PKV Selbständige | Private Krankenversicherung Angebote 2025

Kompakt: PKV für Selbständige in Kürze
- Selbständige haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
- In der privaten Krankenversicherung können Selbständige die Höhe der Selbstbeteiligung und die Leistungen individuell festlegen.
- Einsteigertarife ermöglichen einen kostengünstigen Basisschutz in der PKV.
- Früher Eintritt in die PKV führt zu niedrigeren Beiträgen und Altersrückstellungen.
- Die PKV bietet umfangreichere Leistungen, aber keine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV.
PKV für Selbständige | Private Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler
Selbstständige sind grundsätzlich nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Seit dem 1. Januar 2009 besteht jedoch eine Krankenversicherungspflicht für Selbstständige.
Dabei haben sie die Wahl, entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein oder eine private Krankenversicherung zu wählen. Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung gestaltet sich vergleichsweise unkompliziert, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Fristen.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist jeweils zum Ende des übernächsten Monats möglich und muss schriftlich erfolgen. Zudem ist der Nachweis eines nahtlosen Wechsels in die private Krankenversicherung erforderlich.
Aufgrund der besseren Leistungen entscheiden sich viele Selbstständige für die private Krankenversicherung. Es ist jedoch ratsam, diesen Schritt sorgfältig zu überlegen, da auch in der privaten Krankenversicherung gewisse Nachteile bestehen.
Die Vorzüge der PKV für Selbständige
Ein maßgeblicher Vorteil der privaten Krankenversicherung (PKV) für Selbständige liegt in den Leistungen und Beiträgen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Beitrag in der PKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach den gewählten Leistungen und anderen Parametern.
Dadurch hat der Versicherungsnehmer direkten Einfluss auf die Beitragshöhe. Dies ist besonders bedeutsam für Selbständige, da sie keinen Arbeitgeber haben, der sich an den Kosten beteiligt. Zudem können die versicherten Leistungen individuell an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Tipp: Damit Selbständige nicht aufgrund hoher Beiträge die Selbständigkeit frühzeitig aufgeben müssen, bieten die Versicherer sogenannte Einsteigertarife an. Diese ermöglichen einen kostengünstigen Basisschutz, vergleichbar mit dem Niveau der GKV.
Der PKV Einsteigertarif kann in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. So können Selbständige von Beginn an von einer PKV profitieren und den Versicherungsschutz an ihre finanziellen Möglichkeiten anpassen.
Die Beitragshöhe lässt sich auch durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts reduzieren. Dabei trägt der Versicherungsnehmer bis zu einem bestimmten Betrag selbst die Arztkosten, während der monatliche Beitrag zur PKV geringer ausfällt.
PKV Beiträge für Selbstständige
Die Beitragshöhe in der PKV für Selbstständige hängt jedoch nicht nur von den gewählten Leistungen ab. Weitere Faktoren wie das Eintrittsalter, das Geschlecht aufgrund unterschiedlicher Lebenserwartungen und der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses spielen eine Rolle bei der Beitragsberechnung. Ein Grundsatz ergibt sich daraus: Je früher man sich versichert, desto besser.
Früherer Eintritt in die PKV führt zu niedrigeren Beiträgen, da in jungen Jahren in der Regel keine schwerwiegenden Vorerkrankungen vorliegen, die das Risiko und damit den Beitrag erhöhen würden.
Ein früher Eintritt wirkt sich auch positiv auf die Bildung von Altersrückstellungen in der PKV aus. Ab dem 21. Lebensjahr werden in der PKV Altersrückstellungen gebildet, die die höheren Kosten im Alter finanzieren sollen. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass die PKV auch im fortgeschrittenen Alter bezahlbar bleibt.
PKV für Selbstständige hat individuelle Leistungen
Ein weiterer Aspekt, der die PKV für Selbständige attraktiv machen kann, ist die freie Tarifwahl. Private Krankenversicherer bieten eine Vielzahl von Tarifen an, die in der GKV undenkbar wären.
Hier sind zum Beispiel die Möglichkeit zur Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, Zuschüsse für Sehhilfen, Behandlungen beim Heilpraktiker, hochwertiger Zahnersatz usw. zu nennen. Bereits der Grundschutz in der PKV ist besser als der eines gesetzlichen Krankenversicherers.
Ein Versicherungsvertrag in der PKV wird grundsätzlich zwischen dem Versicherer und dem Selbständigen geschlossen. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber hier keinen Einfluss nehmen kann. Unabhängig von Gesundheitsreformen oder anderen gesetzlichen Änderungen muss sich der Selbständige keine Sorgen machen.
Nur der Versicherungsnehmer selbst kann Änderungen an den Leistungen vornehmen, und der Versicherer kann hier keine unerwünschten Veränderungen vornehmen.
Nachteil der PKV – keine kostenlose Familienversicherung
Ein häufig als nachteilig empfundener Aspekt der privaten Krankenversicherung ist das Fehlen einer kostenlosen Familienversicherung, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert.
In der GKV können Kinder beispielsweise kostenlos mitversichert werden und genießen den gleichen Versicherungsschutz wie ihre Eltern. In der PKV ist dies nicht möglich, stattdessen müsste für jedes Kind ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.
Wenn jedoch ein Elternteil in der privaten und der andere in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann das Kind beim gesetzlich Versicherten mitversichert werden. Falls beide Elternteile in der PKV versichert sind, sind die Beiträge für Kinder im Vergleich zu den umfangreichen Leistungen vernachlässigbar.
Zudem profitiert das Kind von der PKV, wenn es älter wird und selbst berufstätig ist. Hier gilt der Grundsatz: Je früher man eintritt, desto besser. Eine weitere Hürde ist die Gesundheitsprüfung, bei der jeder Antragsteller Gesundheitsfragen beantworten muss.
Durch einen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss erhält der Versicherer einen Überblick über die zu erwartenden Kosten, wenn er den Antragsteller versichert.
Das Ergebnis dieser Gesundheitsprüfung bestimmt, ob der Antragsteller versichert wird oder nicht. Der Versicherer hat das Recht, einen Antragsteller abzulehnen, wenn dieser schwerwiegende Vorerkrankungen aufweist.
Zudem kann der Versicherer aufgrund des Gesundheitszustands bestimmte Leistungen vom Versicherungsumfang ausschließen.
Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
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