Wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen (AVB) 2024

Wichtige Bedingungen bei einer BU Versicherung
Wichtige Bedingungen bei einer BU Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung)

Auf welche BU Bedingungen und Leistungen sollte man achten?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für alle berufstätigen Personen, die von ihrem Einkommen abhängig sind. Sie ist aber auch eine relativ teure Versicherung und es ist daher sinnvoll, den Bedingungen der angebotenen Versicherungen ein besonderes Augenmerk zu widmen.

Während der Laufzeit der Versicherung erkennt man den Unterschied zu anderen Angeboten nur in der Höhe des Beitrags. Wie gut die abgeschlossene Versicherung aber wirklich ist, das zeigt sich erst im Leistungsfall. Im Folgenden sind die wichtigsten Bedingungen aufgeführt, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sollte und diejenigen, auf die man möglichst verzichtet.

Die wichtigsten BU Bedingungen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Abstrakte Verweisung

Keinesfalls sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die eine abstrakte Verweisung enthält. Ist das der Fall, dann kann der Versicherer seine Leistung verweigern und auf die Ausübung einer anderen Tätigkeit verweisen. Die Abstrakte Verweisung ist Inhalt der gesetzlichen Rentenversicherung und sollte bei einer privaten Absicherung ausgeschlossen sein.

Im Gegensatz zur Abstrakten Verweisung ist aber eine Konkrete Verweisung möglich, und zwar dann, wenn trotz anerkannter Berufsunfähigkeit ein anderer Beruf ausgeübt wird. Der Versicherer kann sich darauf berufen und die Leistung verweigern oder reduzieren.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Prognosezeitraum

Wichtiger Hinweis

Der Eintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung ist von der ärztlichen Prognose bezüglich der Dauer der Berufsunfähigkeit abhängig.

In den Versicherungsbedingungen sind verschiedene Regelungen denkbar. Vorteilhaft ist eine Prognosedauer von sechs Monaten. Das würde bedeuten, dass die Versicherung bereits dann mit einer regelmäßigen Rentenzahlung eintritt, wenn ein Arzt eine voraussichtliche Berufsunfähigkeit von sechs Monaten diagnostiziert.

Enthalten die Versicherungsbedingungen jedoch eine Prognosedauer, die „voraussichtlich dauernd“ enthalten muss, damit die Rentenzahlung beginnt, so muss eine ärztliche Diagnose schon deutlich stärker ausfallen.

Anerkennung der Berufsunfähigkeit auch rückwirkend

Die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wird grundsätzlich von dem Zeitpunkt an erbracht, zu dem die Berufsunfähigkeit eindeutig festgestellt wird. Oft handelt es sich jedoch um einen schleichenden Prozess und man geht zunächst nicht davon aus, dass die Erkrankung zu einer Berufsunfähigkeit führen kann. Ein Versicherer, der die Leistung auch rückwirkend zum Eintritt der Erkrankung erbringt, sollte daher bevorzugt werden.

Kein befristetes Anerkenntnis bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Leistung

Die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kann befristet bewilligt werden. Meist wird die Rentenzahlung auf ein Jahr begrenzt, nach dessen Ablauf die Berufsunfähigkeit erneut durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden muss.

Wird der Nachweis nicht erbracht, stellt der Versicherer die Leistungserbringung ein. Leistungsstarke Versicherer verzichten auf diese Einschränkung und gewähren die Berufsunfähigkeitsrente unbefristet.

Keine Arztanordnungsklausel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

In einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich die Arztanordnungsklausel auf die Befolgung von ärztlichen Anordnungen zur Voraussetzung für die Anerkennung von Berufsunfähigkeitsleistungen, sowie auf die medizinische Beurteilung des Versicherten im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Sie besagt, dass ein Versicherter nur dann Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, wenn er sich verpflichtet, operative Behandlungsmaßnahmen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt anrät, durchführen zu lassen oder wenn er sich von einem von der Versicherungsgesellschaft ausgewählten Arzt untersuchen lässt und dieser bestätigt, dass der Versicherte berufsunfähig ist.

Diese Klausel dient dazu, sicherzustellen, dass die Versicherungsgesellschaft eine objektive und unabhängige Beurteilung der medizinischen Situation des Versicherten erhält, bevor sie Leistungen auszahlt. Es kann jedoch auch dazu führen, dass es zusätzliche Zeit und Kosten für den Versicherten bedeutet, um die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen und die Genehmigung der Versicherungsgesellschaft zu erhalten. In einigen Fällen hat es auch Kritik dafür gebracht, dass die medizinische Selbstbestimmung des Versicherten eingeschränkt wird, wenn er bestimmte medizinische Maßnahmen nicht durchführen lassen möchte oder er bestimmte Medikamente nicht einnehmen möchte.

Einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung, der in seinen Bedingungen eine Arztanordnungsklausel enthält, sollte man nicht unterschreiben. In diesem Fall wäre die Rentenzahlung davon abhängig, ob ärztlichen Anordnungen Folge geleistet wird. Im Zweifelsfall würde eine solche Klausel sogar dazu führen, dass Operationen durchgeführt werden müssten, von denen der Versicherungsnehmer nicht überzeugt ist, da ansonsten die Leistung eingestellt werden könnte.

Nicht jeder Versicherer sieht diese Klausel in seinen Vertragsbedingungen vor, daher sollte ein Anbieter gewählt werden, der darauf verzichtet.

Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsschutz weltweit

Wer niemals verreist und immer in Deutschland bleibt, kann auf diese Klausel verzichten. Da die meisten Menschen aber zumindest gelegentlich ins Ausland reisen, manch einer sogar vorübergehend im Ausland seinem Beruf nachgeht, kann es überall in der Welt zu einem Unfall oder einer Erkrankung kommen, die eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nur dann ihre Leistung erbringt, wenn die Berufsunfähigkeit in Deutschland eintritt, würde dann keine Rentenzahlungen erbringen. Es ist daher wichtig, auf einen weltweiten BU Versicherungsschutz zu achten.

Wer schreibt hier?

Autor Steffen

Autor: Steffen Baumann
Steffen beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Bereich der Personenabsicherung und kennt sich insbesondere bestens mit Einkommensabsicherungen aus. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen kennt er sowohl die Sicht einer Versicherung sowie diejenige von Kunden. Seine Schwerpunktthemen sind: Absicherung von Arbeitskraft, Einkommen, Hinterbliebenen, u.a. Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeiten, Schwere Krankheiten, Risikolebensversicherung.

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