Krankenkassen Zusatzbeitrag 2025 | Beiträge und Wechsel
Kompakt: Krankenkassen Zusatzbeitrag auf einen Blick
- Einführung des Zusatzbeitrags: Ab 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt, um den Krankenkassen finanzielle Flexibilität zu ermöglichen, den Wettbewerb zu fördern und das Kostenbewusstsein der Versicherten zu stärken.
- Finanzierung und Ausnahmen: Ursprünglich von den Mitgliedern allein getragen, wird der Zusatzbeitrag seit 2019 paritätisch von Arbeitgebern/Rentenversicherung und Arbeitnehmern/Rentnern finanziert. Für bestimmte Gruppen wie Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr und Geringverdiener gilt ein durchschnittlicher Beitrag. Geringfügig Beschäftigte sind vom Zusatzbeitrag befreit.
- Anstieg im Jahr 2024: Fast die Hälfte der Krankenkassen hat den Zusatzbeitrag für 2024 erhöht, wobei der Durchschnitt von 1,6% auf 1,7% stieg. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse kann finanzielle Vorteile bringen.
- Wechsel der Krankenkasse: Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung, wobei eine zwölfmonatige Bindungsfrist nach dem Wechsel gilt. Eine Ersparnis ist möglich, aber Steuereffekte sollten berücksichtigt werden.
- Gesamter GKV-Beitrag 2024: Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6% des Bruttoeinkommens, zuzüglich des variablen Zusatzbeitrags.
Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkassen?
In Deutschland wurde zum 1. Januar 2015 der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt (§ 242 SGB V 2015). Dieser dient den Krankenkassen dazu, finanzielle Engpässe zu bewältigen und soll gleichzeitig den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern sowie das Kostenbewusstsein der Versicherten schärfen.
Ursprünglich wurde der Zusatzbeitrag bis 2018 allein von den Mitgliedern der Krankenkassen finanziert. Seit dem 1. Januar 2019 wird er jedoch paritätisch getragen, je zur Hälfte von Arbeitgeber/Rentenversicherung und Arbeitnehmer/Rentner. Krankenkassen haben die Möglichkeit, einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Für bestimmte Gruppen, wie Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr und Geringverdiener, wird ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag festgesetzt.
Für geringfügig entlohnte Beschäftigung wird kein Zusatzbeitrag erhoben. Der Zusatzbeitrag ist Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags und wird vom Arbeitgeber abgeführt.
Für das Jahr 2024 haben fast die Hälfte der allgemein zugänglichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht, wobei der Durchschnitt von 1,6% auf 1,7% stieg. Ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse kann sich daher für Versicherte finanziell lohnen.
Wie hoch ist der GKV Beitrag in 2024?
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist für alle Versicherten einheitlich und beträgt derzeit 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Zusätzlich zu diesem allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen individuell bestimmten Zusatzbeitrag.
Für das Jahr 2024 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent angehoben. Dieser Wert dient als Orientierung, jedoch setzt jede Krankenkasse die Höhe ihres Zusatzbeitrags eigenständig fest, basierend auf ihrer finanziellen Lage. Eine Übersicht über die Krankenkassen, die ihren Beitrag angepasst haben, finden Sie weiter unten.
Die Kosten des Krankenkassenbeitrags, einschließlich des Zusatzbeitrags, werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt (gemäß § 249 SGB V). Bei Rentnern teilen sich der Beitrag zwischen dem Rentner und der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige, die freiwillig versichert sind, tragen den gesamten Krankenversicherungsbeitrag selbst.
Der Zusatzbeitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die im aktuellen Jahr bei 5.175 Euro monatlich liegt. Einkommen, das über diese Grenze hinausgeht, führt nicht zu einer Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der Krankenkassen in 2024?
Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland variieren beträchtlich, mit einer Bandbreite von 0,9 bis 2,7 Prozent bei den allgemein zugänglichen Kassen. Daher kann ein Wechsel zu einer kostengünstigeren Krankenkasse finanziell vorteilhaft sein. Die Höhe der Einsparungen hängt vom Einkommen des Versicherten und der Beitragssenkung der neuen Kasse ab, wobei jährliche Einsparungen von 100 Euro und mehr möglich sind.
Ein spezieller Rechner hilft dabei, die potenzielle jährliche Ersparnis im Jahr 2024 zu ermitteln, wenn man von der aktuellen zur günstigsten bundesweit offenen Krankenkasse wechselt. Dabei müssen der Name der aktuellen Krankenkasse und das monatliche Bruttoeinkommen eingegeben werden. Der Rechner berücksichtigt jedoch keine Einmalzahlungen oder Einkommen aus Nebenjobs.
