Pflegegrad 1 in der Pflegeversicherung in Deutschland | Leistungen 2024

Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 1? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 und welche Voraussetzungen müssen für den Pflegegrad 1 erfüllt sein?
Wissenswertes zum Pflegegrad 1 in Kürze
  • Definition und Voraussetzungen: Pflegegrad 1 wird Personen zugewiesen, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen und zwischen 12,5 und 27 Punkte im Begutachtungssystem erreichen.
  • Finanzielle Unterstützung: Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich sowie bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel.
  • Sachleistungen: Pflegebedürftige erhalten Beratungsleistungen, Pflegekurse für Angehörige und Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts.
  • Antragstellung und Begutachtung: Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt und die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), der die Fähigkeiten und den Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen prüft.
  • Module der Pflegebegutachtung: Die Begutachtung umfasst sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Diese Seite im Überblick

Pflegegrad 1 ist der geringste Pflegegrad

In Deutschland leben Millionen Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeit zur Lebensführung eingeschränkt sind. Um diesen Menschen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, wurde die Pflegeversicherung eingeführt.

Mit dem Pflegegrad wird der Grad der Beeinträchtigung einer pflegebedürftigen Person bestimmt, der wiederum die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung festlegt.

Hier bei FinNet.de erfahren Sie alles Wissenswerte zum Pflegegrad 1. Wir erklären Ihnen, was genau unter Pflegegrad 1 zu verstehen ist, welche Voraussetzungen für die Einstufung in diesen Pflegegrad erfüllt sein müssen, wie das Begutachtungsverfahren abläuft und welche Leistungen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen können.

Darüber hinaus beantworten wir häufige Fragen zum Pflegegrad 1 und geben Ihnen hilfreiche Tipps und Hintergrundinformationen.

Was ist Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das bedeutet, dass die pflegebedürftige Person im Alltag weitgehend selbstständig ist, aber bei einigen Aktivitäten des täglichen Lebens Unterstützung benötigt.

Die Einstufung in den Pflegegrad 1 erfolgt anhand eines Punktesystems. Bei der Begutachtung werden sechs Module des Pflegebedürftigkeitsbegriffs betrachtet:

  1. Mobilität
  2. Körperpflege
  3. Ernährung und Verzehr
  4. Geistige und kommunikative Fähigkeiten und Verhaltensweisen
  5. Psychische Situation und Belastungen
  6. Soziale Kontakte und Alltagskompetenz

Je nach Grad der Beeinträchtigung in jedem Modul werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl entscheidet dann über den Pflegegrad.

Für den Pflegegrad 1 müssen zwischen 12,5 und unter 27 Punkte erreicht werden.

Pflegegrad 1: Definition und Voraussetzungen

Definition

Pflegegrad 1 wird Personen zugewiesen, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Diese Einstufung erfolgt auf Basis eines Punktesystems, bei dem die Betroffenen zwischen 12,5 und 27 Punkten erreichen müssen.

Voraussetzungen für den Pflegegrad 1

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Pflegebedürftigkeit: Die Person muss im Sinne des Pflegebedürftigkeitsbegriffs pflegebedürftig sein. Das bedeutet, dass sie in ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeit zur Lebensführung dauerhaft und erheblich beeinträchtigt ist.
  2. Satzungsgemäßes Mitglied in einer Pflegekasse: Die pflegebedürftige Person muss entweder selbst in der Pflegeversicherung pflichtversichert sein oder als Empfänger von Rente oder Pension in der Pflegeversicherung der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sein.
  3. Antrag: Der Pflegegrad muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
  4. Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Die betroffene Person kann viele Aktivitäten des täglichen Lebens noch selbstständig durchführen, benötigt aber in bestimmten Bereichen Unterstützung.
  5. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD): Ein Gutachter prüft die Fähigkeiten und den Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen, wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, und mehr​.

Begutachtungsverfahren für den Pflegegrad 1

Das Begutachtungsverfahren für den Pflegegrad 1 wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Der MDK schickt einen Gutachter oder eine Gutachterin zum pflegebedürftigen Menschen nach Hause, um dessen Beeinträchtigung in den sechs Modulen des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu beurteilen.

Der Begutachtungstermin sollte im Vorfeld vereinbart werden. Der pflegebedürftige Mensch hat das Recht, bei der Begutachtung durch eine Vertrauensperson begleitet zu werden.

