, wenn sie mit dem ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugesprochenen Anteil nicht auskommen, ihre Versicherten zur Kasse bitten.

Gerade die Krankenkassen, die ihren Mitgliedern vor der Reform einen höheren Beitrag berechnet haben, werden unter Umständen nun mit den niedrigeren Beiträgen nicht auskommen und dann von ihren Mitgliedern, immerhin rund vier Millionen, einen Zusatzbeitrag erheben müssen.

Bisher sind die Kassen sehr zurückhaltend in Bezug auf Zusatzbeiträge, denn sobald ein Zusatzbeitrag erhoben wird, steht den Mitgliedern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Warum sollte ein Versicherter dann weiter einer Krankenversicherung angehören, die ihm unnötig tief in die Tasche greift?

Die betroffenen Versicherer laufen also Gefahr, einen Großteil ihrer Mitglieder zu verlieren, sobald sie die Kosten erhöhen. Es ist naheliegend, dass solche Zusatzbeiträge dann von mehreren Kassen gleichzeitig erhoben werden, ähnlich der Preiserhöhungen an den Tankstellen und daran ist der Kunde ja schon gewöhnt.

Pro und contra Zusatzbeitrag

Um die Notwendigkeit eines Zusatzbeitrags zu vermeiden, sind die betroffenen Versicherer gezwungen, besondere Serviceleistungen einzustellen oder mit einem Sonderbeitrag zu versehen.

Freiwillige Leistungen wie Akupunktur, besondere Krankengymnastik, Ernährungsberatung oder die Übernahme von Kosten für homöopathische Behandlungen können diese Krankenkassen dann nicht mehr erbringen.

Eine Krankenversicherung bot einem speziellen Versichertenkreis sogar die Krankenhausbehandlung als Privatpatient an und erhebt nun von vornherein einen Zusatzbeitrag für die Beibehaltung dieser Leistung.

Die Grippeschutzimpfung wird von manchen Versicherungen nicht mehr länger übernommen werden können. Der Leidtragende ist wieder einmal der gesetzlich Krankenversicherte.

Und nicht nur das. Die Tatsache, dass die Krankenversicherungen Hilfsmittel für ihre Mitglieder inzwischen unter den Anbietern ausschreiben, führt dazu, dass sie sich nun mit minderer Qualität oder seltsamen logistischen Regelungen auseinandersetzen müssen, denn schließlich sind die Kosten im allgemeinen für die Lieferung größerer Gebinde niedriger.

Eine ältere Dame, die von ihrer Krankenkasse die Windeln bezahlt bekommt, muss nun einen ganzen Vierteljahres-Vorrat in ihrer Zweizimmerwohnung unterbringen.

Gesundheitsfonds Ausblick

Eine integrierte Versorgung, wie sie seit Jahren zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Anbietern im Gesundheitswesen aufgebaut wird, kann unter Umständen ebenfalls den Sparmaßnahmen zum Opfer fallen.

Es ist schade drum, denn für den Patienten ist eine solche Versorgung besser und günstiger. Auf Dauer würde mit diesem System das ganze Gesundheitssystem kostengünstiger funktionieren, jedoch nicht in der Anfangszeit, denn der Aufbau dieses Systems ist teuer.

Und diese Kosten scheuen die Krankenkassen nun, da sie nicht gesondert ausgewiesen oder gefördert werden können.

Die Aufteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds erfolgt über den Risikostrukturausgleich und damit aufgrund des Krankheitsgrads der Mitglieder. Dazu wurde eine Liste mit 80 Krankheiten erstellt.

Hat eine Krankenkasse viele Mitglieder mit diesen schweren Erkrankungen, so werden die damit einhergehenden höheren Kosten der medizinischen Betreuung gesondert bezuschusst, eine verständliche und dennoch fragwürdige Regelung.

Gesundheitsfonds FAQ  – Die häufigsten Fragen

  • Können Versicherte durch den Gesundheitsfonds nun die Kosten der Behandlungen einsehen? Nein, normalerweise bekommen Mitglieder einer GKV keine Rechnungen vom Arzt. Einzig für Mitglieder, die einen Tarif mit einer Kostenerstattung gewählt haben, gilt hier eine Ausnahme. Diese erhalten eine Rechnung. Überdies hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich vom Arzt eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. Hier können Mitglieder die Leistungen sehen, die der Arzt für die Behandlung den Kassen in Rechnung stellen wird.

