Gesetzliche Krankenversicherung Beitrag 2024 | GKV Beiträge und Kosten

Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Kompakt: Gesetzliche Krankenversicherung Beitrag auf einen Blick

  • Einheitlicher GKV-Beitragssatz: In Deutschland beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einheitlich 14,6% des Bruttoverdienstes, ergänzt durch einen variablen, individuell von jeder Krankenkasse festgelegten Zusatzbeitrag.
  • Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags: Für 2024 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,6% auf 1,7% angehoben. Krankenkassen können ihre eigenen Zusatzbeiträge abhängig von ihrer finanziellen Situation anpassen.
  • Aufteilung der Gesamtkosten: Die Kosten für den Krankenkassenbeitrag, einschließlich des Zusatzbeitrags, werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. zwischen Rentnern und der Rentenversicherung aufgeteilt. Selbstständige zahlen den vollen Beitrag selbst.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Der Zusatzbeitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro monatlich erhoben, Einkünfte darüber hinaus beeinflussen den Beitrag nicht.
  • Mögliche Einsparungen durch Krankenkassenwechsel: Die Zusatzbeiträge variieren zwischen 0,9% und 2,7% je nach Krankenkasse, weshalb ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse erhebliche Einsparungen bringen kann, insbesondere mit Hilfe eines speziellen Rechners zur Ermittlung der jährlichen Ersparnis.

Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 2024?

In Deutschland ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle Mitglieder gleich und beträgt momentan 14,6 Prozent des Bruttoverdienstes. Neben diesem Standardbeitrag, verlangen die Krankenkassen einen zusätzlichen, individuell festgelegten Beitrag.

Für 2024 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen zusätzlichen Beitrag von 1,6 auf 1,7 Prozent erhöht. Dieser Durchschnittswert dient als Richtlinie, aber jede Krankenkasse bestimmt selbst die Höhe ihres eigenen zusätzlichen Beitrags, abhängig von ihrer finanziellen Situation. Eine Liste der Krankenkassen, die ihren Beitrag angepasst haben, ist unten zu finden.

Die Gesamtkosten des Krankenkassenbeitrags, inklusive des zusätzlichen Beitrags, werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt, wie in § 249 SGB V vorgesehen. Bei Rentnern wird der Beitrag zwischen dem Rentner und der gesetzlichen Rentenversicherung aufgeteilt. Selbstständige, die freiwillig in der GKV sind, zahlen den kompletten Krankenversicherungsbeitrag selbst.

Der zusätzliche Beitrag wird nur bis zur festgelegten Beitragsbemessungsgrenze, die dieses Jahr bei 5.175 Euro monatlich liegt, erhoben. Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, führen nicht zu einer weiteren Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags.

Was ist die GKV?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist ein fundamentaler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems. Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz für einen Großteil der Bevölkerung und ist essenziell für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit. Im Jahr 2024 treten einige wichtige Änderungen und Anpassungen in Kraft, die die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung betreffen. Diese Änderungen sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und andere Versichertengruppen von Bedeutung.

Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung

Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Dies bedeutet, dass die Beiträge auf der Grundlage des Einkommens berechnet werden und die Leistungen unabhängig vom Einkommen oder individuellen Risikofaktoren gewährt werden. Dieses System gewährleistet, dass jeder Versicherte Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung erhält, unabhängig von seiner persönlichen finanziellen Lage.

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2024

Für das Jahr 2024 sind die Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wie folgt festgelegt:

  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wurde auf 62.100 Euro jährlich bzw. 5.175 Euro monatlich angehoben. Das bedeutet, dass Einkommen über diesem Betrag nicht zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen wird.
  • Allgemeiner Beitragssatz: Der allgemeine Beitragssatz liegt stabil bei 14,6 Prozent. Für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld beträgt der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent.
  • Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2024 wurde auf 1,7 Prozent festgelegt. Krankenkassen können abhängig von ihrer finanziellen Situation individuelle Zusatzbeiträge erheben.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der Krankenkassen in 2024?