Nach der Begutachtung erstellt der MDK ein Gutachten, in dem die Beeinträchtigung des pflegebedürftigen Menschen in jedem Modul des Pflegebedürftigkeitsbegriffs festgehalten wird. Die Pflegekasse prüft das Gutachten und stuft den Pflegebedürftigen dann in den entsprechenden Pflegegrad ein

Leistungen bei Pflegegrad 1

Hinweis beachten

Finanzielle Unterstützung bei Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen:

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Förderung der Selbstständigkeit.
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich für Verbrauchsmaterialien wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, etc.

Sachleistungen

Neben finanzieller Unterstützung gibt es auch Sachleistungen, die Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen:

  • Beratungsleistungen: Kostenlose Beratung durch Pflegeberater, die bei der Organisation und Optimierung der Pflege unterstützen.
  • Pflegekurse: Schulungen für pflegende Angehörige, um diese auf ihre Aufgaben vorzubereiten.
  • Wohnumfeldverbesserung: Zuschüsse bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen, die die Pflege zu Hause erleichtern, wie der Einbau eines Treppenlifts oder einer barrierefreien Dusche​.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 1

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung. Hierbei ist zu beachten, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 zwar Unterstützung benötigen, aber in der Regel noch viele Dinge selbstständig erledigen können. Die Leistungen sollen daher die noch vorhandene Selbstständigkeit fördern und aufrechterhalten.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist ein monatlicher Geldbetrag, der an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Mit dem Pflegegeld kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden, wie er die notwendige Pflege finanzieren möchte. Er kann das Geld zum Beispiel für die Bezahlung von professionellen Pflegediensten, für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln oder für die Unterstützung von Angehörigen verwenden.

Die Höhe des Pflegegeldes bei Pflegegrad 1 beträgt derzeit 135 Euro monatlich (Stand: Juli 2024).

Wichtig: Das Pflegegeld wird nicht zweckgebunden ausgezahlt. Der Pflegebedürftige kann also frei entscheiden, wofür er das Geld verwendet.

Beispiel: Frau Müller benötigt aufgrund einer Arthrose Unterstützung beim An- und Ausziehen. Sie kann sich aber noch selbstständig waschen und kochen. Mit dem Pflegegeld kann Frau Müller nun entscheiden, ob sie einen Pflegedienst beauftragt, der sie beim An- und Ausziehen unterstützt, oder ob sie eine bezahlte Pflegehilfe einstellt, die ihr den Haushalt erleichtert.

Pflegesachleistungen

Bei den Pflegesachleistungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die professionelle Pflege durch einen Pflegedienst. Die Pflegekasse deckt dabei die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung ab.

Die Grundpflege umfasst zum Beispiel:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, etc.)
  • Hilfe beim Toilettengang
  • An- und Auskleiden
  • Mobilitätsunterstützung (beim Gehen, Treppensteigen, etc.)

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst zum Beispiel:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Spülen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Putzen und Staubsaugen

Um Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Pflegebedürftige einen Pflegevertrag mit einem zugelassenen Pflegedienst abschließen. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen dann einen Pflegegeldscheck aus, mit dem er die Kosten für die Pflegeleistungen beim Pflegedienst begleichen kann.

Wichtig: Die Höhe der übernommenen Kosten für Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen. Es kann sein, dass der Pflegebedürftige bei der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen einen Eigenanteil zahlen muss.

Beispiel: Herr Schmidt benötigt aufgrund einer Demenz-Erkrankung Unterstützung bei der Körperpflege und beim Kochen. Er kann sich aber noch selbstständig an- und ausziehen und die Wohnung putzen.

Herr Schmidt kann mit seiner Pflegekasse einen Pflegevertrag über die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen abschließen. Der Pflegedienst übernimmt dann die Körperpflege und das Kochen für Herrn Schmidt.

Kombinationsleistungen

Die Kombinationsleistungen sind eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Der Pflegebedürftige erhält einen Teil des Pflegegeldes ausgezahlt und kann den restlichen Betrag für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen verwenden.

Dieses Modell eignet sich für Pflegebedürftige, die zwar Unterstützung benötigen, aber noch viele Dinge des täglichen Lebens selbstständig erledigen können.