Sparen durch Krankenkassen Wechsel
Beachten Sie bei einem Krankenkassen Wechsel, dass nicht die gesamte Ersparnis direkt dem Konto gutgeschrieben wird. Da Krankenkassenbeiträge steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind, führt eine Reduzierung des Beitrags zu höheren Steuerzahlungen. Der tatsächliche Nettoeffekt hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 4.000 Euro pro Monat in Steuerklasse I wechselt von einer Krankenkasse mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent zu einer der günstigsten bundesweiten Kassen mit 0,9 Prozent Zusatzbeitrag.
Durch den Wechsel spart er jährlich etwa 170 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen. Nach Berücksichtigung der Steuern reduziert sich die jährliche Ersparnis jedoch auf rund 120 Euro.
Wie wechselt man eine gesetzliche Krankenkasse?
Der Wechsel einer Krankenkasse in Deutschland ist grundsätzlich mit einer zwölfmonatigen Bindungsfrist nach dem Wechsel verbunden. Diese Frist entfällt jedoch, wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht.
In diesem Fall hat man ein Sonderkündigungsrecht und kann die Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten verlassen. Für die Kündigung selbst muss man sich nicht kümmern; dies übernimmt die neue Krankenkasse, bei der man sich anmeldet.
Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats bei der alten Krankenversicherung eingegangen sein, in dem der erhöhte Beitrag zum ersten Mal gefordert wird. Die Kündigung wird dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam.
Beispiel: Wenn die Krankenkasse im Januar den Zusatzbeitrag erhöht, kann man sich bis zum 31. Januar bei einer neuen Kasse anmelden und ab dem 1. April dort Mitglied werden. In der Zwischenzeit ist der erhöhte Zusatzbeitrag bei der alten Kasse zu entrichten.
Es ist wichtig, auf die Benachrichtigung der Krankenkasse über den erhöhten Zusatzbeitrag zu achten. Die Krankenkasse muss schriftlich, per Post, über den neuen Beitrag informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen (nach § 175 Absatz 4 SGB V).
Das Schreiben muss mindestens einen Monat vor Beginn der Erhebung des neuen Zusatzbeitrags eingehen. Versäumt die Krankenkasse diese Frist, verlängert sich die Möglichkeit zur Kündigung entsprechend.
Für den Wechsel meldet man sich einfach bei einer neuen Krankenkasse an, die dann alle notwendigen Schritte einschließlich der Kündigung bei der alten Kasse übernimmt und eine Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber sendet.
Bei einem Wechsel muss man sich keine Sorgen machen: Sollte es Probleme geben, bleibt man automatisch bei der alten Kasse versichert. Nach einer Mitgliedschaft von zwölf Monaten besteht weiterhin das normale Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende.
Welche Krankenkassen haben in 2024 den Zusatzbeitrag nicht erhöht?
Viele Krankenkassen haben in 2024 ihren Zusatzbeitrag nicht erhöht und bleiben dadurch für ihre Versicherten beitragsstabil. Welche das sind, sehen Sie in nachfolgender Tabelle.
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2023 | Zusatzbeitrag 2024 |
---|---|---|
AOK Bayern | 1,58 % | 1,58 % |
AOK Baden-Württemberg | 1,6 % | 1,6 % |
AOK Bremen/Bremerhaven | 1,38 % | 1,38 % |
AOK Hessen | 1,6 % | 1,6 % |
AOK Niedersachsen | 1,5 % | 1,5 % |
AOK Nordwest | 1,89 % | 1,89 % |
AOK Rheinland-Pfalz | 1,8 % | 1,8 % |
Bertelsmann BKK | 1,4 % | 1,4 % |
BKK Exklusiv | 1,99 % | 1,99 % |
BKK Firmus | 0,9 % | 0,9 % |
BKK Freudenberg | 1,5 % | 1,5 % |
BKK Herkules | 1,09 % | 1,09 % |
BKK Linde | 1,5 % | 1,5 % |
BKK Provita | 1,49 % | 1,49 % |
BKK Technoform | 1,5 % | 1,5 % |
BKK VBU | ||
(seit 1.1. mkk- meine krankenkasse) | 1,8 % | 1,8 % |
BKK Verbundplus | 1,35 % | 1,35 % |
BKK Werra-Meissner | 1,8 % | 1,8 % |
Bosch BKK | 1,5 % | 1,5 % |
DAK | 1,7 % | 1,7 % |
Debeka BKK | 1,69 % | 1,69 % |
Energie-BKK | 1,59 % | 1,59 % |
HEK | 1,3 % | 1,3 % |
HKK | 0,98 % | 0,98 % |
IKK Südwest | 1,65 % | 1,65 % |
Mhplus BKK | 1,58 % | 1,58 % |
Mobil Krankenkasse | 1,49 % | 1,49 % |
R + V BKK | 1,4 % | 1,4 % |
Salus BKK | 1,59 % | 1,59 % |
Techniker Krankenkasse | 1,2 % | 1,2 % |
Viactiv | 1,6 % | 1,6 % |
Tui BKK | 1,5 % | 1,5 % |
WMF BKK | 1,6 % | 1,6 % |
Welche Krankenkassen haben in 2024 den Zusatzbeitrag erhöht?