Hinweis beachten - Krankenkassen Wechsel

Die Zusatzbeiträge der deutschen gesetzlichen Krankenkassen zeigen erhebliche Schwankungen und reichen von 0,9 bis 2,7 Prozent bei den öffentlich zugänglichen Krankenkassen. Aus diesem Grund kann ein Wechsel zu einer kostengünstigeren Krankenkasse finanziell vorteilhaft sein. Die Höhe der möglichen Einsparungen hängt vom Einkommen des Versicherten und der Beitragssenkung durch die neue Krankenkasse ab. Es sind jährliche Einsparungen von 100 Euro oder mehr möglich.

Unser spezieller GKV Rechner ermöglicht es, die voraussichtliche jährliche Ersparnis im Jahr 2024 zu ermitteln, wenn man von der aktuellen Krankenkasse zu der bundesweit kostengünstigsten offenen Krankenkasse wechselt. Hierbei sind lediglich der Name der aktuellen Krankenkasse und das monatliche Bruttoeinkommen einzugeben. Der Rechner berücksichtigt keine Einmalzahlungen oder Einkommen aus Nebenjobs.

Beiträge für spezifische Versichertengruppen

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner: Für diese Gruppen werden die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet und jeweils zur Hälfte von den Versicherten und ihren Arbeitgebern bzw. den Rentenversicherungsträgern getragen.
  • Freiwillig Versicherte: Freiwillig Versicherte, einschließlich Selbstständiger, zahlen Beiträge basierend auf ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wobei alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden.

GKV Beitrag für Arbeitnehmer und Angestellte

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt durch Beiträge der Mitglieder der Krankenkassen sowie Beiträge von Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern und anderen Institutionen, die einkommensabhängig sind. Diese Beiträge fließen in den Gesundheitsfonds. Zusätzlich wird ein jährlicher Bundeszuschuss aus Steuergeldern an den Gesundheitsfonds gezahlt.

Aktuell beträgt der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung 14,6 Prozent. Dieser Beitrag wird je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen. Darüber hinaus müssen Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, falls die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um ihre voraussichtlichen Ausgaben zu decken.

Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag gleichmäßig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Beispielrechnungen für Arbeitnehmer

  • Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro beträgt der monatliche Gesamtbeitrag (inklusive Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag) etwa 324 Euro, bei 3.000 Euro etwa 486 Euro und bei 4.000 Euro etwa 648 Euro. Für Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt der Höchstbeitrag bei rund 1000,- Euro monatlich.

GKV Beitrag für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige haben die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu verlassen, wenn sie sich selbstständig machen. Dennoch entscheiden sich viele Selbstständige mit niedrigem Einkommen dafür, freiwillig in der GKV zu bleiben. Der Mindestbeitrag beträgt dabei etwa 220 € pro Monat, während gutverdienende Selbstständige monatlich über 1.000 € zahlen können.

Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige hängt von ihrem monatlichen Einkommen ab, einschließlich Einkünften aus selbstständiger Arbeit, Kapitalanlagen und Mieteinnahmen. Ähnlich wie bei Angestellten gibt es auch für Selbstständige eine Bemessungsgrenze für die Beiträge, die im Jahr 2024 bei 5.175 € pro Monat liegt. Jeder Euro, der darüber hinausgeht, bleibt beitragsfrei.

Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen die Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, müssen Selbstständige die gesamten Krankenversicherungsbeiträge alleine tragen. Eine Ausnahme bilden Künstler und andere Kreative, die der Künstlersozialkasse (KSK) angehören. Sie zahlen die Hälfte der Beiträge, während die KSK die andere Hälfte übernimmt.

Die Beitragssätze für Selbstständige variieren je nach gewählter Option. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 14,6 % des Einkommens. Der Vorteil dieser Option besteht darin, dass die Krankenkasse im Krankheitsfall Krankengeld zahlt. Ein selbstständiger Versicherter, der aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist, muss ab der siebten Woche nicht mehr ausschließlich von Ersparnissen leben.