Beispiel: Frau Meier benötigt aufgrund einer Sehbehinderung Unterstützung beim Einkaufen und Kochen. Sie kann sich aber noch selbstständig waschen, anziehen und die Wohnung putzen. Frau Meier kann mit ihrer Pflegekasse vereinbaren, dass sie einen Teil des Pflegegeldes ausgezahlt bekommt und den restlichen Betrag für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen verwendet. Mit dem ausgezahlten Pflegegeld kann Frau Meier zum Beispiel bezahlte Hilfe für den Haushalt in Anspruch nehmen.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss von derzeit 125 Euro, der für die Betreuung und Begleitung des Pflegebedürftigen verwendet werden kann. Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel für die Bezahlung von haushaltsnahen Dienstleistungen, für die Betreuung durch Angehörige oder für die Teilnahme an Selbsthilfegruppen verwendet werden.

Wichtig:

  • Der Entlastungsbetrag ist nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige ihn frei verwenden kann.
  • Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das ausgezahlte Pflegegeld angerechnet. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können also beides in Anspruch nehmen: den Entlastungsbetrag und das Pflegegeld.

Beispiele für die Verwendung des Entlastungsbetrags:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ein pflegebedürftiger Mensch kann mit dem Entlastungsbetrag zum Beispiel einen Gärtner beauftragen, der den Garten pflegt, oder eine Reinigungskraft engagieren, die die Wohnung putzt.
  • Betreuung durch Angehörige: Wenn Angehörige den Pflegebedürftigen unterstützen, können sie dafür vom Pflegebedürftigen eine angemessene Vergütung erhalten. Diese Vergütung kann mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden.
  • Teilnahme an Selbsthilfegruppen: Die Teilnahme an Selbsthilfegruppen kann Menschen mit Pflegebedarf helfen, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und wertvolle Informationen und Unterstützung zu erhalten. Der Entlastungsbetrag kann für die Mitgliedsbeiträge in einer Selbsthilfegruppe verwendet werden.

Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (EUK) und Pflegegeld

Diese Leistungen gelten speziell für Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim wohnen.

  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (EUK): Das EUK ist ein Teil der Pflegeheimkosten. Es deckt die Kosten für die Unterkunft des Pflegebedürftigen im Pflegeheim sowie für die Verpflegung ab. Die Höhe des EUK ist abhängig von der jeweiligen Pflegeeinrichtung und deren Pflegesätzen. Pflegebedürftige mit geringem Einkommen können bei der Sozialhilfe die Übernahme der EUK-Kosten beantragen.

Wichtig: Die Höhe des EUK variiert deutschlandweit erheblich. Es ist daher ratsam, sich vor der Aufnahme in ein Pflegeheim über die genauen Kosten zu informieren und verschiedene Einrichtungen zu vergleichen.

  • Pflegegeld: Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die in einem Pflegeheim leben, erhalten weiterhin Pflegegeld. Allerdings ist der Pflegegeldanteil bei Pflegegrad 1 geringer als bei höheren Pflegegraden.

Tabelle: Gegenüberstellung von EUK und Pflegegeld

LeistungBeschreibung
Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (EUK)Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim
PflegegeldMonatliche Geldleistung aus der Pflegeversicherung
  • Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und nicht direkt an das Pflegeheim.
  • Der Pflegebedürftige kann das Pflegegeld frei verwenden, zum Beispiel für die Zuzahlung bei zusätzlichen Leistungen des Pflegeheims oder für persönliche Dinge.

Zuschuss für vollstationäre Pflege

Zusätzlich zum EUK und Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die in einem Pflegeheim leben, einen monatlichen Zuschuss von derzeit 85 Euro (Stand: Juli 2024) für die Teilnahme an zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsleistungen in der Pflegeeinrichtung.

Beispiele für Betreuungs- und Aktivierungsleistungen:

  • Gruppengymnastik
  • Gedächtnistraining
  • Basteln
  • Musiktherapie
  • Sozialberatung
  • Seelsorge

Wichtig: Die Teilnahme an Betreuungs- und Aktivierungsleistungen ist für alle Pflegeheimbewohner freiwillig.

Betreuungs- und Aktivierungsleistungen

Dieser Punkt gilt sowohl für Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen, als auch für Pflegebedürftige in Pflegeheimen.

Unabhängig vom Pflegegrad haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf Betreuungs- und Aktivierungsleistungen. Diese Leistungen sollen die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen fördern.

