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Riester Rente | Steuererklärung 2024
Riester Rente - Steuererklärung 2024 mit Anlage AV
Die Beiträge der Riester Rente sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Zudem bietet die Riester-Rente jährlich Zulagen. Für Besserverdienende ist allerdings der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung besonders interessant. Ein Betrag bis zu 2.100 Euro kann so steuermindernd abgesetzt werden. In der Steuererklärung gibt es alle Informationen zur Riester-Rente.
Wer nicht auf die Riester-Rente verzichtet, kann das Finanzamt an seiner Altersvorsorge beteiligen. Durch die Beiträge zur Riester-Rente wird das zu versteuernde Einkommen gemindert. Das Anfrageformular unter Riester-Rente Vergleich informiert hier umfassend.
Riester-Beiträge in der Steuererklärung
In der Steuererklärung müssen die jährlichen Aufwendungen für die Riester-Rente in der Anlage AV eingetragen werden. Geschieht dies nicht, kann keine Berücksichtigung durch das Finanzamt erfolgen. Dann wird durch die Steuerbehörde geklärt ob ggfs. Die Zulagen oder aber die die Steuerersparnis für den Sparer günstiger ist. Ist die Steuerersparnis günstiger, erhält der Riester-Sparer zur staatlichen Zulage eine Steuererstattung.
Dabei kann maximal der Betrag von 2.100 Euro geltend gemacht werden. Hiervon werden dann für die Steuerberechnung, die erhaltenen Zulagen abgezogen. Die Förderquote bei einem Besserverdiener kann so inklusive der Zulagen bis zu 40 erreichen. Somit lohnt sich die Riester-Rente praktisch für jeden.
Bei Ehepaaren muss für beide Ehegatten die Anlage AV beigefügt werden. Zusätzlich ist es notwendig zu der Anlage noch die Anbieterbescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG der Steuererklärung anzufügen. Nach Ablauf des Kalenderjahres erhält jeder Riester-Sparer diese Bescheinigung von seinem Anbieter.
Riester Rente - Besonderheiten bei Ehegatten
Steuerlich zusammenveranlagte Ehegatten, die beide unmittelbar zulagenberechtigt sind, müssen den abzugsfähigen Betrag für jeden Ehepartner gesondert berechnen. Dabei steht jedem Ehegatten der maximale Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung zu. Es ist dabei ausgeschlossen die Zulagen des einen Ehegatten beim Partner anzurechnen.
Ist hingegen nur ein Ehegatte zulagenberechtigt, kann das Ehepaar den maximalen Sonderausgabenabzug nur einmal nutzen. Jedoch werden die gezahlten Beiträge beider Ehegatten und die insgesamt geflossenen Zulagen berücksichtigt.
Fordern Sie mit unserem Formular rechts oben ein unverbindliches Angebot für eine Riester Rente an.