  • Müssen finanzschwache Personen den Zusatzbeitrag aus eigener Tasche zahlen? Viele Menschen, die finanziell schwächer sind und einer gesetzlichen Versicherung angehören, brauchen den Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen. Hier übernehmen die Kosten dafür das Sozialamt und das Grundsicherungsamt. Die Agentur für Arbeit übernimmt für ALG II Bezieher die Kosten nicht generell, sondern nur im Härtefall.

  • Hat sich durch den Gesundheitsfonds etwas an den Kündigungsfristen geändert? Nein, hier hat sich nichts verändert. Der Versicherte muss lediglich 18 Monate bei seiner Versicherung gewesen sein, um einen Wechsel vollziehen zu können, außer es kommt das Sonderkündigungsrecht zum Einsatz, welches nach einer Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages gilt.

  • Bedeutet die Einführung des Gesundheitsfonds Unterschiede bei den Leistungen der Kassen? Durch den Gesundheitsfonds bleiben die meisten Leistungen in allen Kassen gleich. Lediglich die Serviceangebote und freiwillige zusätzliche Leistungen können unterschiedlich sein.

  • Hat sich der Gesundheitsfonds auch im Ausland etabliert? Der Gesundheitsfonds ist in einigen Ländern Europas bereits etabliert, muss aber zum Teil auch dort mit Zusatzbeiträgen finanziert werden. Den Gesundheitsfonds gibt es beispielsweise in Belgien und den Niederlanden.

  • Führen einige Krankenkassen trotz Gesundheitsfonds unterschiedliche Leistungen ein? Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nahezu identisch. Der einzige Unterschied besteht bei den Service-Angeboten, den freiwilligen zusätzlichen Leistungen und den verschiedenen Wahltarifen.

  • Müssen privat Versicherte ebenfalls den festgelegten Beitragssatz zahlen? Nein, Mitglieder privater Kassen zahlen nur ihren Wahltarifbeitrag. Der Beitragssatz zum Gesundheitsfonds gilt nur für Mitglieder der GKV.

  • Kann der Versicherte eine höhere Transparenz durch den Gesundheitsfonds erwarten? Die Transparenz für den Kunden hat sich verbessert, da der Beitragssatz jetzt bei den gesetzlichen Versicherungen gleich ist. Der Kunde kann nun darauf achten, ob eine Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt oder Prämien ausschüttet, was den Vergleich erleichtert.

  • Dürfen die Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag einfordern? Ja, die Krankenkasse darf von den Versicherten einen Zusatzbeitrag einfordern, wenn sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Fonds nicht auskommt. Dieser Zuschlag ist jedoch auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten beschränkt.

  • Wie wird die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes festgelegt? Der Beitragssatz wird von der Bundesregierung festgelegt. Die Kosten der Krankenkassen müssen vollständig abgedeckt sein, um keine Schulden zu verursachen.

  • Wie hoch darf ein Zusatzbetrag eigentlich sein? Ohne Einkommensnachweis darf die Krankenkasse bis zu 8 Euro verlangen. Mit Einkommensnachweis darf maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens angerechnet werden.

  • Sind die Kassenbeiträge durch den Gesundheitsfonds angestiegen? Der Gesundheitsfonds hat keinen direkten Einfluss auf die Beitragssätze, die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Kosten für die Gesundheitsleistungen. Der Fonds dient als Sammelstelle für Gelder und verteilt diese an die Krankenkassen weiter.

  • Müssen auch Rentner einen einheitlichen Betrag bezahlen? Ja, auch Rentner zahlen seit Einführung des Gesundheitsfonds einen einheitlichen Beitrag bei der GKV.

  • Hat der einzelne Versicherte Vorteile durch den Gesundheitsfonds? Der Versicherte kann nun leichter die Krankenkassen vergleichen und eine geeignete Kasse wählen, da alle Kassen den gleichen Beitragssatz haben. Unterschiede bestehen nur in den Zusatzleistungen und Serviceangeboten.

  • Warum gibt es Zusatzbeiträge, und was ist das eigentlich? Wenn eine Krankenkasse mit dem zur Verfügung stehenden Betrag aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, kann sie Zusatzbeiträge erheben. Diese dürfen mit Einkommensnachweis bis zu 1 Prozent des Bruttoeinkommens betragen und ohne Einkommensnachweise bis zu 8 Euro.