Auch in 2024 haben wieder viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Welche das sind, sehen Sie in nachfolgender Tabelle.
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2023 | Zusatzbeitrag 2024 |
---|---|---|
AOK Nordost | 1,9 % | 2,7 % |
AOK Plus | 1,5 % | 1,8 % |
AOK Rheinland / Hamburg | 1,8 % | 2,2 % |
AOK Sachsen-Anhalt | 1 % | 1,3 % |
Barmer | 1,5 % | 2,19 % |
Bergische Krankenkasse | 1,6 % | 1,99 % |
Big direkt gesund | 1,45 % | 1,65 % |
BKK Akzo Nobel Bayern | 1,55 % | 1,65 % |
BKK Diakonie | 1,6 % | 1,8 % |
BKK Dürkoppadler | 1,29 % | 1,55 % |
BKK Euregio | 0,84 % | 1,25 % |
BKK24 | 1,79 % | 1,89 % |
BKK Gildemeister Seidensticker | 0,9 % | 1,5 % |
BKK Melitta Hmr | 1,4 % | 1,6 % |
BKK Pfalz | 1,55 % | 1,98 % |
BKK Pfaff | 0,8 % | 1,4 % |
BKK Scheufelen | 1,4 % | 1,85 % |
BKK SBH | 0,98 % | 1,29 % |
BKK Textilgruppe Hof | 0,9 % | 1,3 % |
BKK VDN | 1,5 % | 1,69 % |
BKK Wirtschaft & Finanzen | 1,69 % | 1,99 % |
BKK ZF & Partner | 1,45 % | 1,69 % |
Continentale BKK | 1,4 % | 1,6 % |
Heimat Krankenkasse | 1,3 % | 1,84 % |
IKK Brandenburg und Berlin | 1,77 % | 1,99 % |
IKK – die Innovationskasse | 1,6 % | 1,7 % |
IKK classic | 1,6 % | 1,7 % |
IKK gesund plus | 1,1 % | 1,49 % |
Knappschaft | 1,6 % | 2,2 % |
KKH | 1,5 % | 1,98 % |
Novitas BKK | 1,54 % | 1,7 % |
Pronova BKK | 1,7 % | 1,8 % |
SBK | 1,5 % | 1,7 % |
Securvita BKK | 1,6 % | 2,2 % |
SKD BKK | 1,15 % | 1,49 % |
Vivida BKK | 1,4 % | 1,7 % |
Wie hat sich der 2015 eingeführte Zusatzbeitrag seitdem ausgewirkt?
In den letzten Jahren hat sich die finanzielle Situation vieler gesetzlicher Krankenkassen verändert. Trotz Herausforderungen sind zahlreiche Kassen bestrebt, Zusatzbeiträge möglichst zu vermeiden, da diese oft zu einem Mitgliederwechsel führen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass selbst ein moderater Zusatzbeitrag, wie beispielsweise 5 Euro pro Monat, einen signifikanten Anteil der Versicherten – etwa 40% – zum Wechsel der Krankenkasse veranlassen kann.
Besonders junge und gesunde Mitglieder, die tendenziell weniger Leistungen in Anspruch nehmen, neigen dazu, die Krankenkasse bei Einführung eines Zusatzbeitrags zu wechseln.
Die Tendenz, dass die Mitglieder bei Einführung eines Zusatzbeitrags wechseln, bleibt bestehen. Es wird erwartet, dass Krankenkassen weiterhin den Fokus darauf legen, Zusatzbeiträge zu vermeiden oder zumindest niedrig zu halten. Zusatzleistungen, die als kostenfreie Angebote für Versicherte attraktiv sind, dienen weiterhin als Mittel, um Mitglieder zu halten und neue zu gewinnen.
Diese Leistungen können zwar den Zusatzbeitrag nicht direkt kompensieren, tragen aber zur Wettbewerbsfähigkeit der Kassen bei.
In Bezug auf den Wettbewerb unter den Krankenkassen ist eine Verschiebung zu beobachten. Während in der Vergangenheit der Preiswettbewerb im Vordergrund stand, konzentrieren sich die Krankenkassen nun vermehrt auf die Erweiterung und Verbesserung ihres Leistungsangebots.
Dieser Wandel ist teilweise auf die Tatsache zurückzuführen, dass Kassen, die Zusatzbeiträge erheben, Mitgliederverluste hinnehmen mussten. Es wird erwartet, dass sich die Wechselbewegungen in Zukunft stabilisieren und der Wettbewerb zunehmend über zusätzliche Leistungen stattfindet.
Angesichts einer sich möglicherweise verschlechternden Finanzlage ist es für die Krankenkassen entscheidend, ihre Leistungsangebote flexibel zu gestalten und schnell auf Marktveränderungen reagieren zu können.
Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
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