Die Leistungen können zum Beispiel umfassen:

  • Haushaltshilfe
  • Betreuung durch Angehörige
  • Besuchsdienste
  • Teilnahme an Tagespflege

Die Kosten für Betreuungs- und Aktivierungsleistungen werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige können die Kosten jedoch zum Beispiel mit dem Entlastungsbetrag finanzieren.

Beantragung und Begutachtung

Antragstellung

Der Prozess zur Beantragung eines Pflegegrades umfasst mehrere Schritte:

  1. Antrag bei der Pflegekasse: Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig einzureichen, da das Antragsdatum entscheidend für den Leistungsbeginn ist.
  2. Begutachtung durch den MD: Der Medizinische Dienst führt eine umfassende Bewertung durch, die meist im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen stattfindet. Hierbei werden die Fähigkeiten und der Hilfebedarf in verschiedenen Lebensbereichen bewertet​.

Module der Pflegebegutachtung

Die Begutachtung erstreckt sich über sechs Module:

  1. Mobilität: Bewertet wird die Fähigkeit, sich selbstständig zu bewegen und Transfers durchzuführen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hierbei geht es um die Orientierung, Entscheidungsfähigkeit und Kommunikation.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Untersucht werden psychische Auffälligkeiten und deren Auswirkungen auf die Pflegebedürftigkeit.
  4. Selbstversorgung: Bewertet wird die Fähigkeit zur Körperpflege, Ernährung und Bewältigung der Ausscheidungen.
  5. Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Hierzu gehören die selbstständige Einnahme von Medikamenten und Durchführung von Therapien.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Bewertet wird die Fähigkeit, den Alltag zu strukturieren und soziale Kontakte zu pflegen.

Beispiele für Pflegegrad 1

Beispiel 1: Herr Meier

Herr Meier, 78 Jahre alt, lebt alleine in seiner Wohnung. Er kann sich grundsätzlich noch selbst versorgen, benötigt aber Hilfe beim Anziehen und beim Einkaufen. Zudem vergisst er häufig, seine Medikamente rechtzeitig einzunehmen.

Nach der Begutachtung durch den MD erhält er Pflegegrad 1. Er nutzt den Entlastungsbetrag für einen ambulanten Pflegedienst, der ihm bei der Medikamenteneinnahme hilft und einmal pro Woche mit ihm einkaufen geht.

Beispiel 2: Frau Schulze

Frau Schulze, 82 Jahre alt, wohnt bei ihrer Tochter. Sie hat leichte Gehprobleme und benötigt einen Rollator. Ihre Tochter unterstützt sie im Alltag, insbesondere bei der Körperpflege und beim Zubereiten von Mahlzeiten.

Frau Schulze erhält Pflegegrad 1 und nutzt die Pflegehilfsmittel-Pauschale, um Verbrauchsmaterialien zu finanzieren. Zudem besucht sie regelmäßig eine Tagespflegeeinrichtung, die den Entlastungsbetrag abdeckt.

Tabellarische Übersicht der Leistungen

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld für häusliche Pflege332 €573 €765 €947 €
Pflegesachleistung689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Entlastungsbetrag125 €125 €125 €125 €125 €
Pflegehilfsmittel40 €40 €40 €40 €40 €
Anpassung Wohnumfeld4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €

Zusammenfassung zum Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 bietet eine wichtige Grundlage für Menschen, die trotz geringfügiger Beeinträchtigungen Unterstützung im Alltag benötigen.

Die finanziellen und sachlichen Leistungen der Pflegeversicherung tragen dazu bei, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Es ist entscheidend, frühzeitig einen Antrag zu stellen und die zur Verfügung stehenden Leistungen voll auszuschöpfen, um eine bestmögliche Pflege und Unterstützung zu gewährleisten.

Durch die umfassenden Beratungsangebote und Schulungen können pflegende Angehörige besser auf ihre Aufgaben vorbereitet werden.

Die Anpassung des Wohnumfelds und die Nutzung von Pflegehilfsmitteln tragen zusätzlich dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können.

Folgende Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen:

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist ein monatlicher Geldbetrag, der an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Die Höhe des Pflegegeldes bei Pflegegrad 1 beträgt derzeit 135 Euro monatlich (Stand: Juli 2024). Pflegebedürftige können das Pflegegeld frei verwenden, zum Beispiel für die Bezahlung von professionellen Pflegediensten, für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln oder für die Unterstützung von Angehörigen.