  • Ist es möglich, die Krankenkasse trotz Gesundheitsfonds zu wechseln? Auch nach Einführung des Fonds kann der Versicherte die Kasse wechseln. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 2 volle Monate, und der Versicherte muss mindestens 18 Monate in der Kasse gewesen sein, außer es greift das Sonderkündigungsrecht.

  • Ist es auch mit Gesundheitsfonds möglich, den Ehepartner oder die Kinder mitzuversichern? Ja, es ist weiterhin möglich, den Ehepartner oder die Kinder kostenlos mitzuversichern. Der Beitragszuschlag muss hier nicht zusätzlich entrichtet werden.

  • Ist es trotz Gesundheitsfonds notwendig, den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zu entrichten? Ja, der Sonderbeitrag muss auch weiterhin von den Arbeitnehmern allein gezahlt werden. Der Einheitssatz liegt bei 15,5 Prozent, wobei der Arbeitgeber 7,3 Prozent und der Arbeitnehmer 8,2 Prozent trägt.

  • Sind auch private Krankenversicherungen vom Gesundheitsfonds betroffen? Nein, Versicherte der privaten Krankenversicherungen zahlen nichts in den Gesundheitsfonds ein. Sie entrichten nur den von ihrer Versicherung festgelegten Beitrag und beziehen nur deren Leistungen.

  • Aus welchem Grund wurden Einheitsbeiträge festgelegt? Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll angekurbelt werden, um herauszufinden, welche Kasse gut mit dem Geld aus dem Fonds auskommt. Dies erleichtert den Vergleich für die Kunden.

  • Ist es den Krankenkassen möglich, Prämien auszuschütten? Ja, eine Krankenkasse kann überschüssige Beträge, die zur Deckung der Kosten vorgesehen waren, an ihre Mitglieder in Form von Zusatzleistungen weitergeben.

  • Werden mit Einführung des Gesundheitsfonds Leistungen bei den Kassen gestrichen? Die gesetzlich vorgegebenen Leistungen können nicht gekürzt werden. Krankenkassen können jedoch freiwillige Zusatzleistungen einschränken oder streichen.

  • Was bedeutet Risikostrukturausgleich? Der Risikostrukturausgleich soll Krankenkassen mit einem hohen Anteil an chronisch kranken oder älteren Patienten finanziell entlasten. Diese Kassen erhalten mehr Gelder aus dem Fonds, um ihre Patienten angemessen versorgen zu können.

  • Wie sollte man vorgehen, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge verlangt? Wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag einführt, hat der Versicherte das Recht, seine Mitgliedschaft durch das Sonderkündigungsrecht zu kündigen. Die Kasse muss ihre Mitglieder rechtzeitig informieren.

  • Gibt es Änderungen für die Versicherten durch den Gesundheitsfonds? Alle Kassen haben nun einen Einheitsbeitrag. Die Beitragsüberweisung bleibt für Arbeitnehmer gleich, jedoch kann der Arbeitgeber seit dem 01.01.2011 die Beiträge an eine Weiterleitungsstelle zahlen.

  • Was ändert sich für Arbeitgeber durch den Gesundheitsfonds? Der Arbeitgeber zahlt weiterhin nur die Hälfte des Beitrages. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent muss weiterhin vom Arbeitnehmer allein getragen werden.

  • Haben Selbstständige nach Einführung des Gesundheitsfonds noch Anspruch auf Krankentagegeld? Freiwillig Versicherte haben in der gesetzlichen Versicherung keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Selbstständige müssen einen Wahltarif abschließen, um Krankentagegeld zu bekommen.

  • Wie hoch sind die Steuerzuschüsse, die in den Gesundheitsfonds fließen? In den nächsten Jahren sollen jährlich bis zu 14 Milliarden Euro an Steuervorschüssen in den Gesundheitsfonds fließen.

  • Wie werden mit dem Gesundheitsfonds die Beitragssätze zusammengesetzt? Der Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, wobei der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen. Zusätzlich zahlt der Arbeitnehmer noch 0,9 Prozent als Sonderbeitrag.

  • Verändert sich der einheitliche Beitragssatz durch den Gesundheitsfonds nun jedes Jahr? Der Beitragssatz ändert sich nur, wenn der Gesundheitsfonds nicht mindestens 95 Prozent der Krankenkassenkosten decken kann.

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.3 / 5. Anzahl Bewertungen: 29

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.