Was ist Beihilfe? Beihilfe in der PKV  | Tipps und Tarife 2024

Was ist Beihilfe? Beihilfe in der PKV  | Tipps und Tarife
Was ist Beihilfe? Beihilfe in der PKV  | Tipps und Tarife

Beihilfe trägt einen Teil der Kosten für Gesundheitsvorsorge

In Deutschland sind aktuell mehr als 45 Millionen Menschen berufstätig, darunter befinden sich über 1,9 Millionen Beamtinnen und Beamte, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen.

Innerhalb dieser Berufsgruppe arbeiten rund 300.000 Personen bei Polizei und Zoll. Angesichts von demografischen Veränderungen, der Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen sowie einer Zunahme der zu bewältigenden Aufgaben ist davon auszugehen, dass die Zahl der Beamten in der Zukunft noch steigen wird.

Regelungen für Beamte in Deutschland

Im Krankheitsfall erhalten Bedienstete des Staates finanzielle Unterstützung zur Deckung ihrer medizinischen Behandlungskosten durch ihren Arbeitgeber, den Staat.

Diese finanzielle Unterstützung des Dienstherrn wird als Beihilfe bezeichnet und ist Teil eines speziellen Krankenversicherungssystems für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter.

Alternativ gibt es für das Militärpersonal und teilweise für Vollzugsbeamte ein anderes System, das unter den Begriffen Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung bekannt ist.

Auch wenn einige Beamte während ihrer aktiven Dienstzeit von der Heilfürsorge profitieren, wechseln sie nach ihrer Pensionierung zur Beihilfe.

Zur Ergänzung der Beihilfe und zur Deckung von Leistungen, die diese nicht abdeckt, bieten private Krankenversicherungen eine Basisabsicherung an, die durch zusätzliche PKV Policen erweitert werden kann und lebenslange Gültigkeit besitzt.

Wann erfolgt die Beihilfe und wie hoch ist sie?

Die Höhe der staatlichen Beteiligung an den Gesundheitskosten für Staatsbedienstete variiert je nach Bundesland. Generell können Bedienstete in der Regel mit einer Übernahme von mindestens der Hälfte ihrer Gesundheitskosten rechnen, im Ruhestand steigt dieser Anteil meist auf 70%.

Nach medizinischen Behandlungen oder Vorsorgeuntersuchungen bei Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern erhalten Beamtinnen und Beamte eine Rechnung, die sie zur Erstattung bei ihrer zuständigen Beihilfestelle einreichen.

Dort wird der betreffende, versicherungsgedeckte Betrag rückerstattet. Da die Übernahme der Kosten seitens des Arbeitgebers nur anteilig erfolgt, kann es zu beträchtlichen verbleibenden Beträgen kommen, die der/die Bedienstete selbst tragen muss.

Diese Differenz wird in der Regel durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Auch Ehe- oder Lebenspartner sowie leibliche oder adoptierte Kinder haben Anspruch auf Beihilfe, meist in Höhe von 70 oder 80 Prozent.

Einige Länder praktizieren ein Modell der sogenannten Pauschalbeihilfe für ihre Beamten. Im Gegensatz zur individuellen Beihilfe erhalten die Bediensteten hier keinen prozentualen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten, sondern einen pauschalen Beitrag zur Unterstützung ihrer Prämien für die private oder gesetzliche Krankenversicherung.

In diesem System benötigen die Beamtinnen und Beamten einen Versicherungsschutz, der die Krankheitskosten vollständig abdeckt. Die Wahl zwischen den Beihilfemodellen ist bindend; ein Wechsel zwischen der pauschalen und der individuellen Beihilfe ist später nicht mehr möglich.

Dies trifft ebenso auf Beamte zu, die zunächst Heilfürsorge beanspruchen und nach Eintritt in den Ruhestand auf Beihilfe umstellen.

Private Krankenversicherungen ergänzen  die staatliche Gesundheitsfürsorge (Beihilfe)

Spezielle Tarife von privaten Krankenversicherungen (PKV) sind darauf ausgerichtet, die spezifischen Bedürfnisse von Beamtinnen und Beamten sowie deren Familienangehörigen zu erfüllen.

Die PKV ergänzt den durch die Beihilfe gedeckten Anteil bis zur vollständigen Kostendeckung. Je nach gewähltem Tarif können Versicherte von grundlegendem Schutz bis hin zu einem umfassenden Premiumschutz alles wählen.

Nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) übertrifft selbst der Basis-Schutz einer privaten Krankenversicherung häufig das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das Beamten zur Verfügung steht.

Maßgeschneiderte und dynamische Absicherung ist essenziell

Die Möglichkeit zur individuellen Gestaltung der privaten Krankenversicherung (PKV) ist für Beamtinnen und Beamte von großer Bedeutung. Da sich der Prozentsatz der Beihilfeleistungen im Laufe des Lebens ändern kann, zum Beispiel durch den Eintritt in den Ruhestand, ist es wichtig, dass die Versicherungspolicen entsprechend flexibel angepasst werden können.

Im Ruhestand steigt für gewöhnlich der Beihilfeanspruch, wodurch sich die Notwendigkeit für ergänzenden Versicherungsschutz verringert und somit auch die Versicherungsbeiträge gesenkt werden können. Im Alter profitieren Beamte dadurch von geringeren Krankenversicherungskosten.

Ein Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands stellt aufgrund der Berücksichtigung verschiedener Beihilferegelungen durch die Versicherungsanbieter kein Hindernis dar.

Familienabsicherung in der Beihilfe

Auch die Familienabsicherung ist gewährleistet; so können Kinder von Beamten oftmals ohne Gesundheitsprüfung und zu günstigen Beiträgen in die PKV aufgenommen werden.

Neben den Basisleistungen besteht für Anwärter und Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit, zusätzliche optionale Versicherungen abzuschließen. Dazu gehören beispielsweise Zusatztarife für stationäre Behandlungen oder für Zahnbehandlungen, um die Eigenbeteiligung weiter zu reduzieren.

Einige Tarife sehen sogar eine Beitragsrückerstattung vor, falls keine Leistungen in Anspruch genommen werden, was bereits im ersten Jahr ohne Leistungsinanspruchnahme zu einer Rückerstattung von bis zu sechs Monatsbeiträgen führen kann.

Wichtig ist hierbei, dass Vorsorgeuntersuchungen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung in der Regel nicht beeinträchtigen.

Diese Aspekte gewährleisten, dass der Versicherungsschutz über die gesamte berufliche Laufbahn hinweg an persönliche Veränderungen und Bedürfnisse angepasst werden kann.

 

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.4 / 5. Anzahl Bewertungen: 42

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.