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KFZ Unfallversicherung 2024 - Aktuelle Angebote
Die Insassen-Unfallversicherung als Zusatzversicherung für Mitfahrer
Eine Insassen-Unfallversicherung kann bei einem Kfz-Unfall Schutz vor zum Teil großen finanziellen Folgen bieten. Die Auszahlung durch die Versicherung erfolgt aber lediglich bei Invalidität oder im Todesfall der Insassen. Die private Unfallversicherung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Insassen-Unfallversicherung. Das Risiko eines Verkehrsunfalls fährt in einem Kraftfahrzeug immer mit. Besonders, wenn man nicht allein unterwegs ist, ist die Frage sehr wichtig, inwieweit die Mitinsassen im Falle des Falles versichert wären. Eine Insassen-Unfallversicherung kann helfen, diese Frage zu klären. Wichtig ist, dass die Insassen-Unfallversicherung immer an den Betrieb eines Kraftfahrzeugs gebunden ist. Dies ist auch der Grund, warum die Prämien im Vergleich zu einer Unfallversicherung deutlich niedriger liegen. Die Zahlung im Falle von Invalidität oder Tod ist nicht abhängig davon, wer die Schuld an dem Unfall trägt.
Das Versicherungssystem bei einer Insassen-Unfallversicherung ist das so genannte Pauschalsystem. Das bedeutet, dass alle Insassen im Falle eines Unfalls mit einer pauschalen Summe versichert sind. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, wie viele Insassen zum Zeitpunkt des Unfalls in dem Fahrzeug sitzen. Im Falle einer Zahlung muss dann die festgesetzte Summe zwischen allen sich im Fahrzeug befindlichen Insassen aufgeteilt werden. Beträgt die Versicherungssumme also beispielsweise 100.000 Euro und sind zum Zeitpunkt des Unfalls vier Beifahrer mit im Auto, so erhält jeder im versicherten Schadensfall ein Viertel der Gesamtsumme, nämlich 25.000 Euro. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achtet, damit er im Falle des Falles nicht unterversichert ist.
Neben dem Pauschalsystem gibt es auch noch die Option des so genannten Platzsystems beim Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung. Hierbei wird lediglich eine spezifische Anzahl von Personen oder eben Plätzen durch die Versicherung geschützt.
Insassen-Unfallversicherung - Leistungen
Meist sind alle Insassen des PKW versichert. Eine Ausnahme bilden allerdings Berufsfahrer. Eine weitere Einschränkung ist die, dass der Unfall nicht von einem weiteren Verkehrsteilnehmer verursacht worden sein darf. Darüber hinaus übernimmt die Insassen-Unfallversicherung weitere Zusatzzahlungen, beispielsweise wenn sich der Unfall im Ausland ereignet und die dort ansässige Haftpflichtversicherung nicht alle Kosten trägt, die aufgrund des Unfalls angefallen sind. Zusammenstöße mit Radfahrern oder Fußgängern werden von der Insassen-Unfallversicherung abgedeckt, wenn diese nicht über eine private Haftpflicht verfügen.
Generell gilt, dass die Insassen-Unfallversicherung nur in zwei Versicherungsfällen eine Auszahlung veranlassen wird. Versicherungsfall eins ist der einer Invalidität. Hierbei würde die Versicherung eine so genannte Invaliditätsleistung zahlen. Deren Höhe richtet sich danach, inwieweit der Geschädigte beeinträchtigt ist. Ist der geschädigte Mitinsasse bereits über 65 Jahre alt, so erhält er eine Rente aus der Insassen-Unfallversicherung. Der zweite Versicherungsfall ist der Todesfall eines oder mehrerer Insassen. In diesem Fall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, sollte der Insasse den Unfallfolgen innerhalb eines Jahres erliegen. Für zu Tode gekommene Kinder, die jünger sind als 14 Jahre, zahlt die Insassen-Unfallversicherung lediglich einen Betrag von höchstens 5.000 Euro.
Kfz Unfallversicherung - Notwendiger Schutz?
Gängig ist die Einstufung der Insassen-Unfallversicherung als überflüssige Police. Der Grund liegt darin, dass sich ihre Leistungen mit zahlreichen weiteren Policen überlappen. Eine dieser Versicherungen, die sich mit der Insassen-Unfallversicherung überschneiden, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Trägt der Versicherungsnehmer die Schuld an einem Unfall, kommt die Haftpflicht für die Schäden der Insassen auf. Eine weitere Überlappung gibt es mit der gesetzlichen Renten- bzw. Unfallversicherung. Sollte ein Insasse durch einen Verkehrsunfall arbeitsunfähig werden, wird die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung des Insassen eine Rente an ihn zahlen. Eine weitere Police, mit der sich die Versicherungsfälle der Insassen-Unfallversicherung überschneiden, ist die Krankenversicherung. Diese leistet ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zuvor übernimmt sie die anfallenden wesentlichen medizinischen Kosten.
Empfehlenswert ist jedoch eine private Unfallversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für Unfälle jeglicher Art. Hierbei ist es nicht von Belang, ob es sich um einen Kfz-Unfall handelt oder um eine andere Unfallart.
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