Die zweite Option ist eine Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld, für die ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 % des monatlichen Einkommens fällig wird. Unabhängig von der Wahl des allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatzes erheben die Krankenkassen zusätzlich einen Zusatzbeitrag.

Beiträge zur Pflegeversicherung

  • Beitragssatz: Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent, wobei ab einem Alter von 23 Jahren ein Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent erhoben wird. Dies erhöht den Gesamtbeitrag auf 4,0 Prozent für kinderlose Versicherte.

Ab dem 1. Juli 2023 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf 3,4% des Bruttoeinkommens festgesetzt. Versicherte ohne Kinder sind verpflichtet, zusätzlich 0,6% ihres beitragspflichtigen Einkommens zu zahlen. Dieser Zusatzbeitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

Der Hauptbeitragssatz von 3,4% wird zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichmäßig aufgeteilt, so dass jeder 1,7% trägt. Der zusätzliche Beitrag für Kinderlose wird jedoch ausschließlich von den Arbeitnehmern getragen.

In Sachsen besteht aufgrund der besonderen Einführung der Pflegeversicherung, bei der kein Feiertag abgeschafft wurde, eine abweichende Regelung. Hier zahlen die Beschäftigten 2,2% und die Arbeitgeber nur 1,2% des Pflegeversicherungsbeitrags von insgesamt 3,4%.

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen seit 2005 einen Beitragszuschlag zahlen, der seit dem 1. Juli 2023 bei 0,6% des beitragspflichtigen Einkommens liegt.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen für kinderlose Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, für Mitglieder bis zum 23. Lebensjahr sowie für Empfänger von Bürgergeld nach dem SGB II, welches das Arbeitslosengeld II seit dem 1. Januar 2023 ersetzt. Für die Erhebung des Zuschlags ist der Grund der Kinderlosigkeit irrelevant.

Weitere relevante Aspekte und Informationen im Jahr 2024

  • Anpassungen der Beiträge: Die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst, um auf die finanziellen Anforderungen des Gesundheitssystems zu reagieren.
  • Individuelle Berechnungen: Für genaue Berechnungen ist es empfehlenswert, die eigene Krankenkasse zu konsultieren oder die jeweiligen offiziellen Informationsquellen zu nutzen.

In Deutschland legt der Gesetzgeber die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge fest, darunter fallen die Kranken- und Rentenversicherung. Diese Beiträge werden in Prozent des Einkommens berechnet. Zusätzlich erhalten die Krankenkassen Mittel aus dem im Jahr 2007 eingeführten Gesundheitsfonds.

Durch den Gesundheitsfonds erheben alle gesetzlichen Krankenkassen denselben Prozentsatz an Beiträgen, jedoch maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dadurch müssen Besserverdiener mehr für ihre Krankenversicherung zahlen als finanziell schlechter gestellte Arbeitnehmer und Selbstständige.

Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, zu denen nicht nur pflichtversicherte Angestellte, sondern auch Selbstständige gehören können, werden die Beiträge unter Berücksichtigung ihrer “gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit” berechnet.

Es existieren jedoch hohe Mindestbeitragsgrenzen. Neben Einkommen aus selbstständiger Arbeit werden auch Zins- und Mieteinnahmen in die Berechnung einbezogen. Selbstständige müssen Nachweise über ihr Einkommen vorlegen. Grundsätzlich zahlen alle freiwilligen Mitglieder Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Wenn jedoch ein niedriges Einkommen nachgewiesen werden kann, ist der Beitrag entsprechend niedriger, im Mindestfall jedoch der 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße. Existenzgründer haben die Möglichkeit, niedrigere Beiträge zu zahlen, müssen jedoch ebenfalls ihre Einnahmen der Krankenkasse nachweisen.

Für Pflichtversicherte, die Arbeitnehmer sind, ist die Berechnung der Versicherungshöhe vergleichsweise einfach. Sie zahlen einen festen Prozentsatz ihres Bruttogehalts, wobei die Beitragsbemessungsgrenzen für die Höchstgrenzen herangezogen werden.

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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