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Gesundheitsfonds 2024 - Die wichtigsten 30 Fragen & Antworten

1. Können Versicherte durch den Gesundheitsfonds nun die Kosten der Behandlungen einsehen?

Nein, normalerweise bekommen Mitglieder einer GKV keine Rechnungen vom Arzt. Einzig für Mitglieder, die einen Tarif mit einer Kostenerstattung gewählt haben. gilt hier eine Ausnahme. Diese erhalten eine Rechnung. Überdies hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse aber das Recht, sich vom Arzt eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. Hier können Mitglieder die Leistungen sehen, die der Arzt für die Behandlung den Kassen in Rechnung stellen wird.


2. Müssen finanzschwache Personen den Zusatzbeitrag aus eigener Tasche zahlen?

Viele Menschen, die finanziell schwächer sind und einer gesetzlichen Versicherung angehören, brauchen den Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen. Hier übernehmen die Kosten dafür das Sozialamt und das Grundsicherungsamt. Die Agentur für Arbeit übernimmt für ALG II Bezieher nur dann die Kosten, wenn hier ein Härtefall vorliegt.


3. Hat sich durch den Gesundheitsfonds etwas an den Kündigungsfristen geändert?Gesundheitsfonds FAQ

Nein, hier hat sich nichts verändert. Der Versicherte muss lediglich 18 Monate bei seiner Versicherung gewesen sein, um einen Wechsel vollziehen zu können. Es sei denn, es kommt das Sonderkündigungsrecht zum Einsatz, welches nach einer Erhebung des Zusatzbeitrages oder einer Erhöhung des Zusatzbeitrages zum Tragen kommt.


4. Bedeutet die Einführung des Gesundheitsfonds Unterschiede bei den Leistungen der Kassen?

Durch den Gesundheitsfonds bleiben die meisten Leistungen in allen Kassen gleich. Lediglich die Serviceangebote und freiwillige zusätzliche Leistungen können unterschiedlich sein.


5. Hat sich der Gesundheitsfonds auch im Ausland etabliert?

Der Gesundheitsfonds ist in einigen Ländern Europas bereits etabliert, muss aber zum Teil auch dort mit Zusatzbeiträgen finanziert werden. Den Gesundheitsfonds gibt es bereits zum Beispiel in Belgien und in den Niederlanden.


6. Führen einige Krankenkassen trotz Gesundheitsfonds unterschiedliche Leistungen ein?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nahezu identisch. Der einzige Unterschied besteht bei den Service-Angeboten, den freiwilligen zusätzlichen Leistungen und den verschiedenen Wahltarifen.


7. Müssen privat Versicherte ebenfalls den festgelegten Beitragssatz zahlen?

Nein, Mitglieder privater Kassen zahlen nur ihren Wahltarifbeitrag. Der Beitragssatz zum Gesundheitsfonds gilt nur für Mitglieder der GKV.


8. Kann der Versicherte eine höhere Transparenz durch den Gesundheitsfonds erwarten?

Die Transparenz für den Kunden beim Fonds liegt nahe zu auf der Hand. Der Beitragssatz ist jetzt bei den gesetzlichen Versicherungen gleichwertig. Der Kunde kann sich nun daran orientieren, ob eine Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt, oder vielleicht sogar Rückzahlungen oder Prämien ausschüttet. Der Fonds macht also möglich, die Kassen herauszufiltern, die gut mit dem zur Verfügung gestellten Geld wirtschaften können.


9. Dürfen die Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag einfordern?

Ja, die Krankenkasse darf von den Versicherten einen Zusatzbeitrag einfordern, wenn sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Fonds nicht auskommt. Dieser Zuschlag ist jedoch auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten beschränkt.


10. Wie wird die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes festgelegt?
Der Beitragssatz wird von der Bundesregierung festgelegt. Die Kosten der Krankenkassen müssen 100-prozentig abgedeckt sein, damit diese keine Schulden verursachen.


11. Wie hoch darf ein Zusatzbetrag eigentlich sein?
Ohne Einkommensnachweis darf die Krankenkasse bis zu 8 Euro verlangen, mit Einkommensnachweis darf maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens angerechnet werden.


12. Sind die Kassenbeiträge durch den Gesundheitsfonds angestiegen?

Der Gesundheitsfonds hat nichts mit den steigenden Beitragssätzen zu tun. Die Höhe des Beitrages richtet sich allein nach den Kosten für die Gesundheitsleistungen. Der Fonds dient als Geldsammelstelle, und verteilt die Gelder an die Krankenkassen weiter.


13. Müssen auch Rentner einen einheitlichen Betrag bezahlen?

Ja, auch die Rentner zahlen seit Einführung des Gesundheitsfonds einen einheitlichen Beitrag bei der GKV.


14. Hat der einzelne Versicherte Vorteile durch den Gesundheitsfonds?
Der Versicherte kann nun viel leichter unter den Krankenkassen vergleichen und eine geeignete Kasse wählen. Da alle Kassen den gleichen Betrag haben, kann der Versicherte nun zwischen den einzelnen Leistungen und dem Serviceangebot der GKV wählen.


15. Warum gibt es Zusatzbeiträge, und was ist das eigentlich?
Der Gesundheitsfonds stellt den Krankenkassen einen gewissen Betrag zum Wirtschaften zur Verfügung. Wenn eine Krankenkasse jedoch mit diesem Betrag nicht auskommt, ist es ihr gestattet, Zusatzbeiträge zu fordern. Dieser Zuschlag darf mit Einkommensnachweis bis zu 1 Prozent des Bruttoeinkommens betragen, und ohne Einkommensnachweise nur bis zu 8 Euro. Für Ehepartner und Kinder die mit versichert sind, braucht dieser Beitrag nicht gezahlt werden.