Pflegesachleistungen

Bei den Pflegesachleistungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die professionelle Pflege durch einen Pflegedienst. Die Pflegekasse deckt dabei die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung ab. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben jedoch in der Regel geringeren Bedarf an professioneller Pflege als Menschen mit höheren Pflegegraden.

Kombinationsleistungen

Die Kombinationsleistungen sind eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können hiermit ihre individuelle Pflegesituation optimal gestalten.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss von derzeit 125 Euro (Stand: Juli 2024), der für die Betreuung und Begleitung des Pflegebedürftigen verwendet werden kann. Der Entlastungsbetrag ist nicht zweckgebunden und kann frei verwendet werden, zum Beispiel für die Bezahlung von haushaltsnahen Dienstleistungen, für die Betreuung durch Angehörige oder für die Teilnahme an Selbsthilfegruppen.

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige im Pflegeheim (Pflegegrad 1):

Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (EUK)

Das EUK ist ein Teil der Pflegeheimkosten und deckt die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung des Pflegebedürftigen im Pflegeheim ab. Die Höhe des EUK variiert je nach Pflegeeinrichtung.

Pflegegeld

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die in einem Pflegeheim wohnen, erhalten weiterhin Pflegegeld. Allerdings ist der Pflegegeldanteil bei Pflegegrad 1 geringer als bei höheren Pflegegraden.

Zuschuss für vollstationäre Pflege

Zusätzlich zum EUK und Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die in einem Pflegeheim leben, einen monatlichen Zuschuss für die Teilnahme an zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsleistungen in der Pflegeeinrichtung.

Tabelle 2: Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1

LeistungBeschreibungAnmerkungen
PflegegeldMonatliche Geldleistung135 Euro
PflegesachleistungenKostenübernahme für professionelle PflegeGrundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
KombinationsleistungenKombination aus Pflegegeld und PflegesachleistungenIndividuelle Anpassung möglich
EntlastungsbetragZuschuss für Betreuung und Begleitung125 Euro, zweckungebunden
EUK (für Pflegeheim)Kosten für Unterkunft und VerpflegungVariiert je nach Einrichtung
Pflegegeld (für Pflegeheim)Monatliche GeldleistungGeringerer Betrag als bei höheren Pflegegraden
Zuschuss für vollstationäre Pflege (für Pflegeheim)Zuschuss für Betreuungs- und AktivierungsleistungenDerzeit 85 Euro

Wichtig:

  • Häusliche Pflegehilfe: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können auch Leistungen der häuslichen Pflegehilfe in Anspruch nehmen. Die häusliche Pflegehilfe kann zum Beispiel bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme unterstützen.

  • Selbstständigkeit fördern: Die Leistungen der Pflegeversicherung dienen dazu, die Pflegebedürftigen so weit wie möglich in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sollten daher auch versuchen, ihre noch vorhandenen Fähigkeiten zu erhalten und zu trainieren.

FAQ zum Pflegegrad 1

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen zum Pflegegrad 1.

Ich bin pflegebedürftig, aber ich weiß nicht, ob ich den Pflegegrad 1 habe. Was kann ich tun?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, aber nicht wissen, ob Sie den Pflegegrad 1 haben, sollten Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse wird dann eine Begutachtung durch den MDK veranlassen, um Ihren Pflegegrad festzustellen.

Ich habe den Pflegegrad 1 beantragt, aber mein Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?

Wenn Ihr Antrag auf Pflegegrad 1 abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einlegen. Den Widerspruch müssen Sie schriftlich bei Ihrer Pflegekasse einlegen. In dem Widerspruch sollten Sie Ihre Gründe darlegen, warum Sie den Pflegegrad 1 für gerechtfertigt halten.

Tipp: Lassen Sie sich bei der Erstellung des Widerspruchs von einem Sozialverband oder einer Pflegeberatungsstelle unterstützen.

Kann ich mit Pflegegrad 1 arbeiten gehen?

Grundsätzlich ja. Ob und wie viel Sie arbeiten können, hängt vom Grad Ihrer Beeinträchtigung ab. Menschen mit Pflegegrad 1 sind zwar auf Unterstützung im Alltag angewiesen, können aber in der Regel noch viele Dinge selbstständig erledigen.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, ob und in welchem Umfang eine Berufstätigkeit für Sie möglich ist.

