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Riester Rente im Ausland - Informationen 2024
Riester Rente - Ruhestand im Ausland - Angebote und Informationen
Viele Arbeitnehmer träumen davon, ihren Ruhestand einmal im Ausland zu verbringen. Besonders die Länder Südeuropas locken mit vielen Sonnenstunden und milden Wintern. Wer sich diesen Traum mit Hilfe einer angesparten Riester-Rente erfüllen wollte, sollte nach dem Willen des deutschen Rechts ins Leere gucken. Tatsächlich sollte die staatliche Förderung nur Rentnern zuteil werden, die ihren Ruhestand in Deutschland verbringen. Von Rentnern, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegten, forderte der Staat seine Förderung zurück. Dieser Regelung schob der Europäische Gerichtshof nun einen Riegel vor, denn ein derartiges Verfahren verstößt gegen EU-Recht.
Riester Rente - Urteil des EuGH
Nach dem Urteil des EuGH ist die Bundesregierung nun verpflichtet, die Regelungen zur Riester-Rente dahingehend zu verändern, dass vor allem eine Benachteiligung ausländischer Arbeitnehmer, die den Ruhestand in ihrem Heimatland verbringen, beseitigt werden muss. Bisher müssen sie tatsächlich die staatliche Förderung zurückzahlen, wenn sie als Rentner in ihre Heimat zurück kehren. Diese Regelung betrifft aber nicht nur ausländische Arbeitnehmer, sondern auch Deutsche, die im Ruhestand die Wärme südlicher Länder oder die Natur im Norden genießen wollen. Für diese Verfahrensweise gibt es sogar eine logische Erklärung. Während die Beiträge für die spätere Riester-Rente aufgrund von staatlichen Zulagen und der Möglichkeit des Sonderausgaben-Abzugs in der Steuererklärung von der Einkommenssteuer befreit sind, erfolgt bei der Rentenzahlung eine nachgelagerte Besteuerung. Wer aber als Rentner Deutschland dauerhaft den Rücken kehrt, ist hier auch nicht mehr steuerpflichtig, obwohl er die Vergünstigungen im Zusammenhang mit den Beitragszahlungen in Anspruch genommen hat. Um einen Ausgleich zu schaffen, verlangte man die Rückzahlung der in Anspruch genommenen Förderung.
Dennoch betrachtet der Europäische Gerichtshof diese Regelung als Einschränkung der Freizügigkeit, die alle Arbeitnehmer innerhalb der EU genießen. Damit verstößt die deutsche Regelung gegen europäisches Recht und muss geändert werden.
Riester Rente - Verstoß gegen europäisches Recht - Förderungen nicht für Grenzgänger und Auslands-Immobilien
Der Europäische Gerichtshof sieht noch einen weiteren Verstoß der Riester-Richtlinien gegen europäisches Recht. Gefördert wird ein Vertrag über die Riester-Rente nur dann, wenn der Vertragsinhaber in Deutschland Einkommenssteuer zahlt. Wer zwar in Deutschland seinen Arbeitsplatz hat, seinen Wohnort jedoch im grenznahen Ausland, zahlt seine Einkommenssteuer nicht in Deutschland, sondern in dem Land, in dem er wohnt, während die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland fällig werden. Grenzgänger mit ausländischem Wohnort und deutschem Arbeitsplatz haben somit bisher keine Möglichkeit, einen Vertrag zur Riester-Rente abzuschließen. Mehr als 65 000 Grenzgänger zwischen Deutschland und den Nachbarländern sind von diesem Ausschluss betroffen. Nun verlangt der EuGH auch hier eine Veränderung der Riester-Gesetze. Wer mit seinen Beiträgen zur Riester-Rente eine Wohn-Immobilie finanzieren möchte, hat dazu bisher nur in Deutschland die Möglichkeit. Der Kauf eines Hauses im Ausland hingegen wird nicht durch staatliche Zulagen zum Riester-Vertrag gefördert. Auch diesbezüglich sieht der Europäische Gerichtshof einen konkreten Veränderungs-Bedarf.
Der deutsche Staat wird nun auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagieren müssen. Fast fünfhundert Millionen Euro Steuerausfälle muss der Finanzminister aufgrund dieses Urteils hinnehmen. Sicherlich werden nun Überlegungen angestellt, wie diese Steuerausfälle ausgeglichen werden können. Wird die Riester-Gesetzgebung erst einmal verändert, könnte das für die Zukunft auch eine Veränderung der Förderung mit sich bringen.
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