Pflegegrade in der Pflegeversicherung in Deutschland | Leistungen 2024

Die 5 Pflegegrade in der Pflegeversicherung in Deutschland bestimmen die Höhe der Leistungen, auf die Pflegebedürftige Anspruch haben
Die 5 Pflegegrade in der Pflegeversicherung in Deutschland bestimmen die Höhe der Leistungen, auf die Pflegebedürftige Anspruch haben
Wissenswertes zu den 5 Pflegegraden in der Pflegeversicherung
  • Einstufung durch Begutachtung: Die Pflegegrade werden seit 2017 durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof nach einer Begutachtung zugewiesen, um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
  • Pflegegrade und Leistungen: Die Pflegegrade 1 bis 5 bestimmen den Umfang der Leistungen, die von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bis zur stationären Pflege reichen. Zum Beispiel erhält man bei Pflegegrad 5 bis zu 2200 € für Pflegesachleistungen.
  • Kriterien der Pflegebegutachtung: Die Begutachtung basiert auf sechs Modulen, die Aspekte wie Mobilität, Selbstversorgung und soziale Kontakte bewerten, um den Grad der Selbstständigkeit festzustellen.
  • Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 €, der für zusätzliche Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden kann.
  • Aktuelle Änderungen und Reformen: Zum 1. Januar 2024 wurden Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5 % erhöht, und die Mitaufnahme pflegebedürftiger Angehöriger in Rehabilitationsmaßnahmen wurde erleichtert.

Was bedeuten die Pflegegrade in der Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung in Deutschland ist ein zentraler Bestandteil des Sozialversicherungssystems, das sicherstellt, dass pflegebedürftige Menschen die notwendige Unterstützung erhalten.

Seit 2017 wurden die Pflegestufen durch die Pflegegrade ersetzt, um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerechter zu werden. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Pflegegrade in Deutschland, die Kriterien für ihre Zuweisung, die Leistungen und aktuellen Änderungen sowie nützliche Informationen zur Beantragung und Nutzung der Pflegeleistungen.

Die 5 Pflegegrade

Die fünf Pflegegrade ersetzen seit 2017 die vorherigen drei Pflegestufen und berücksichtigen nun sowohl körperliche als auch geistige und psychische Beeinträchtigungen.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (für Privatversicherte) nach einer Begutachtung.

Pflegegrade und Leistungen

Die Pflegegrade bestimmen den Umfang der Leistungen. Hier eine Übersicht der Leistungen für das Jahr 2024:

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungenStationäre Pflege
10 €0 €125 €
2332 €760 €770 €
3572 €1431 €1262 €
4764 €1778 €1775 €
5946 €2200 €2005 €

Kriterien der Pflegebegutachtung

Die Pflegebegutachtung basiert auf sechs Modulen, die verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen bewerten. Diese Module sind:

  1. Mobilität (10 % Gewichtung)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 % Gewichtung, wird jedoch nur berücksichtigt, wenn Modul 3 weniger Punkte hat)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 % Gewichtung, wird jedoch nur berücksichtigt, wenn Modul 2 weniger Punkte hat)
  4. Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 % Gewichtung)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 % Gewichtung)
Hinweis beachten

Die Pflegegrade werden nach einem Punktesystem ermittelt, das die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen misst.

Punktesystem zur Bestimmung des Pflegegrads

  • Pflegegrad 1: 12,5 – 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 2: 27 – 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 3: 47,5 – 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 4: 70 – 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 5: 90 – 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Leistungen nach Pflegegraden

Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, die je nach Pflegegrad variieren. Diese Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge und stationäre Pflege. 

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld wird an Pflegebedürftige gezahlt, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Pflegesachleistungen hingegen beziehen sich auf die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste.

PflegegradPflegegeld (Euro)Pflegesachleistung (Euro)
1
2332689
35731.298
47651.612
59471.995

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, der für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden kann.

Stationäre Pflege

Für vollstationäre Pflege in Pflegeheimen gibt es ebenfalls gestaffelte Leistungen:

PflegegradMonatlicher Betrag (Euro)
1125
2770
31.262
41.775
52.005

Pflegegrad beantragen

Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antrag stellen: Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht.
  2. Begutachtung: Ein Gutachter des MD oder von Medicproof besucht den Antragsteller zu Hause, um den Pflegebedarf festzustellen.
  3. Bescheid der Pflegeversicherung: Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegeversicherung über den Pflegegrad und informiert den Antragsteller schriftlich.

Widerspruch gegen die Einstufung

Falls der Antragsteller mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dabei ist es hilfreich, eine detaillierte Begründung sowie gegebenenfalls ärztliche Atteste beizufügen.

Aktuelle Änderungen und Reformen

Zum 1. Januar 2024 sind mehrere Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Diese beinhalten unter anderem eine Erhöhung der Pflegegelder und Pflegesachleistungen um 5 %.

Die Mitaufnahme von pflegebedürftigen Angehörigen in Rehabilitationsmaßnahmen wurde ebenfalls erleichtert. Zudem erhalten Pflegebedürftige nun mehr Transparenz über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen.

Fazit

Die Pflegegrade in der deutschen Pflegeversicherung bieten ein umfassendes System zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Durch die Berücksichtigung verschiedenster Aspekte der Pflegebedürftigkeit wird eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet.

 

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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