Ich pflege meinen Angehörigen und habe den Entlastungsbetrag beantragt. Wie kann ich das Geld verwenden?

Den Entlastungsbetrag können Sie frei verwenden. Sie können damit zum Beispiel:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlen (z.B. Gärtner, Reinigungskraft)
  • Angehörige für ihre Pflegedienste entschädigen
  • An Selbsthilfegruppen teilnehmen
  • Besuchsdienste finanzieren

Ich lebe in einem Pflegeheim und habe den Pflegegrad 1. Bekomme ich trotzdem Leistungen?

Ja, auch mit Pflegegrad 1 erhalten Sie in einem Pflegeheim gewisse Leistungen:

  • Hülle- und Pflegegeld: Dieses setzt sich zusammen aus dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (Hülle) und dem Pflegegeldanteil. Da der Pflegegrad 1 die niedrigste Stufe darstellt, ist auch der Pflegegeldanteil entsprechend geringer.

    Wichtig: Die Höhe des Hülle- und Pflegegeldes ist abhängig von der jeweiligen Pflegeeinrichtung und deren Pflegesätzen. Erkundigen Sie sich daher vorab genau über die Kosten.

  • Zuschuss für vollstationäre Pflege: Zusätzlich zum Hülle- und Pflegegeld erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss von 85 Euro für die Teilnahme an zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsleistungen in der Pflegeeinrichtung.

Wo finde ich weitere Informationen zum Pflegegrad 1?

Weitere Informationen zum Pflegegrad 1 finden Sie auf den Websites der:

Zusätzlich bieten folgende Stellen kostenlose Beratung zum Thema Pflege an:

  • Unabhängige Pflegeberatungsstellen (UPB): https://www.bmfsfj.de/ (auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie eine Übersicht der UPB in Ihrer Nähe)
  • Pflegestützpunkte: (auf der Webseite des Bundesgesundheitsamtes finden Sie eine Liste der Pflegestützpunkte)

Was genau bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das heißt, dass die pflegebedürftige Person im Alltag weitgehend selbstständig ist, aber bei einigen Aktivitäten des täglichen Lebens Unterstützung benötigt.

Welche Voraussetzungen genau müssen für den Pflegegrad 1 erfüllt sein?

Um den Pflegegrad 1 beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Pflegebedürftigkeit: Die Person muss im Sinne des Pflegebedürftigkeitsbegriffs pflegebedürftig sein. Das bedeutet, dass sie in ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeit zur Lebensführung dauerhaft und erheblich beeinträchtigt ist.
  2. Satzungsgemäßes Mitglied in einer Pflegekasse: Die pflegebedürftige Person muss entweder selbst in der Pflegeversicherung pflichtversichert sein oder als Empfänger von Rente oder Pension in der Pflegeversicherung der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sein.
  3. Antrag: Der Pflegegrad muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Wie genau läuft das Begutachtungsverfahren für den Pflegegrad 1 ab?

Das Begutachtungsverfahren für den Pflegegrad 1 wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Der MDK schickt einen Gutachter oder eine Gutachterin zum pflegebedürftigen Menschen nach Hause, um dessen Beeinträchtigung in den sechs Modulen des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu beurteilen.

Welche Leistungen gibt es konkret beim Pflegegrad 1?

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

  • Pflegegeld: Monatlicher Geldbetrag von 135 Euro
  • Pflegesachleistungen: Kostenübernahme für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst
  • Kombinationsleistungen: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag: Monatlicher Zuschuss von 125 Euro für Betreuung und Begleitung
  • Hülle- und Pflegegeld: Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und Pflegegeldanteil (für Pflegeheimbewohner)
  • Zuschuss für vollstationäre Pflege: Monatlicher Zuschuss von 85 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen (für Pflegeheimbewohner)
  • Betreuungs- und Aktivierungsleistungen: Angebote zur Förderung der Selbstständigkeit und des Wohlbefindens (in allen Pflegeeinrichtungen)

Wie genau kann ich einen Antrag auf Pflegegrad 1 stellen?

Einen Antrag auf Pflegegrad 1 können Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann einen Antragsbogen zu, den Sie ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen. Dem Antrag sollten Sie ärztliche Atteste und andere relevante Unterlagen beifügen.

 

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.4 / 5. Anzahl Bewertungen: 22

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.