Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsversicherung 2025
Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine besondere Berufsunfähigkeitsabsicherung benötigen Beamte, denn sie können nicht nur berufsunfähig, sondern von ihrem Dienstherrn auch als dauerhaft dienstunfähig eingestuft werden, was in gewisser Weise einer Berufsunfähigkeit gleich kommt.
Der Vorteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeits-Klausel besteht darin, dass der Versicherte sich nach Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt und den Dienstherrn nicht einer zusätzlichen Feststellung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer unterziehen muss. Vielmehr erkennt der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn als Versicherungsfall an und erbringt seine BU Leistungen.
Dienstunfähigkeit liegt bei Beamten bereits dann vor, wenn sie aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten insgesamt länger, als drei Monate nicht ihrem Dienst nachgehen konnten und darüber hinaus keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb der nächsten sechs Monate wieder arbeitsfähig werden. Eine solche Situation kann bei Polizisten, Feuerwehrleuten, Lehrern, aber auch bei Beamten im allgemeinen Verwaltungsdienst sehr schnell entstehen.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte im Vollzugsdienst
Beim Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung müssen Beamte beachten, ob es Einschränkungen bezüglich der Leistungen gibt, die sich auf das Lebensalter oder die Leistungsdauer beziehen können, aber auch auf eine mögliche Verweisung in ein anderes Berufsbild.
Wer schreibt hier?
Autor: Steffen Baumann
Steffen beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Bereich der Personenabsicherung und kennt sich insbesondere bestens mit Einkommensabsicherungen aus. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen kennt er sowohl die Sicht einer Versicherung sowie diejenige von Kunden. Seine Schwerpunktthemen sind: Absicherung von Arbeitskraft, Einkommen, Hinterbliebenen, u.a. Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeiten, Schwere Krankheiten, Risikolebensversicherung.
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