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Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung
Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung

Zusammengefasst: Selbstbeteiligung in der PKV

  • Flexibilität: Die Selbstbeteiligung in der PKV ermöglicht anpassbare Beiträge und Versicherungsschutz.
  • Beitragsreduzierung: Eine höhere Selbstbeteiligung führt zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen.
  • Kostenteilung: Versicherte tragen Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst; danach zahlt die PKV.
  • Individuelles Risiko: Die Vorteilhaftigkeit der Selbstbeteiligung hängt von persönlichen Gesundheitsrisiken und Lebensumständen ab.
  • Höhe und Anpassung: Empfohlene Selbstbeteiligung sollten nicht über 1.000 Euro liegen; Vertragsänderungen können Gesundheitsprüfungen nach sich ziehen.

Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung

Während die Tarifgestaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung festen gesetzlichen Regeln folgt, bietet sie in der privaten Krankenversicherung einigen Spielraum. Dieser beschränkt sich nicht nur auf den Umfang des Versicherungsschutzes, sondern auch auf die Höhe einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Diese Selbstbeteiligung des Versicherten kann die Höhe des Beitrags zur privaten Krankenversicherung deutlich beeinflussen, denn je höher der Betrag für medizinische Leistungen ist, den der Versicherte Jahr für Jahr aus eigenen Mitteln bestreitet, umso niedriger ist der Beitrag.

Die Selbstbeteiligung besagt also, bis zu welcher Höhe Kosten für Arzneimittel, Arztrechnungen und auch Krankenhausbehandlungen von dem Versicherten selbst zu tragen sind. Erst dann, wenn die Selbstbeteiligung überschritten wird, übernimmt die private Krankenversicherung die weiteren Kosten.

Dabei bezieht sich die Höhe der Selbstbeteiligung immer auf ein Kalenderjahr, also nicht auf jede einzelne Rechnung, aber auch nicht auf die vereinbarte Versicherungsdauer.

Die Vorteile einer Selbstbeteiligung-Vereinbarung sind deutlich erkennbar. Der Versicherte spart an der Beitragshöhe und die Versicherung an den zu erbringenden Leistungen.

Deutlicher ist der Kostenvorteil jedoch auf Seiten der Versicherung, denn die Verringerung des Beitrags umfasst nie die Höhe der ersparten Leistungen, hat aber auch für den Versicherten einen Vorteil. Aufgrund dieser Beitragspolitik können Versicherer stabile Beiträge gewährleisten.

Vorteile einer Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung

Inwiefern aber die Vereinbarung eines Selbstbehalts für den Versicherungsnehmer von Vorteil ist, das hängt von den individuellen Bedingungen ab. So reizvoll auch der verringerte Versicherungsbeitrag ist, so ist er doch mit höheren Kosten verbunden, wenn er voll ausgeschöpft werden muss.

Im Grunde genommen erhöht sich also durch die Eigenleistung der Versicherungsbeitrag. Besonders problematisch kann es werden, wenn plötzlich eine aufwändige Krankenhausbehandlung notwendig wird und der Selbstbehalt innerhalb kürzester Zeit in einer Summe aufzubringen ist. Meist kommt es zu einer solchen Situation unverhofft und zum falschen Zeitpunkt.

Die Höhe der Selbstbeteiligung in PKV Verträgen

Hinweis beachten

Ein gesunder Mensch, der nur selten ärztliche Hilfe oder Medikamente benötigt, wird unter Umständen den Selbstbehalt gar nicht ausschöpfen und nur geringe Kosten selbst tragen müssen, die in der Summe niedriger sind, als der eingesparte Versicherungsbeitrag.

In einem solchen Fall kann natürlich ein hoher Selbstbehalt von Vorteil sein. Sind aber Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert, so lohnt die Vereinbarung eines Selbstbehalts keinesfalls, denn Kinder sind häufiger krank und bedürfen zudem regelmäßiger Untersuchungen und medizinischer Behandlung.

Der Selbstbehalt in einem Versicherungsvertrag, in den Kinder eingeschlossen sind, wird voraussichtlich in jedem Jahr ausgeschöpft werden müssen.

Wie hoch sollte eine Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung sein?

Insbesondere privat versicherte Arbeitnehmer sollten beim Abschluss der Krankenversicherung berücksichtigen, dass an der Einsparung durch den günstigen Beitrag eines Vertrags mit Selbstbeteiligung auch der Arbeitgeber beteiligt wird, denn nicht nur der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung verringert sich, sondern auch der Arbeitgeberanteil.

Sie profitieren also nur zur Hälfte von den niedrigeren Beiträgen. Muss aber der Selbstbehalt geleistet werden, wird sich der Arbeitgeber nicht an den höheren Kosten beteiligen. In diesem Fall wirkt sich eine Selbstbehalt-Vereinbarung für den Versicherungsnehmer umso ungünstiger aus.

Anders verhält es sich natürlich bei Selbstständigen, denn sie müssen den vollständigen Versicherungsbetrag aus eigenen Mitteln aufbringen.

Die Höhe des Selbstbehalts sollte 1.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, um auch bei einer ungünstigen Entwicklung der Einkommensverhältnisse noch problemlos die entstehenden Krankheitskosen bestreiten zu können.

Soll die Höhe des Selbstbehalts in einem laufenden Versicherungsvertrag verändert werden, so kann dies zu Problemen führen. Einer Erhöhung stehen Versicherer in der Regel positiv gegenüber, soll der Selbstbehalt aber verringert werden, so ist meist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, was die Gefahr von Risikoausschlüssen oder entsprechenden Zuschlägen birgt.

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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