Heilpraktiker – Abrechnung nach dem Hufelandverzeichnis | Tipps 2025
Auf einen Blick: Heilpraktiker Abrechnung nach dem Hufelandverzeichnis
- Spezielle Zusatzversicherung: Wussten Sie, dass es Heilpraktikerversicherungen nach dem Hufelandverzeichnis gibt?
- Breites Spektrum: Welche Naturheilverfahren sind im Hufelandverzeichnis enthalten?
- Kostendeckung: Wie übernimmt die Heilpraktikerversicherung Kosten für Akupunktur und Homöopathie?
- Abrechnung nach GebüH: Verstehen Sie, wie die Abrechnung von Behandlungen durch Heilpraktiker erfolgt?
- Vielfalt der Verfahren: Kennen Sie die weniger bekannten Naturheilverfahren wie bioenergetische Methoden?
- Wichtige Heilmethoden: Warum sind Osteopathie und Chiropraktik bedeutend im Hufelandverzeichnis?
Was ist das Hufelandverzeichnis?
Bei der Heilpraktikerversicherung nach dem Hufelandverzeichnis handelt es sich um eine besondere Art der privaten Krankenzusatzversicherung. Das Hufelandverzeichnis ist ein deutscher Verbund von Ärzten für Naturheilverfahren. Durch das aktuelle Hufelandverzeichnis werden die Naturheilverfahren definiert, die führende Ärzte für Naturheilverfahren für sinnvoll und wirksam in ihrer praktischen Anwendung angesehen werden.
Zu finden sind im Hufelandverzeichnis beispielsweise etablierte Naturheilverfahren wie die Homöopathie und die Akupunktur sowie einige weniger bekannte Naturheilverfahren wie z.B. bioenergetische Verfahren.
Im Grunde genommen sind im Hufelandverzeichnis sämtliche Naturheilverfahren enthalten, die in der deutschen Bevölkerung bekannt sind.
Wählt man eine Heilpraktikerversicherung nach dem Hufelandverzeichnis aus, dann werden durch die Versicherung die Naturheilverfahren kostentechnisch übernommen, die durch das Hufelandverzeichnis definiert sind.
Stichworte sind hierzu neben den oben genannten auch die Osteopathie oder die Chiropraktik – also die wichtigsten alternativen Heilmethoden.
Besondere Abrechnungen bei der Heilpraktikerversicherung nach Hufeland
Die einzelnen Behandlungen werden durch den Heilpraktiker gemäß des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker abgerechnet.
Die Leistungen, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt werden, müssen entsprechend auch nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. der Gebührenordnung für Ärzte für Naturheilverfahren in Rechnung gestellt werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise eine Akupunktur, die durch einen Heilpraktiker geleistet wurde, entsprechend dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt wird und nicht nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte.
Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
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