16. Ist es möglich, die Krankenkasse trotz Gesundheitsfonds zu wechseln?
Auch nach Einführung des Fonds kann der Versicherte die Kasse wechseln. Hier beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 volle Monate. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Versicherte zum Zeitpunkt der Kündigung bereits 18 Monate in der Kasse war. Das Sonderkündigungsrecht greift dann, wenn von der Krankenkasse ein Zusatzbeitrag oder eine Erhöhung des Zusatzbeitrags verlangt wird.


17. Ist es auch mit Gesundheitsfonds möglich, den Ehepartner oder die Kinder mitzuversichern?

Ja es ist auch weiterhin möglich, den Ehepartner oder die Kinder kostenlos mit zu versichern. Der Beitragszuschlag muss hier nicht  zusätzlich entrichtet werden.


18. Ist es trotz Gesundheitsfonds notwendig, den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zu entrichten?
Ja, der Sonderbeitrag muss auch weiterhin von den Arbeitnehmern allein gezahlt werden. Der Einheitssatz liegt bei 15,5 Prozent. Davon bezahlt der Arbeitgeber 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer 8,2 Prozent.


19. Sind auch private Krankenversicherungen vom Gesundheitsfonds betroffen?

Nein, denn die Versicherten der Privatversicherungen zahlen nichts in den Gesundheitsfonds ein. Sie entrichten nur den von ihrer Versicherung festgelegten Beitrag, und beziehen auch nur dessen Leistungen.


20. Aus welchem Grund wurden Einheitsbeiträge festgelegt?
Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll angekurbelt werden. Hier durch soll sich heraus kristallisieren, welche Krankenkasse gut mit dem Geld aus dem Fond auskommt, und welche nicht. Für den Kunden wird es so einfacher, die Kassen untereinander zu vergleichen. Es gibt bereits einheitliche Beiträge in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.


21. Ist es den Krankenkassen möglich, Prämien auszuschütten?
Ja dies ist möglich. Eine Krankenkasse kann einen überschüssigen Betrag, der für die eigentliche Deckung der Kosten vorgesehen war, an ihre Mitglieder in Form von Zusatzleistungen weitergeben.


22. Werden mit Einführung des Gesundheitsfonds Leistungen bei den Kassen gestrichen?
Es ist den Krankenkassen nicht möglich, Leistungen zu kürzen. Diese werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Krankenkasse kann aber die freiwilligen Zusatzleistungen einschränken oder streichen.


23. Was bedeutet Risikostrukturausgleich?
Mit dem Risikostrukturausgleich sollen gerade die gesetzlichen Krankenkassen, die ein hohes Aufkommen an chronisch Kranken oder auch älteren Patienten aufweisen, finanziell stark entlastet werden. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich, der mit dem Gesundheitsfonds eingeführt wurde, berücksichtigt Kassen, die eine hohe Risikostruktur aufweisen. Diese sollen mit den Geldern aus dem Fonds, ihren Patienten die nötige Versorgung bieten können, ohne sich jedoch zu verschulden.


24. Wie sollte man vorgehen, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge verlangt?
Wenn die gesetzliche Kasse einen Zusatzbeitrag einführt, hat der Versicherte das Recht, durch das Sonderkündigungsrecht seine Mitgliedschaft zu kündigen. Die Kassen sind dazu verpflichtet, ihre Mitglieder rechtzeitig über die zukünftigen Zusatzbeiträge zu informieren.  So kann sich der Versicherte eine andere Krankenkasse suchen.


25. Gibt es Änderungen für die Versicherten durch den Gesundheitsfonds?
Alle Kassen haben nun einen Einheitsbeitrag. Die Überweisung des Beitrages bleibt für Arbeitnehmer gleich, jedoch hat der Arbeitgeber ab dem 01.01.11, die Möglichkeit, die zu zahlenden Beiträge seiner Mitarbeiter an eine Weiterleitungsstelle zu zahlen.


26. Was ändert sich für Arbeitgeber durch den Gesundheitsfonds?
Der Arbeitgeber zahlt weiterhin nur die Hälfte des zu entrichtenden Beitrages. Für den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent muss der Arbeitnehmer weiterhin selbst aufkommen.


27. Haben Selbstständige nach Einführung des Gesundheitsfonds noch Anspruch auf Krankentagegeld?
Freiwillig Versicherte haben nun in der gesetzlichen Versicherung keinen Anspruch mehr auf ein Krankentagegeld. Seit 2009 müssen Selbstständige einen Wahltarif abschließen, um das Krankentagesgeld zu bekommen. Freiwillig Versicherte, die selbstständig sind, zahlen einen einheitlich ermäßigten Beitragssatz. Der Wahltarif zum Kranketagegeld kann zudem als Alternative auch bei einer privaten Versicherung beantragt werden.


28. Wie hoch sind die Steuerzuschüsse, die in den Gesundheitsfonds fließen?
In den nächsten Jahren sollen die Steuervorschüsse mit bis zu 14 Milliarden Euro jährlich in den Gesundheitsfonds einfließen.


29. Wie werden mit dem Gesundheitsfonds die Beitragssätze zusammengesetzt?

Der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beiderseits zu zahlende Beitrag liegt bei 14,6 Prozent. Der ermäßigte Anteil liegt hier bei 14,0 Prozent. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer noch eine Sonderleistung von 0,9 Prozent zahlen.

30. Verändert sich der einheitliche Beitragssatz durch den Gesundheitsfonds nun jedes Jahr?

Nein, dies ist nur dann der Fall, wenn der Gesundheitsfonds nicht mindestens 95 Prozent der Krankenkassenkosten decken kann.

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Letzte Aktualisierung: 06.04.2024